Beiträge von carlos84

    Hallo,


    ich wurde im März 2014 arbeitslos und habe Ende März mein letztes Einkommen bekommen.
    Von diesem Einkommen wurden mir ca. 700 Euro überwiesen,
    die Bank behielt aber ca. 200 Euro Ende März 2014 erst einmal zurück, weil ich für März über der Pfändungsfreigrenze lag.


    Also blieben mir im Monat März nur noch 500 Euro.
    Die weggepfändeten 200 Euro bekam ich nun Anfang April 2014 wieder zurück.
    Die 200 Euro waren für ca. 24 Stunden Ende März als Guthaben auf meine Konto zu sehen.


    Meine Frage:


    Wie wird das Einkommen nach dem Zuflussgesetz, also Zufluss pro Monat,
    beim Jobcenter angerechnet?


    Werden die 200 Euro erst dann berechnet, wenn ich über das Geld verfügen kann?
    Das Geld, also die 200 Euro, sind ja diesselben von Ende März und Anfang April und dürfen mir meiner Meinung nach nicht
    doppelt für die Monate März "und" April angerechnet werden.


    Danke.

    ach so, wenn er also ein scheingewerbe anmeldet und dann hartz4 beantragt, dann hat er also fußgefasst. komische ansichten haben die leute hier.
    wenn der typ in drei jahren nichts an arbeit gefunden hat, dann wird er es in 30 jahren auch nicht schaffen.


    hab ich natürlich schlecht formuliert... und in diesem sinne hast du natürlich recht.
    ich bin der ansicht, wenn man ein eigenes dach überm kopf hat, also eine basis und man nicht dauernd aufm sprung ist,
    dann findet man auch eher arbeit.
    oder kennst du obdachlose die eine geregelte arbeit nachgehen ?

    Hi,
    ich komme aus Berlin und habe einen Freund aus Irland der seit ca. 3 Jahren in Berlin wohnt - ohne Job, ohne Hartz-IV etc.
    Er schläft mal hier und da bei Freunden. Essen geht er meist in der Suppenküche.


    Jetzt Frage ich mich, ob er es nicht wie zur Zeit viele Rumänen machen kann.
    Gewerbeschein anmelden - kostet in Berlin glaube ich 26 EURO.


    Dann hörte ich, dass man ca. 3-6 Monate nach Beantragung des Gewerbescheins zum Jobcenter gehen kann
    und dort sagt: "Tja dass mit meinem Gewerbe funktioniert nicht, ich brauche Hartz-IV".
    Ist das möglich, stimmt das ?


    Normalerweise darf man in Foren keine illegalen Fragen stellen, aber ich hörte das o.g. eine Gesezteslücke ist.


    Kann mir jemand sagen, ob o.g. funktioniert?
    Wir alle wünschen uns alle nämlich nach so vielen Jahren Aufenthalt des Iren in Berlin, dass er endlich Fuß fast.


    Wäre nett, wenn mir jemand dazu was sagen kann.


    PS: Ich sehe gerade, dass man als Präffix kann man unter 25 Jahren angeben. Der Ire ist übrigens 25 Jahre alt und ledig ohne Kinder.


    Gruß aus Berlin


    carlos84