Hallo Turtle, Hallo Horst und danke,
@ turtle
Meine Fragen haben nichts mit Missgunst zu tun. Sondern damit das wir es so verstanden habe wie Horst es schreibt....
"Deshalb ist ja auch der Zahlbetrag nochmals aufgeführt, denn wenn der nicht mit den tatsächlichen Leistungen übereinstimmt, zunächst einmal egal ob nach oben oder unten, muss der SB aktiv werden! Entweder fordert er dann den Fehlbetrag, bei nicht oder zu wenig gezahltem Unterhalt beim Kindesvater(also Deinem Lebensgefährten nach - bis zur Höhe des Unterhaltsanspruches den die Leistungsempfänger Deinem Lebensgefährten gegenüber haben -;"
sorry weiß nicht wie man zitiert.
genau darum geht es "Sie" fordert nach , nicht das Jobcenter. Nicht das die dann auch noch irgendwann kommen und sagen lieber Herr sowieso in dem Zeitraum von Januar 2010 bis Ende Leistungsbezug hätten sie monatlich 64€ mehr zahlen müssen. Bitte zahlen sie jetzt..... dabei hat er schon an Kindsmutter nachgezahlt.
Natürlich wäre er froh nichts zahlen zu müssen kann er es eigentlich gar nicht mehr da er jetzt schon nur noch ca. 800 und paar zerquetschte hat davon gehen noch gut 200€ für die Umgangsfahrtkosten drauf. Aus diesem Grund hat er auch damals nicht erhöht und versucht ja seinen Titel abzuändern. Die ganze Zeit hat sich weder die Arge noch die Kindsmutter gemeldet und Ansprüche erhoben. Hätte die Arge der Kindsmutter den vollen Unterhalt abgezogen den sie aber nicht erhalten hat, hätte sie sich früher gemeldet und nicht erst 2 jahre später als die erste Abänderungsverhandlung war.
Wir gegen deshalb davon aus das die Arge ihr die Erhöhung nicht angerechnet hat und wenn überhaupt dann der Arge zusteht.
Es gilt zu prüfen ob der Rückstand zumindest von 2010 eh verjährt ist, dient Unterhalt doch der Deckung des laufenden Lebensbedarfs und muß zeitnah eingefordert werden.
Natürlich würde das Geld den Kindern zustehen, die bekommen es aber nicht da es als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft zählt und der Kindsmutter angerechnet wird.
Im Moment bezieht sie weiterhin Wohngeld, zahlt er ihr künftig vollen Unterhalt zahlt die Wohngeldstelle ihr auch wieder weniger, Es hat also keiner etwas davon. Lebensgefährte hat dann nur noch knappe 600€ wenn man die Umgangskosten noch abzieht und ab September nur noch 524€ da er dann wieder 62€ erhöhen muß, da die Große 12 wird. Es geht einfach nur um Leben und Leben lassen.
Sie hat ganz klar gezeigt wie sie tickt bei dem Versuch der Richterin das sie sich doch auf den Momentan gezahlten Unterhalt einigen sollten, insbesondere da sie ja nichts davon hat. Nee will sie nicht, er soll zahlen... 2013 soll es dann wieder eine neue Unterhaltstabelle geben. Hier wird die Kuh die man melkt geschlachtet. Sicherlich er könnte die Umgänge einstellen dann hat er mehr und Kindsmutter den vollen Unterhalt, aber ob das richtiger ist...