Beiträge von anfree72

    Hallo Turtle, Hallo Horst und danke,


    @ turtle
    Meine Fragen haben nichts mit Missgunst zu tun. Sondern damit das wir es so verstanden habe wie Horst es schreibt....


    "Deshalb ist ja auch der Zahlbetrag nochmals aufgeführt, denn wenn der nicht mit den tatsächlichen Leistungen übereinstimmt, zunächst einmal egal ob nach oben oder unten, muss der SB aktiv werden! Entweder fordert er dann den Fehlbetrag, bei nicht oder zu wenig gezahltem Unterhalt beim Kindesvater(also Deinem Lebensgefährten nach - bis zur Höhe des Unterhaltsanspruches den die Leistungsempfänger Deinem Lebensgefährten gegenüber haben -;"


    sorry weiß nicht wie man zitiert.


    genau darum geht es "Sie" fordert nach , nicht das Jobcenter. Nicht das die dann auch noch irgendwann kommen und sagen lieber Herr sowieso in dem Zeitraum von Januar 2010 bis Ende Leistungsbezug hätten sie monatlich 64€ mehr zahlen müssen. Bitte zahlen sie jetzt..... dabei hat er schon an Kindsmutter nachgezahlt.


    Natürlich wäre er froh nichts zahlen zu müssen kann er es eigentlich gar nicht mehr da er jetzt schon nur noch ca. 800 und paar zerquetschte hat davon gehen noch gut 200€ für die Umgangsfahrtkosten drauf. Aus diesem Grund hat er auch damals nicht erhöht und versucht ja seinen Titel abzuändern. Die ganze Zeit hat sich weder die Arge noch die Kindsmutter gemeldet und Ansprüche erhoben. Hätte die Arge der Kindsmutter den vollen Unterhalt abgezogen den sie aber nicht erhalten hat, hätte sie sich früher gemeldet und nicht erst 2 jahre später als die erste Abänderungsverhandlung war.


    Wir gegen deshalb davon aus das die Arge ihr die Erhöhung nicht angerechnet hat und wenn überhaupt dann der Arge zusteht.


    Es gilt zu prüfen ob der Rückstand zumindest von 2010 eh verjährt ist, dient Unterhalt doch der Deckung des laufenden Lebensbedarfs und muß zeitnah eingefordert werden.


    Natürlich würde das Geld den Kindern zustehen, die bekommen es aber nicht da es als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft zählt und der Kindsmutter angerechnet wird.


    Im Moment bezieht sie weiterhin Wohngeld, zahlt er ihr künftig vollen Unterhalt zahlt die Wohngeldstelle ihr auch wieder weniger, Es hat also keiner etwas davon. Lebensgefährte hat dann nur noch knappe 600€ wenn man die Umgangskosten noch abzieht und ab September nur noch 524€ da er dann wieder 62€ erhöhen muß, da die Große 12 wird. Es geht einfach nur um Leben und Leben lassen.


    Sie hat ganz klar gezeigt wie sie tickt bei dem Versuch der Richterin das sie sich doch auf den Momentan gezahlten Unterhalt einigen sollten, insbesondere da sie ja nichts davon hat. Nee will sie nicht, er soll zahlen... 2013 soll es dann wieder eine neue Unterhaltstabelle geben. Hier wird die Kuh die man melkt geschlachtet. Sicherlich er könnte die Umgänge einstellen dann hat er mehr und Kindsmutter den vollen Unterhalt, aber ob das richtiger ist...

    Dieser Satz stand so im Brief der Arge:


    "Die Unterhaltsansprüche dieser Personen gehen für die Zeit der Leistungsgewährung kraft Gesetzes bis zur Höhe der Aufwendungen auf die Leistungsträger über. Ich bin verpflichtet, diese Ansprüche zu prüfen."


    Dann stand noch der Zahlbetrag den er damalig leistete.

