Beiträge von Jahnom

    Bleiben wir doch dabei, wieso du die Frage nicht beantworten kannst, obwohl es dir seit fast einem Monat haargenau so geht und du doch Erfahrungen ohne Ende gesammelt haben musst.


    Kannst du nicht lesen ? Falls doch lese dir nochmal die FRAGE durch, und antworte darauf wenn du helfen möchtest.
    Es geht um eine fiktive Person welche in einer solchen Lage ist.

    Sicher kannst du auch als unter 25 jähriger von zu Hause ausziehen wenn die Gründe dafür vorliegen.Allerdings mußt du diese Gründe auch nachweisen können.Wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst quasi zu Hause rausgeschmissen worden bist müßtest du dich wohnungslos melden und einen Antrag auf Leistungen und Wohnung stellen.Allerdings müßtest du auch Maßnahmen machen oder eine Ausbildung anstreben.Dann würde auch geprüft werden ob deine Eltern noch Unterhaltspflichtig wären.Du kannst nicht einfach staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen und dann die Füße hochlegen.


    Kind fühlt sich im Elternhaus nicht wohl und leidet unter den ständigen Streits und fühlt sich so nicht in der Lage eine Lehre / Arbeit nachzugehen solange er im Elternhaus wohnt.


    Mutter hält die Situation ebenfalls nicht mehr aus, da es ständig zu Streit kommt, der Sohn den ganzen Tag nur im Haus rumlungert.


    Die junge Schwester (16) leidet ebenfalls unter den Streis des Sohnes/Mutter und fühlt sich so psychisch belastet.


    Die Großeltern / Verwanten können bestätigen dass es seit Jahren streit im Haus gibt.


    Das Jugendamt war 2 Jahre im Haus und versuchte die beiden Parteien zuberuigen, machte aber nach 2 Jahren schluss da es keine besserungen gab.



    Mutter schmeißt Sohn dann schließlich am 18. Geburtstag vor die Tür und schmeißt alle seine Sachen aus dem Haus und lässt ihn unter keinen Umständen mehr rein.


    Sohn möchte auch nicht mehr zurück und zieht in eine andere Stadt und ist dort Obdachlos und versucht nun eine Wohnung / Ausbildung zubekommen. Als Verdienst hat er nur noch etwas erspartes und Kindergeld, was noch gezahlt wird.


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    Sind das schwerwiegende Gründe ?

    Es ist heute ja nicht mehr erlaubt als Unter 25 Jähriger aus dem Elternhaus zu ziehen, wenn er keine Arbeit/Lehre (Einkommen) hat.


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    Der kommunale Träger ist zur Zusicherung [der KdU-Leistungserbringung nach einem Umzug] verpflichtet,


    wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,


    der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist


    oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


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    Was aber wenn die Eltern einen Unter 25 Jährigen ohne Einkommen auf die Straße setzen ?


    Würde dass schon als schwerwiegender Grund zählen und der junge Erwachsene könnte so problemlos eine Wohnung vom Staat bekommen !?


    Wenn nicht, was für Beweise muss man der Arge etc. vorlegen, damit die "schwerwiegenden Gründe" angenommen werden ?


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    Würde es reichen, wenn man von ...


    - Mutter
    - Vater
    - Stiefvater
    - Geschwister
    - Großeltern
    - alte Jugendamtprotokolle


    ... schriftliche Schreiben vorlegt, in denen beschrieben ist, dass seid Jahren Streit herscht, und das zusammen leben für alle Parteien nicht mehr tragbar ist ?


    Wie hoch wäre die Warscheinlichkeit, dass der junge Volljährige so eine eigene Wohnung bekommt, nachdem er auf der Straße geworfen wurde von den Eltern ?


    Kennt sich da zufällig jemand aus ?


    mfg

    Da kann ich dem Horst nur zustimmen. Jahnom, Du redest zuviel mit Leuten, welche diesen Mist, den sie Dir erzählen, niemals zu Papier bringen würden. Fazit: Lade Dir die Anträge herunter, fülle sie aus und gib sie ab. Du wirst einen schriftlichen Bescheid bekommen, welcher diesen "2. Absatz" sicherlich nicht enthält!


    Gawain


    Ich habe bereits den Hauptantrag ausgefüllt, aber mir wurde in der Arge gesagt ich muss noch Anlagen dabei tun über die Verdienste meiner Eltern etc. worüber ich aber keine Auskunft habe und meine Eltern halt nichts rausgeben wollen. Ausserdem wurde mir gesagt ich muss eine Adresse angeben wo die Rückantwort hingeschickt werden soll. Und die Adresse habe ich ja eben nicht, wesshalb ich die Carritas gefragt habe ob dir mir eine Postadresse einrichten können, daraufhin wurde gesagt, ich sei nicht in München gemeldet sondern in Aachen und soll mich dort an die Behörden wenden ...


    Gawain, aber du kennst dich mit den Anträge ja aus. Kannst du mir vielleicht die nötigen Anlagen zusenden, welche ich noch bei legen muss ?

    Stimmt auch wieder, darf ich fragen was du beruflich machst ? Du hast mir jetzt schon zum Wiederholtenmal eine sehr gute Antwort gegeben, welche logisch erscheint. Arbeitest du bei der Arge etc. ? Oder wieso kennst du dich so gut aus ? :)


    Ich habe mich jetzt mehrmals mit den Leuten in München unterhalten, Caritas, Arge etc. alle wirkten irgendwie lustlos, und wollten mich doch zum Wohle für mich wieder nach Aachen schicken, und sagten dass es hier schon genug Arbeitslose gebe. Dann habe ich gesagt dass ich aber 100% hier bleiben wolle, da säufzte die Angestellte der Arge nur dumm und sagte, kommen sie morgen wieder.


