Beiträge von Oliver Lau

    Das wäre sicherlich eine Option, aber ich gehe davon aus, dass Oliver die 10 Stunden, die er dafür bräuchte, das Gefrierfach abzutauen, nicht investieren möchte. Ich wäre mir noch nichtmal sicher, ob das Fach nicht schon allein wegen dieses massiven angefrorenen Eises kaputt ist. Sowas hab ich bisher noch nichtmal in schlechten Hotels gesehen.


    Ach, Oliver, dir zur Information: Bereits im BSHG (also in der Sozialhilfe) war es gängige Rechtsprechung, dass die Ausstattung mit Gefrierschränken bzw. Kühlschränken mit Gefrierfach nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Heißt: Kühlschrank ja, Gefrierschrank/fach nein. Ähnlich wie z. B. mit einer Geschirrspülmaschine oder el. Wäschetrockern. Diese Sachen gabs nur im Ausnahmefall (z. B. hohe Anzahl von minderjährigen Kindern).


    In Anbetracht des fürchterlichen Zustandes dieses Gefrierfaches (nicht von der Cola) gehe ich davon aus, dass du alleinstehend bist. Von daher gilt heute nichts anders als früher: solange der eigentliche Kühlschrank noch funktioniert gibt es gar nichts. Und selbst wenn der auch irgendwann seinen Geist aufgibt: es gibt dafür keine Beihilfe mehr, maximal noch ein Darlehen. Denn für solche Notfälle sollst du aus dem Regelsatz ansparen. Deshalb ist der Regelsatz auch nicht mehr knapp 290 Euro wie in der Sozialhilfe früher, sondern entsprechend höher.


    Also das Ansparen geht nicht mehr. Dafür bekomme ich zu wenig Geld. Ein Darlehen OK. Bloß wovon zurückzahlen. Ich bekomme auch Rente.


    Der Kühlschrank geht beim Abtauen nicht kaputt. Bin darin erprobt. Jedes Jahr einmal. Bloß das Kühlfach schließt jetzt natürlich nicht mehr richtig, weil die Klappe defekt ist. Ob man das reparieren kann, keine Ahnung. Kostet bestimmt Geld. Das so zu lassen führt wahrscheinlich dazu, dass die Stromkosten steigen.


    Eine Geschirrspülmaschine hilft übrigens Wasser zu sparen. In meinem Fall auch Energie. Sowas sollte man haben, wenn man kein Geld hat.

    Einen Antrag kannst du natürlich stellen, man will ja auch im Amt mal was zu lachen haben. Ansonsten kannst du es ja gern bei dem Hersteller der Cola probieren, ob der meint, dass man dafür haften muss, dass es Leute gibt, die so dumm sind, nicht zu beachten, dass man Getränke in Plastikverpackungen nicht ins Eisfach tut, weil sich Flüssigkeiten nunmal ausdehnen.


    Ansonsten gehe ich davon aus, dass du wohl niemanden finden wirst, der dir deinen Kühlschrank gegen einen neuen austauscht. Wäre zwar praktisch, denn du müsstest du geschätzt 5 kg Eis nicht abtauen, aber da es nicht gängige Praxis ist, sich einen neuen Kühlschrank zu kaufen um damit das Abtauen zu umgehen, wird das wohl nix.


    Schön geschrieben. Ist mir bekannt, dass sich Flüssigkeiten ausdehnen. Ich habe die Flasche ja auch vergessen im Eisfach. Ein gefrorenes Getränk kann ich schließlich nicht trinken. Das kommt gelegentlich bei mir vor. Es gibt offenbar aber Plastik-Flaschen, die das ohne Probleme aushalten und sich mit ausdehnen. Z. B. von Coca-Cola oder Pepsi. Die Getränke sollen ja auch "eiskalt" serviert werden. Allerdings nicht gefroren. Das stimmt natürlich.


    Den Kühlschrank taue ich über Nacht in nächster Zeit wieder ab. Das ist leider immer wieder schnell der Fall, dass das Eisfach zu ist.