    Hallo Turtle,


    was hätte also passieren müssen. Hätte man dann ans Amt statt an die Kindsmutter zahlen müssen?


    Das Amt hat anscheinend für den kompletten Leistungsbezug den Unterhaltverechnet. Statt er zuerst ans Amt und Amt dann zur Kindsmutter hat er für das Amt an diese gezahlt.


    Es geht eigentlich nur darum muß er den Rückstand aus 2010/11 überhaupt noch zahlen wenn ja an wen.


    Danke

    Danke dir . Aber warum hat dieser Übergang keine Güldigkeit mehr . Hätte diese nicht so lange gelden müssen, solange sie auch Leistungen bezog? Der Rückstand ist aus der Zeit als sie Leistungen bezogen hat.


    Sorry wen ich etwas schwer von Begriff bin.:confused:

    Hallo ihr Beiden und danke, nochmal zur Erklärung.


    Nein, Lebensgefährte bezieht kein Harz 4. Er hat es auch noch nie beantragt. Wir leben seit Mai 2008 zusammen, ich verdiene eigenes Geld und erhalte Unterhalt für meine beiden Kinder weshalb wir als Bedarfsgemeinschaft zuviel hätten. Er zahlt durchgehend seit 2007 Unterhalt an seine Exfrau.


    2007 hat er Titel über 100% Unterhalt 447 € für seine 2 Kinder erstellt, damals 3 und 6 Jahre alt. Sein Verdienst war damals ca. 1600€.
    Das Jugendamt hat sein Netto nur um eine Pauschale bereinigt er war laut denen 100% leistungsfähig verbleibenter Selbsbehalt 900€.


    Schulden vom Haus und auch Umgangskosten wurden nicht berücksichtigt. tatsächlich blieben ihm nach Abzug deren knapp 300€ zum leben.


    Also hat er versucht das Haus zu verkaufen. Das gelang im Mai 2008, seitdem lebt er bei mir.


    Zwischenzeitlich fand ein Arbeitgeberwechsel statt sein Gehalt hat sich um ca. 200€ verringert(1450€).


    Umgangskosten belaufen sich auf 220€


    Seit Juli 2009 zahlte er statt der damlaigen 447€ , 480€ an Unterhalt da die Kleine 6 Jahre alt geworden war.


    Das Amt schickte im das Schreiben mit der Überleitung im April 2009 darin stand dass er an seine Kinder 447€ leistet.


    2010 hat sich die Unterhaltstabelle erneut erhöht seine Titel lauten 100% der jeweiligen Alterstufe. Er hätte somit von 480€ auf 544€ erhöhen müssen.


    Die Erhöhung hat er aber nicht gleich mitbekommen und als er es gemerkt hat beantragte er eine Abänderung der Unterhaltstitel denn wenn er den vollen Unterhalt und die Umgangskosten tragen muß bleiben ihm ca. 613€ zum Leben. SB wären nornalerweise 950€.


    Nun hat das mit der Abänderung der Titel nicht funktioniert, dass heißt er muß nun den vollen Unterhalt von 544€ zahlen und seit Januar 2010 ist die differenz der von ihm gezahlten 480€ zu den zu zahlenden 544€ als Schulden aufgelaufen. Diese vordert nun die Exfrau ein bzw ihr Anwalt will diesen rückständigen Betrag nun pfänden. Zu unserem verständnis kann aber nicht sie etwas fordern sondern die Arge müßte dies tun hat sie ja in den ganzen Zeitraum ALG II bezogen.


    Nun geht es darum was tun wenn eine Pfändung von Ex eintrudelt.

    Hallo und danke für deine Reflektion,


    stückweit hast du Recht. Was bei ihr los ist ist uns eigentlich egal. Sie muß ihren Mist ausbaden. Das Problem hierbei ist das Lebensgefährte noch diese Unterhaltssache hat die hier Stückweit mit verbunden ist. Im Moment ist das Thema bei uns zu hause aktuell auch Lebensgefährte spekuliert und spricht mich daruf an. Was ich denke, meine Meinung ect. Ich kann aber auch nichts dazu sagen.... weshalb ich mich an Forum gewand habe.

