Das Übergangsgeld wird entweder bis zum Ende der Leistung weitergezahlt, oder aber längstens für sechs Wochen (42 Kalendertage) bei Abwesenheit aufgrund Krankheit. Die 6-Wochen-Frist beginnt mit dem ersten Tag der Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen.
Sie endet entweder
– mit dem Ende der gesundheitlichen Unterbrechung oder
– mit dem planmäßigen Ende der Leistung, wenn die Leistung regulär vor Ablauf der 6-Wochen-Frist endet, oder
– mit dem Tag des rechtswirksamen Abbruchs der Leistung, wenn der rechtswirksame Abbruch vor Ablauf der 6-Wochen-Frist liegt, oder
– nach Ablauf der 6-Wochen-Frist.
Das jeweils früheste Datum ist maßgebend.
Achtung:
Wird die Leistung aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, gilt für jede Unterbrechung eine neue Anspruchsdauer von bis zu sechs Wochen.
Entgegen der Regelung der Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht hat die Art der Erkrankung keinen Einfluss auf den Weiterzahlungszeitraum. Eine Addition mehrerer, wegen derselben Erkrankung aufgetretenen Unterbrechungen erfolgt also nicht.
Noch als Hinweis:;)
Endet die gesundheitsbedingte Unterbrechung an einem Freitag und Du nimmst ab dem folgenden Montag wieder an der Leistung teil, ist das Übergangsgeld bereits ab Samstag zu zahlen (gleiches gilt, wenn der letzte Tag der gesundheitsbedingten Unterbrechung vor einem gesetzlichen Feiertag oder vor dem ersten Ferientag/Urlaubstag liegt).
Viel Spass in Heidlberg (?).
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Hallo dms,
mit großem Interesse habe ich deinen Beitrag zum Thema "DRV Bund: Übergangsgeld bei Unterbrechung d. Umschulung" gelesen. Ich habe diesbezüglich noch ein paar Fragen dazu an dich.
Aber ersteinmal etwas zu meiner Situation: Ich mache derzeit eine Umschulung über die Deutsche Rentenversicherung. Diese dauert insgesamt 2 Jahre (und würde im September enden). Im April bin ich, während der Prüfungsvorbereitung u. Prüfung erkrankt, sodass ich an der Prüfung nicht teilnehmen konnte. Ich rief bei der DRV an und teilte Ihnen dieses mit und bat darum, die Umschulung zu verlängern, um an der nächsten Prüfung in einem halben Jahr teilzunehmen. Meine Sachbearbeiterin meinte, dass die Umschulung abgebrochen wird, wenn meine Krankheit länger als 6 Wochen dauert. Ich war dann insgesamt 5 Wochen krank und bekam von der DRV telefonisch die Bestätigung, dass die Umschulung ohne Unterbrechung verlängert wird. Nun bin ich seit letzter Woche erneut erkrankt (dieselbe Krankheit!) und werde mind. noch eine Woche krankgeschrieben, sodass ich insgesamt über die 6 Wochen kommen würde. (Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung liegen 3 Wochen, in denen ich arbeitsfähig war).
Nun meine Frage: Werden die 5 Wochen (erste Erkrankung) und die voraussichtlichen 2 Wochen (zweite Erkrankung) addiert, sodass ich über die 6 Wochen komme (wie gesagt, es ist dieselbe Erkrankung)? Muss ich jetzt damit rechnen, dass meine Umschulung abgebrochen wird?
Mich würde auch noch sehr interessieren, ob das in irgendeinem Gesetz/Verordnung steht, was du oben geschrieben hast (dass man eine neue Anspruchsdauer von bis zu 6 Wochen hat und die Art der Erkrankung keinen Einfluss auf den Weiterzahlungszeitraum hat).
Für eine Antwort wäre ich dir unglaublich dankbar, denn das ist der einzige Beitrag den ich zu diesem Thema im Internet gefunden habe!
Lg