    Falls ich in die Sozialhilfe falle, glaube ich zu wissen, dass es Finanziell keinen Unterschied gibt. Mein Problem ist nur, dass ich von der Sozialhilfe nicht die geringste Ahnung habe. Kann ich meine jetzige Krankenversicherung behalten,welche Fallen können vom Sozialamt auf mich zukommen, was darf das Sozialamt von mir verlangen usw.? Falls jemand von euch schon Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation gemacht hat würde ich mich über jede Information freuen.
    Mit Dank im voraus. Steinzeitler


    Wenn Du eine geringfügige Beschäftigung annimmst, werden Dir 70 % vom Einkommen ab dem 1. Euro wieder abgezogen. Keine 100,00 Euro Freibetrag wie beim ALG II. Das verursacht sogar richtig Verwaltungsaufwand bei Dir. Habe schon einen ganzen Ordner voller Bescheide innerhalb eines halben Jahres bekommen, weil der Bescheid immer wieder neu angepasst werden muss. Kannst aber Werbungskosten geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und nicht in der Regelleistung enthalten sind. M. E. eine schwachsinnige Ungleichbehandlung von Sozialhilfeempfängern und ALG II Empfängern. Wenn Du krank bist und noch etwas arbeiten kannst, wirst Du dafür bei geringen Einkommen auch noch bestraft mit einem größeren Abzug als beim ALG II. Das muss mir auch mal jemand erklären was diese Ungleichbehandlung soll. Mal ganz abgesehen von den Behördenaufwand, weil ständig neue Bescheide erlassen werden müssen. Nach meiner Meinung reine Schikane durch den Gesetzgeber.

    Ich bekomme z. Zt. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Habe das Problem, dass ich kürzlich auf eine günstigere Cola Light von Freeway umgestiegen bin. Da Cola Light eiskalt genossen wird, stellte ich diese in meine Eisfach (0 °C). Leider ist mir die Flasche explodiert, da ich sie über Nacht wieder vergessen habe aus dem Fach zu nehmen. Dabei gab es eine riesige Druckwelle und die Abdeckung zum Eisfach wurde dabei defekt. Das Innenleben des Eisfach ist intakt geblieben, da ich das Eisfach nur einmal im Jahr abtaue. Zuviel Eis. D. h., dass ist eigentlich auch nicht in Ordnung. Das Eisfach bildet regelmäßig zu viel Eis und dass auch viel zu schnell.


    Daher meine Frage, kann ich in diesem Fall erfolgreich einen Antrag auf einen neuen Kühlschrank beim Träger der Grundsicherung stellen oder ist das ein Fall für die Produkthaftung des Herstellers? Bei der Flasche handelt es sich um eine Einwegflasche aus Plastik mit dem Hinweis, dass die Flasche kühl und lichtgeschützt zu lagern sei. Flaschen von Coca-Cola oder Pepsi z. B. haben das bei mir immer ausgehalten, auch wenn die Flaschen total gefroren waren.
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    Das Geld für August muß am 01.08. auf dem Konto sein, außer bei verspäteter Antragsstellung. Jemand aus meinem Bekanntenkreis bekam es trotz schon längerem Bezug einmal erst am 02. gutgeschrieben, natürlich gab es dann eine gebührenpflichtige Rücklastschrift wegen Strom. Wegen Miete nicht, die wird ja laut BGB erst immer am 3. Werktag fällig und entsprechend abgebucht. Eine Erstattung der gebührenpflichtigen Rücklastschrift gab es nicht. Begründung: einmaliger Vorgang. Für Dein Problem kann es hilfreich sein ein Girokonto bei der Sparkasse zu haben, wegen sekundengenauer Gutschrift. Z.B. bei der Deutschen Bank ist die Überweisung, die tagsüber kommt, immer erst abends nach Geschäftsschluss gutgeschrieben. Natürlich doof dann, wenn nachmittags Strom abgebucht wird und das noch nicht geht.