    Hallo,



    wie im anderen Post geschrieben habe ich Fragen zu den Übergang von Unterhaltsansprüchen.


    Mein Lebensgefährte wurde 2009 von der Arge angeschrieben es wurde geprüft ob Unterhaltstitel bestehen.


    Er zahlte zu diesem Zeitpunkt 100% der Alterstufe je Kind ingesammt 447€. Er schickte dem Amt Kopien der Titel.


    Im Sommer 2009 erhöte er den Unterhalt auf 480€ da ein Kind älter wurde.


    Im Januar 2010 änderten sich die Zahlbeträge der Unterhaltstabelle und er hätte noch mehr zahlen müssen ca. 64€ .


    Da es sich um keine Alterstufenerhöhung handelte hat er dies nicht mitbekommen, auch hat ihm seine Exfrau nie darauf hingewiesen.


    Erst März 2011 kamen wir drauf das sich etwas geändert hatte. Er ging dann sofort zum Anwalt um seine Unterhaltstitel rückwirkend zum Januar 2011 abändern zu lassen da er den Unterhalt so nicht leisten kann, hat er doch noch Umgangskosten in Höhe vom über 200€ im Monat.


    Im Januar 2012 hatte er eine erste Anhörung. 14 Tage später hatte er Post von seiner Exfrau in der sie den rückständigen Unterhalt ab Januar 2010 bis jetzt in Höhe von je 64€ monatlich einforderte.


    Er machte sie darauf aufmerksam das er 2009 ein Schreiben der Arge erhalten hatte mit diesem Ubergangsanspruch und das er Kopien der Titel hinschicken musste. Sie wollte wissen wieso er das gemacht hat... sie wollte ihren Anwalt dazu befragen.


    Dieser wollte nun während der laufenden Abänerungsklage diese Rückstände pfänden aber die Richterin erlies Vollstreckungsschutz.


    Der Anwalt von meinem Lebensgefährten machte in einem Schreiben darauf aufmerksam das eine Überleitung stattgefunden hatt und somit kann nicht schuldbefreiend an Exfrau gezahlt werden.


    Mittlerweile hatte Lebensgefährte eine erneute Anhörung zur Abanderung des Unterhaltes dort wollte der Anwalt der Ex die Pfändung mündlich noch mals ausdiskutieren hat aber nichts mehr davon gesagt. Leider ging der Abänderungsantrag nicht gut aus und Lebensgefährte soll den Unterhalt nun auf 544€ für 2 Kinder erhöhen. Und dass bei einem Verdienst von 1450€ Netto und ca,220€ Umgangskosten :mad:.


    Dieser Beschluss wird am 13 Juli rechtskräftig. Wir sind aber am überlegen dagen Berufung einzulegen.


    Nun kann es sein das Ex die Rückstände von 2010/11 wieder pfänden lassen will.


    Daher meine Frage was genau beteutet Übergang von Unterhaltsansprüchen .


    Er hat weiterhin an Ex Unterhalt gezahlt , hätte er ihn ans Amt zahlen müssen?


    Wie funktioniert so etwas?


    Danke

    Wie ist dass eigentlich mit dieser Vorstrafe wenn sie schon wieder Betrügt ?


    Ist zwar nur eine Vermutung aber Lebensgefährte hatte im Januar einen Gerichtstermin da er versucht den Unterhalt abzuändern, da gab sie an Wohngeld zu beziehen. Natürlich weiterhin mit ihrem auf Montage arbeitenden Lebensgefährten.

    Hallo und danke...


    laut dieser Bekannten hat sie irgentwie Einspruch gegen etwas erhoben somit kam es dann zu dieser Verhandlung. Sie meinte hätte sie das nicht getan wäre sie besser davon gekommen.


