Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die eine 2. Miete übernehmen. Woher hast du denn diese Info?
Beiträge von Fabeljau
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Hallo.
Da dein Sohn arbeiten kann und bisher nur keine Arbeitsstelle gefunden hat, hat er, wie du hier nochmal genauer nachlesen kannst: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht_-_hartz_iv/hartz_4, Anspruch auf Hartz4(ALG2),
Wenn er eine Ausbildung finden sollte, könnte er zusätzlich Bafög beantragen. Sollte er wieder eine Arbeit haben und bei euch ausziehen, so kann er dann Wohngeld beantragen. Das geht aber nur wenn er keine Sozialleistungen bezieht.
In seiner aktuellen Situation fällt mir jetzt außer HArtz4 nichts ein was ihm weiterhelfen könnte.Gruß
Fabeljau
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Hab ich schon kapiert du Genie!!
Außerdem schau ich mir nicht jedes Profil an und überprüfe wann derjenige das letzte mal aktiv war, bevor ich etwas kommentiere.
Hab ja sonst keine Hobby's!
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Warum? 6 Monate sind, finde ich, keine lange Zeit!
Und schönen Gruß an Richard Branson :p
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eben und dazu noch ein hauptschüler!
Man man man, was kommt hier denn für eine Diskussion zustande?! +
Ob Hauptschule, Realschule oder Gymnasium, völlig wurscht!
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Hallo.
Also soweit ich weiss gibts da nen Unterschied, je nachdem ob man das Nebengewerbe schon vor der Arbeitslosigkeit hatte oder es erst nachdem man arbeitslos geworden ist gegründet hat. Weil du dein Gewerbe noch nicht mindestens 12 Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit betrieben hast, heißt das für dich, dass 20% des ALG anrechnungsfrei sind, mind. aber 165€, wie du ja schon gesagt hast.
Außerdem darfst du übrigens nicht mehr als 15h/Woche arbeiten, was man nachweisen muss indem man die eigenen Arbeitszeiten aufschreibt.
Deshalb denke ich auch das jeden Monat überprüft wird ob was gekürzt werden muss oder nicht.
Die 3. Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
Ich denke aber dass es so ist, es geht ja um den Gewinn den du am Monatsende erzielt hast, also sind die Ausgaben da schon mit berücksichtigt.
So lange deine Einnahmen abzüglich der Ausgaben die maximalen 165€ im Monat nicht überschreiten, kannst du das Geld ausgeben für was du willst, solange es sich um betriebliche Sachen handelt.
Da würd ich dann doch mal nen Anwalt fragen, bevor du dich in Schwierigkeiten bringst. Sollte für einen Anwalt ja leicht zu beantworten sein, deswegen brauchst du dafür ja nicht unbedingt in eine Kanzlei gehen, telefonische Rechtsberatung dürfte vollkommen ausreichen, hier ein Beispiel: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/arbeitslosengeldAlso ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG
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Echt ein toller Spot mit tollen Bildern