    Ok, gestern morgen war das Geld noch nicht verfügbar ist aber am Abend wohl auf dem Konto gewesen lt. der Bank. Das mit der Miete habe ich gestern übrigens schon mal gehört. Allerdings habe ich eine Einzugsermächtigung gegeben und die Miete wird immer am 01. des Monats abgebucht. War natürlich auch gestern der Fall und der Dispokredit wurde damit voll ausgereizt. Was sich prompt beim Einkauf während des Bezahlen mit der Karte bemerkbar gemacht hat.

    Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit beziehe ich eine befristete Erwerbsminderungsrente, verdiene etwas dazu und erhalte ergänzende Grundsicherung. Einen Bescheid habe ich letzte Woche bekommen, da stand drin, dass das Geld für August seit dem 25.07.2012 an mein Girokonto ausgezahlt sei. Leider ist das Geld aber bis heute nicht bei mir auf dem Konto eingegangen. In dem Bescheid steht auch nicht drin zu wann die Leistung fällig ist. Weiß zufällig jemand bis wann die Zahlung bei mir eingegangen sein muss. Ich gehe dabei nicht davon aus, dass der Landkreis Northeim in Folge der Bankenkrise jetzt zahlungsunfähig ist. Allerdings muss ich jetzt meine Rechnungen bezahlen und so kann ich auch nicht effizient für den Monat August mein Einkauf planen.

    ...so eine dumme Ausrede man kann jeden normalen Scheck auch zu einem Verrechnungsscheck machen es reicht wenn man von Hand oben links den Vermerk "nur zur Verrechnung" niederschreibt. Und einen bereits so fertig ausgedruckten Scheck dann als Barzahlungsscheck heraus zu geben ist das eine - wenn man dazu Abi braucht um den Unterschied zwischen einem Scheck der zur Barauszahlung gedacht ist und einem Verrechnungsscheck zu erkennen und dann doch nicht dazu in der Lage ist, mach ich mir über den Fortbestand der JC keine großen Gedanken mehr - ist nur traurig das man als der Begünstigte sowas auch nicht erkennt und sich damit abspeisen lässt.


    sollte dies tatsächlich so der Fall sein würde ich es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen - verarschen lassen muss man sich nämlich nicht auf dem JC.


    Allerdings denke ich, das es egal ist ob Du Dir die Maßnahme selbst gesucht hast oder nicht, Du hast sie nicht angetreten und damit eigentlich eine Sanktion zu erwarten!


    Die Sache hat sich jetzt öffentlich aufgeklärt. Die Schecks haben auch noch falsche Kontonummern. Steht bei uns in der heutigen Ausgabe der Zeitung "xxxx" vom 27.06.2012.


    Sanktionen habe ich wohl nicht zu erwarten aber unnötigen Verwaltungsaufwand.

    Ich denke mal Du hast einen Barscheck erwartet, welchen man zur Postbank trägt und das Geld sogleich mitnehmen kann. In Deinem Fall aber hat man Dir einen Verrechnungsscheck "angedreht", welchen Du ausschließlich über ein Konto einlösen kannst, wobei die Gutschrift meist 7 - 10 Tage dauern kann.


    Das auch noch. Ist mir in der Eile am Freitag noch nicht mal aufgefallen. Danke für den Hinweis. Den Verrechnungsscheck habe ich beim Jobcenter am Montag übrigens zurückgegeben.


    Das Jobcenter hat mir übrigens am Montag auch gesagt, dass schon in der letzten Woche der Zahlungsverkehr mit den Schecks nicht funktioniert hat und diese Woche das Problem weiterhin besteht.


    Ja, klar habe ich einen Barscheck erwartet, damit ich die Fahrkarte sofort damit kaufen kann. In 7 bis 10 Tagen nützt mir die Zahlung ja nicht. Ich musste auch unterschreiben, dass ich die Scheckzahlung nur für den Kauf der Fahrkarte benutze. Von einem Verrechnungsscheck war da nicht die Rede. Einen Verrechnungsscheck kann ich mir ja auch nicht sofort auszahlen lassen.


