Beiträge von tenerife

    Hallo dms,


    ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet, weil ich meinen Bekannten helfen möchte aber leider habe ich nicht wirklich rausgefunden wie man hier ein neues Thema eröffnet. Wie geht das hier?


    Das Problem was ich habe ist, dass die 4-köpflige Familie (zwei minderjährige Jungs) mit Immigrationsintergrund hier in Deutschland lebt aber das verdiente Geld vom Mann nicht zum Leben reicht. Die Frau hat keine Arbeitserlaubnis und muss sich noch um ein Behindertes Kind kümmern, sodass sie nicht zuverdienen kann. Zurück in die Heimat wollen sie nicht, da hier das behinderte Kind besser versorgt werden kann.


    Anfänglich hat die Familie Kinderzuschlag erhalten aber plötzlich nicht mehr. Jetzt heißt es: "Selbst mit einem möglichen Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach dem zweiten Solzialgesetzbuch (SGB II) kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab Juni 2012 nicht (§6A aBS: 1 nR: 4 bkgg)."
    Ich kann es irgendwie nicht so wirklich fassen, dass obwohl sich an den Einkommen- und Ausgabensitution nichts geändert hat keine Zahlung mehr erfolgt. Die Begründung finde ich makaber, das die Familie trozt der Zahlung immer noch zu den Bedürftigen zählen würden und damit die Familie eh nicht aus der Bedrüftigkeit rauskommen würde..... ja toll wie soll sich was verbessern, wenn keine Leitung gezahlt wird?


    Im Schreiben wird noch darauf hingewiesen, dass " Sofern Sie auf Leistungen nach dem Zweiten/ Zwöflten Busch Sozialgesetzbuh verzichtet haben, kann dies nicht berücksichtigt werden, da die Zahlungvon Leistungen nach dem SGB II nicht ausgeschlossen werden kann" ??? Was soll das heißen? Sie haben bis keinen Antrag auf Hartz IV gestellt. und weiter steht geschrieben, dass evtl. " ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld...oder Wohngeld möglich wäre". Was hilft der Familie mehr bzw. was wird eher genehmigt?


    Die Familie hat ein Einkommen vom Mann von 1350 brutto und das Kindergeld, mehr nicht.
    Von der Behörte wurde ermittelt, dass der "Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft" bei 1289 € (nach Abzug des Kindergeldes) und das "zu berücksichtigende Einkommen und / oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II bei ..." bei 756,36 liegt.


    Was kann ich tun, um der Familie zu helfen?


    Danke für deine Hilfe!!


    Tenerife