    Als ich dann dort war habe ich ihr den Satz aus Artikel 11 vorgelesen "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." Da holte sie dann das Gesetzbuch raus und lass mir den zweiten Absatz vor und verabschiedete sich dann mit einem grinsen von mir, da die Arge gleich zumache ...


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    Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.


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    Daher die Frage, falle ich unter den 2. Absatz ? Oder genieße ich den ersten ") Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." ???


    Ich glaube die Frau wollte mir mit dem 2. Absatz sagen dass ich der Allgemeinheit in München zur Last liege und ich desshalb nur in Aachen anträge stellen kann. Ich also in München nicht wohnhaft werden kann. Ist das richtig ?

    Jahnom


    jaja, immer sind die anderen schuld am eigenen versagen. aber dass die mehrheit der menschen fleißig arbeiten geht, dass es vielen sehr gut geht in diesem lande, dass siehste nicht. ich kann mir schon vorstellen, warum dein vater dich punktgenau am 18. geburtstag rausgeschmissen hat!


    Ja, weil ich nicht nach der Pfeife des Systems tanze und mich fürn Hungerlohn kaputt arbeite. Über die Leute die dass machen kann ich in den meisten Fällen nur lachen.


    Zum Thema:


    Dürfte geklärt sein, oder hast du noch fragen ?

    Ist aber auch alles kompliziert, irgendwie geht mir das alles auf den Zeiger ...


    Der Staat soll sich mal lieber mehr über sein Volk kümmern stat Millionen von Steuergeldern in Kriegs-U-Bote zustecken welche dann an Israel verschenkt werden ... oder Länder wie Portugal, Griechenland etc. durchfüttern.


    Die sollen mal Berater in die Arge schicken welchen einen auch ohne Termin stundenlang beraten, wenn es sein muss.


    Ich schätze spätestens 2025 ist der € weg, Armut steigt, Kriminalität steigt, die Unzufriedenheit steigt, neue Kriege beginnen etc.

    Nach angemessener Wohnung umschauen und dann beim für die künftige Adresse zuständigen Jobcenter den Antrag stellen! Anders wird es kaum gehen. Bleibt zu hoffen, dass er wenigstens solange, bis er eine Wohnung gefunden hat, bei den Eltern seiner Freundin wohnen darf.


    So in etwa sehe ich dass auch. Falls er nicht bei seinen Eltern wohnen kann/will bleiben ihn bis dann noch Notunterkünfte etc.


    Wenn du bei deinen Eltern bleibst wird der Antrag schwerer durchzusetzten sein, und du musst oft hin&her pendeln was sehr teuer wird ...


    Daher am besten Obdachlos in Berlin melden, du wirst dann einen bezirk anhand deines Nachnamens zugewiesen, welcher für dich zuständig ist ...
    Die sagen dir dann schon wo du solange bis du eine eigene Wohnung hast schlafen kannst. Falls nicht ab zum Sozialgericht !!!

    Ich kenne mich zwar selber nicht 100%ig aus, aber habe derzeit selbst mit einem ähnlichen Problem zukämpfen, bloß dass ich es schwieriger habe da ich noch unter 25 bin, und so eigentlich noch an das Haus meiner Eltern gebunden bin.


    Du bist aber laut deinen Angaben über 25 bist, musst du so 100%ig nicht bei deinen Eltern wohnen bleiben, und kannst ALG II oder halt was anderes beantragen, und dass egal in welcher deutschen Stadt.


    Fahre nach Berlin, gehe zum Amt, fülle dort die Anträge aus, lass dich beraten und melde dich dort in der Stadt an/um.


    @ An die beiden Spaßvögel über mir :D


    Marzahn ist nicht so billig wie ihr glaubt, da findet man in Wedding, Neuköln billigeres ... laut Imobilienscout24.de

    na wenn du keine berliner meldeadresse hast, in welches jobcenter willste dann gehen. geh mal am besten nach marzahn-hellersdorf. da leben schon genung leute wie du und da bekommt man am besten eine günstige wohnung.


    Finde solche Antworten wirklich nicht gut ... die helfen einen doch kein Stück.


    Wenn er keine Berliner Meldeadresse hat, besorgt er sich eben eine ...


    Beim Amt seiner jetzigen Stadt meldet er sich ab, und in Berlin meldet er sich wieder an, und lässt den Personalausweis ändern, sobald er dort einen Wohnsitz hat ...

    Vielen Dank Gawain.


    Ich habe mir gerade in einem Internet-Cafee das Formular ... (Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) ...


    und


    Anlage KDU


    ausgedruckt ...


    Das sind alle Formulare die brauche in meiner Situation, oder liege ich da Falsch ?


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    Auf dem Forumular für Harz4 muss ich unter 1. Persönliche Daten meine Straße, Nummer, PLZ, Wohnort etc. angeben ...


    Muss ich das freilassen, oder muss ich meinen alten Wohnort meiner Eltern angeben ?


    PS: Ich brauche wirklich schnell Rat, am Wochenende habe ich warscheinlich kein I-Net ...