    Ich denke schon das sie ihr vorsatz vorwefen konnten, wollte sie doch unbedingt dass mein Lebensgefährte ihr das geld vom Hausverkauf überweist und nicht der Notar wie üblich. Dieser hätte nämlich darauf bestanden das es auf ihr Konto überwiesen wird. Womit sie nicht gerechnet hat war das sie dem Notar den Erhalt bestädigen musste. Ob sie ihr den Lebensgefährten nachweisen konnten wissen wir nicht. Dazu kamen ja dann anscheinend noch Konten die sie nicht angegeben hat.


    Ich denke ihr Problem ist/war vor allem auch das sie sich auch immer dumm stellt und versucht sich herauszureden. Wie die Geschichte das sie die 10000€ ihren Eltern geschuldet hat, wieso wurde das Geld dann an die Schwester überwiesen ect.


    Im Frühjahr 2009 wurde Lebensgefährte von der Arge angeschrieben dabei ging es um Übergang der Unterhaltsleistungen. Sie wollten damals wissenn ob Unterhalt für sie berechnet wurde und ob über dem von ihm gezahlten Kindesunterhalt Titel bestehen, da sie das angeblich nicht wußte und keine Angaben machen konnte. Dabei wußte sie sehr wohl das sie welche hatte, hatte doch schon einmal den Gerichtsvollzieher geschickt als er ein mal weniger Unterhalt überwiesen hat, da er die Autosteuer die er gezahlt hat, für den PKW den sie mitgenommen hatte, damit verechnet hat.


    Ich habe da noch eine Frage, wie funktioniert eigentlich so eine Überleitung von Unterhaltsanspruchen?


    Denke ich mache dazu einen neuen Post da dies sonst untergeht.


    Danke

    Lebensgefährte hat nun von Bekannten erfahren das sie wegen Betruges in 4 Fällen verurteilt wurde und 1800€ Geldstrafe erhalten hat.
    Des weiteren wurde sie vorbestraft. Muß sie evtl. der Arge auch noch etwas zahlen?

    Hallo und vielen Dank.


    es ist also üblich das diese Sachen vor Gericht verhandelt werden.


    Lebensgefährte erhielt die Ladung vom Gericht Ladung Strafsache gegen XYZ.


    Ob sie ihr den Lebensgefährten nachgewiesen haben wissen wir nicht.
    Sie ist damals aber direkt bei ihm eingezogen ein paar Monate später stand ihr name auf dem Klingelschild seiner war weg. Hausrat alles blieb in der Wohnung, er hat sich zu seiner Mutter umgemeldet.Arbeitet Vollzeit auf Montage. Dazu wurde er aber bei der Polizei nicht befragt, nur zu den 10000€ sie hat laut Polizei ausgesagt das sie das Geld ihren Elter schuldete und es denen gegeben hat.


    Mein LG hatte das Geld damas auf ihre bitte hin auf das Konto ihrer Schwester überwiesen, sie mußte den erhalt dennoch beim Notar quitieren ist es doch so das dieser normalerweise erst die Schuldner vom Verkaufspreis bedient und der Rest an die Besitzer aufgeteilt um das Grundbuch löschen zu können.LG war egal wohin er zahlt er wollte nur das sie dem Verkauf zustimmt hat er doch neben den Unterhalt, Umgangskosten de Kredit zu bedienen. Im blieben zum Teil noch 300€ monatlich zum leben.


    Wenn man bedenkt das sie über einige Jahre um die 500€ Harz4 bekam.

    Hallo und guten Morgen,


    ich habe einmal eine Frage,


    wie läuft eine Ermittlung bzw. verfolgung von Sozialbetrugs ab.


    Es geht um meinen Lebensgefährten. Seine Exfrau bezog von 2007 bis ca.2010/11 Harz 4.


    2009 hatte er Gerichtsverhandlungen wegen Umgangs mit seinen 2 Kindern. Seine Frau ist damals ohne sein Wissen ca.300KM zu ihrem neuen Freund gezogen, er kam damals nach Hause und das Haus war leer.


