Beiträge von Yasmin


    Achtung:
    Wird die Leistung aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, gilt für jede Unterbrechung eine neue Anspruchsdauer von bis zu sechs Wochen.
    Entgegen der Regelung der Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht hat die Art der Erkrankung keinen Einfluss auf den Weiterzahlungszeitraum. Eine Addition mehrerer, wegen derselben Erkrankung aufgetretenen Unterbrechungen erfolgt also nicht.


    Hallo dms,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich weiß du hast meine Frage schon beantwortet, nun habe ich in den von dir angegebenen Paragrafen nachgelesen (§ 51 SGB IX Abs. 3). In diesem Abschnitt ist für mich aber leider nicht ersichtlich, ob sich beim Wiederauftreten ein und derselben Erkrankung (in einem bestimmten zeitlichen Rahmen, wie bei mir 3 Wochen nach Ende der ersten Erkrankung) die Krankheitstage addieren und ich in meinem Fall über die 6-Wochen-Frist komme oder ob diese von neuem beginnt (Also: wenn eine Krankheit beendet ist und nach einer gewissen Zeit diese wieder auftritt, zählt dies als neue Erkrankung und die Krankheitstage werden nicht addiert sondern von neuem gezählt/6-Wochen-Frist beginnt erneut -> korrekt ?) . Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage in der dieser Fall genau niedergeschrieben steht oder bedeutet es in der Rechtssprache, wenn etwas nicht explizit aufgeführt ist, dann hat es auch keine Gültigkeit?


    lg Yasmin



    Hallo dms,
    mit großem Interesse habe ich deinen Beitrag zum Thema "DRV Bund: Übergangsgeld bei Unterbrechung d. Umschulung" gelesen. Ich habe diesbezüglich noch ein paar Fragen dazu an dich.


    Aber ersteinmal etwas zu meiner Situation: Ich mache derzeit eine Umschulung über die Deutsche Rentenversicherung. Diese dauert insgesamt 2 Jahre (und würde im September enden). Im April bin ich, während der Prüfungsvorbereitung u. Prüfung erkrankt, sodass ich an der Prüfung nicht teilnehmen konnte. Ich rief bei der DRV an und teilte Ihnen dieses mit und bat darum, die Umschulung zu verlängern, um an der nächsten Prüfung in einem halben Jahr teilzunehmen. Meine Sachbearbeiterin meinte, dass die Umschulung abgebrochen wird, wenn meine Krankheit länger als 6 Wochen dauert. Ich war dann insgesamt 5 Wochen krank und bekam von der DRV telefonisch die Bestätigung, dass die Umschulung ohne Unterbrechung verlängert wird. Nun bin ich seit letzter Woche erneut erkrankt (dieselbe Krankheit!) und werde mind. noch eine Woche krankgeschrieben, sodass ich insgesamt über die 6 Wochen kommen würde. (Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung liegen 3 Wochen, in denen ich arbeitsfähig war).


    Nun meine Frage: Werden die 5 Wochen (erste Erkrankung) und die voraussichtlichen 2 Wochen (zweite Erkrankung) addiert, sodass ich über die 6 Wochen komme (wie gesagt, es ist dieselbe Erkrankung)? Muss ich jetzt damit rechnen, dass meine Umschulung abgebrochen wird?


    Mich würde auch noch sehr interessieren, ob das in irgendeinem Gesetz/Verordnung steht, was du oben geschrieben hast (dass man eine neue Anspruchsdauer von bis zu 6 Wochen hat und die Art der Erkrankung keinen Einfluss auf den Weiterzahlungszeitraum hat).


    Für eine Antwort wäre ich dir unglaublich dankbar, denn das ist der einzige Beitrag den ich zu diesem Thema im Internet gefunden habe!


    Lg