Hallo Zusammen !
Nach dem Bachelor-Studim habe ich das Masterstudium direkt angeschlossen.
Auch hier sind nun alle Prüfungen abgeschlossen und im folgenden Wintersemester 2012/13 wird die Masterarbeit erstellt. In dieser Masterarbeit wird die Effizienz von Entwicklungsprojekten in Entwicklungsländern durchleuchtet. Um nicht nur am Schreibtisch oder in der Biblothek die Arbeit rein theoretisch anzugehen, werde ich Rahmen dieser Masterarbeit gleichzeitig ein ausgeschriebenes Praktikum in einer Entwicklungshilfe-Organisation über 6 Monate anstreben. In dieser Zeit lerne ich praktisch die Details bei der Projektierung kennen und arbeite gleichzeitig an meiner Masterarbeit und stehe in ständigem Kontakt mit meinem Professor.
Ich erhalte in dieser Zeit 400€ / pro Monat
Als Wohnsitz muss ich mich dann in Berlin anmelden.
Meine Eltern erhalten bisher Kindergeld für mich.
Mir ist es nun nicht ganz klar wie es sich dann mit dem Kindergeld verhält, da ja meine "Arbeitszeit" in der Organisation über diese 6 Monate mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt (schreibe in dieser Arbeitszeit auch einen Großteil meiner Masterarbeit)
Für eine Hilfestellung betreff Kindergeldanspruch wäre ich sehr dankbar !
Liebe Grüße
dadada