    Er musste dann für beide Kinder Unterhalt bezahlen, dazu kamen noch die Umgangskosten. Die Umgangskosten wurden bei der Berechnung des Unterhaltes nicht berücksichtigt weshalb ohm nach Zahlung des Unterhaltes dafür kein Geld mehr blieb bzw. er mußte diese aus seinem Selbstbehalt zahlen. Seine Kinder sahr er trozdem 1x im Monat üner das Wochenende ,diese Umgänge fanden aber aus Kostengründen am Wohnort der Kinder statt. Gerne hätte er seine Kinder aber in den Ferien auch in seinem Umfeld gehabt, wobei dann die doppelten KM angefallen wären. Er bat seine Ex deshalb sie möchte ihm die Kinder zumindest hälftig entgegenbringen, hat sie doch diese Entfernung geschaffen. Das deutsche(Un)Recht sieht aber kein Entgegnkommen vor bzw. heißt es der Umgangsberechtigte hat den Aufwand und die Kosten zu tragen.


    Er mußte also zu Gericht um dies regeln zu lassen.Das war 2009


    Dort gab sie an sie hätte keine Möglichkeiten dies zu tun da sie Harz 4 bezieht und auch keinen PKW hat. Derweil nutzte sie den PKW ihres Lebensgefährtens während der sich unter der Woche auf Montage befand. Sie leugnete dies und gab an keinen Lebensgefährten zu haben.


    Lebensgefährte verwies auf die Bahn aber auf einen kalten zugigen Bahnhof, das konnten Richterin und Kindesmutter nicht verantworten....
    Außerdem hätte die arme ja kein Geld, er lebe schließlich im Westen sie im Osten.... 1x Umgang im Monat wäre ausreichend wenner es sich nicht anders Leisten kann. Er beschloß mit dem Ganzen zum OLG zu gehen.


    Ihm kam aber die Idee bei der Arge anzurufen um zu klären ob diese nicht Umgangskosten übernehmen würden. Er schilderte also das seine Ex ca. 300KM weg gezogen ist und sich die Entfernung 2008 um nochmals ca. 100 KM erhöht hat nachdem das gemeinsamme Haus verkauft wurde.
    Die Sachbearbeiterin wollte dann wissen wie die Eigentumsverhältnisse waren und ob Gewinn erziehlt wurde und forderte ihn auf Angaben darüber zu machen. Er hat seiner Ex damals 10000€ ausbezahlt. Er fragte die Sachbearbeiterin auch ab wann eine Lebensgemeinschaft besteht, ob es auch als solche zählt wenn der Partner unter der Woche auf Montage ist und nur zum Wochenende heimkommt. Er wollte das geklärt wissen da er ja vor das OLG wegen des Umgangs wollte. Er hat aber dann nichts mehr von der Arge gehört. das war 2009.


    Anfang diesem Jahres wurde der dann plötzlich von der Kripo vorgeladen und er wurde zu den 10000 befragt. Außerdem fragten sie ihn nach Aktienkonten und einem Sparkonto, dass sie der Arge verschwiegen hatte. Er wusste zwar das sie diese Konten zu Ehezeit hatte aber nicht was nach der trennung damit geschehen ist bzw. was für Vermögen darauf war/ist. Er konnte nur Angaben zu den 10000€ machen.


    Nun erhielt er eine Zeugenladung wegen Sozialbetruges. Er sollte letzten Dienstag aussagen. Am Tag davor bekam er einen Anruf er müsse nun doch nicht erscheinen, der Anwalt hätte auf seine Anhörung verzichtet.


    Weis jemand wie so etwas überhaupt abläuft, ist normal das nach so langer Zeit etwas passiert? Gibt es nicht normalerweise nur ein Bußgeld oder ist es normal das der Staatsanwalt ermittelt und das Ganze vor das Gericht geht?


    LG