Beiträge von Scooby

    Ok...vielen Dank!


    Muß ich denn meiner Tochter die Einkommensbescheinigung für ihren Arbeitgeber zum ausfüllen mitgeben,oder reicht es wenn ich ein Schreiben an die Arge fertig mache das sie meine Tochter aus der BG nehmen?

    Hallo erst mal!!!


    Ich hab da mal ne Frage....und zwar ist es bei uns so.


    Meine Tochter 21 hat Ihre Ausbildung nun abgeschlossen und hat nun ab den 1.7.2012 Ihr eigenes Einkommen.
    Wir sind eine sechs Köpfige Familie.
    Was muß ich bei der Arge erledigen das sie nicht mehr zur Bedarfgemeinschaft dazugezählt wird?
    Und wie viel wird mir von meiner Hilfe zum Leben abgezogen?
    Wie viel Miete muß meine Tochter an den Vermieter überweisen?


    Würde mich über Antworten sehr freuen :)