    Aber der Verrechnungsscheck soll nach Auskunft des Jobcenters trotzdem nicht mal funktionieren. Die warten auf neue Vordrucke und können nach neuester Meldung seit letzter Woche deshalb im Moment gar keine Schecks mehr ausstellen.


    De facto hat man meinen Antrag auf einen Barscheck für den Fahrkartenkauf also nicht entsprochen. Toll wie das funktioniert.

    @ Oliver Lau - ich habe hier nur meine Betrachtungsweise geschrieben - um Dir Sanktionen zu ersparen! Im Weiteren denke ich sowieso über Dein Vorgehen, das Du nach außen hin erklärst Du willst arbeiten, in Wirklichkeit diese offensichtliche Einstellung aber überhaupt nicht besteht sondern nur begründet werden soll, warum wieder einmal alles nicht möglich war/ist! Deshalb verschwende ich auch keine weitere Zeit mehr damit hier einen gut gemeinten Ratschlag zu erteilen; für mich ist bei Dir Hopfen und Malz verloren! Du bist einfach viel zu clever, als das man Dir dies ohne einen riesigen Zeitaufwand zu betreiben, diesbezüglich das Gegenteil beweisen könnte, dafür sitzen da extra Leute im JC, die haben diese Zeit !
    passieren kann viel wenn der Tag lang ist, man kann auch sterben bevor man einen Job bekommt, geht mir z.B so - nur gehe ich klipp und klar hin und sage das ich für diese oder jene Tätigkeit nicht eintrete und suche nicht nach Gründen den "schwarzen Peter" jemand anderem zu zuschieben, der dafür vielleicht noch nicht einmal was kann! Es sind halt die kleinen Unterschiede!:D Wenn ich den AG anlaste Personal nur noch auf 400€ Basis einstellen zu wollen so ist dies ein Faktuum, weil tagtäglich in den Stellenangeboten belegt und nicht ein einmaliges Ereignis wie ein geplatzter Scheck des JC. Zumindest habe ich nicht gehört das dies letztes Wochenende zu tausenden geschehen ist! BILD hätte es spätestens am Sonntag gedruckt! :D


    Kann Deinen Post hier nicht ganz verstehen. Ich wollte wissen, ob jemand damit Erfahrung hat. Und im übrigen sind über das Wochenende weitere Schecks geplatzt. Das hat eine Nachfrage beim Jobcenter xxxx am Montag ergeben. Geklärt ist auch, dass Scheck ungültig war und gar nicht eingelöst werden konnte. Auch in Zukunft nicht.


    Im übrigen habe ich mich selbst um die Maßnahme beworben, weil ich Arbeit im Ausland aufnehmen will. Da hat mich keiner hingeschickt. Da habe ich mich selbst drum bemüht. Außerdem habe ich zur Zeit noch eine Arbeitsstelle und arbeite. Auch darum habe ich mich selbst gekümmert. Nur ist der Verdienst eben sehr gering. Deshalb suche ich eine Arbeit mit mehr Einkommen.


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    Also der Scheck wurde definitiv vor 9.00 Uhr ausgestellt. D. h., dass der Scheck ab 12.00 Uhr freigeschaltet sein müsste. Das Problem ist, dass der Scheck auch zurückgezogen worden sein kann, da ALG-II-Empfänger grundsätzlich keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung haben. "Die Mittel dürfen nur gewährt werden, wenn sie dafür zur Verfügung stehen." Das ist leider eine Tatsache, die ich in Brochüren des Jobcenters immer wieder lesen muss. Und da zur Zeit Banken und Staaten auch mal schnell pleite sind, warum nicht auch ein Sozialleistungsträger. Krankenkassen gehen ja zwischenzeitlich auch in die Insolvenz und werden geschlossen.


    Sofern ein Scheck nicht ausgezahlt werden kann, ist es ja wohl auch so, dass das Jobcenter in xxxxx bzw. die Agentur für Arbeit zur Zeit de facto offenbar zahlungsunfähig ist.


    Auch ja, dass notwendige Geld kann ich mir nicht einfach von Bekannten oder Verwandten geben lassen. Ganz davon abgesehen, dass ich jetzt erst einmal den Grund wissen möchte, warum der Scheck nicht gedeckt ist. Ich habe nämlich auch zahlungsverpflichtungen und muss von etwas leben. Wie gesagt, Reisekosten kann man beantragen, sie müssen aber nicht gewährt werden. Unter diesen Umständen werde ich daher sicherlich kein Geld verauslagen.


    Leider ist das zum Wochenende passiert. Ich habe die Arbeitsagentur in Bremen von dem Unstand unterrichtet und mich noch mal für den nächsten Termin zu der Maßnahme angemeldet. Natürlich habe ich am Freitag keine Antwort mehr bekommen. Ich will mich nämlich im Ausland bewerben und das eilt, weil die Arbeitslosigkeit sonst zu lange andauert. Deshalb wäre der Termin am Montag für mich auch so wichtig gewesen, da die Bewerbungsunterlagen angepasst werden müssen.


    Dann will ich mal hoffen, dass ich keine Rechnung bekomme. Wenn ich mit sowas jetzt ständig rechnen muss, dann brauche ich mich nämlich bald gar nicht mehr bewerben. Das kann mir bei Umzugskosten o. ä. nämlich auch passieren, wenn ich mit einem Arbeitsvertrag komme.

    Ich habe seit Freitag ein Problem. Ich bin von der Arbeitsagentur in Bremen zu einer Maßnahme dort vor Ort eingeladen worden. Deshalb habe ich am Mittwoch beim Jobcenter in xxxxxx per Email einen Scheck beantragt für die Reisekosten (83,00 Euro). Am Donnerstag sprach ich darüber mit meinem Arbeitsvermittler, der mir sagte, dass ich am Freitag den Scheck abholen sollte. Der Scheck wurde mir am Freitag vor 08.00 Uhr ausgehändigt und sollte ab 12.00 Uhr bei der Deutschen Post (Postbank) einlösbar sein. Als ich jedoch nach 15.00 Uhr am Freitag den Scheck bei der Postbank einlösen wollte, sagte man mir, dass der Scheck nicht eingelöst werden könne. Also ging ich um 16.30 Uhr noch mal zur Postbank. Aber trotzdem ohne Erfolg. Die Einösung wurde mir wieder verweigert. Außerdem soll der Scheck auch am Samstag nicht einlösbar sein. Mir wurde noch dazu gesagt, dass am Montag der Scheck möglicherweise sogar neu ausgestellt werden müsse und daher auch nicht einlösbar sei.


    Die Einladung zu der Veranstaltung am 25.06.2012 kam von der Arbeitsagentur mit dem Hinweis, dass ich die Kosten selber übernehmen müsse, wenn ich nicht erscheine und nicht rechtzeitig absage. Ich bin darüber ziemlich verstimmt, weil ich meinen Bewerbungsradius mit der Maßnahme ausdehnen wollte und jetzt noch Ärger habe.


    Es ist auch nicht das erste Mal, dass ich Probleme mit der Einlösung eines Schecks von der Arbeitsagentur vor einem Termin habe.


    Kann mir jemand sagen, wie das jetzt mit dem Kosten für die Maßnahme aussieht? Eigentlich dürften diese mir doch nicht in Rechnung gestellt werden, wenn ich da jetzt nicht auftauche. Der Scheck ist ja offensichtlich nicht gedeckt oder das Jobcenter xxxx-xxxx ist vorübergehend zahlungsunfähig oder der das Jobcenter hat es sich anders überlegt und will die Reisekosten nicht mehr bezahlen, weil keine Zahlungsmittel dafür mehr zur Verfügung stehen.


    Hat mit sowas jemand bereits Erfahrung?