Beiträge von inesa394

    Es handelt sich um den Studiengang Mediadesign wo die Regelstudienzeit 8 Semester beträgt wobei sie jetzt wie gesagt schon
    im 12 Semester ist. Die Verlängerungen kamen zustande aufgrund von Lehrgängen die sie "unbedingt" absolvieren mußte. insgesamt 2 unterbrechungen
    Das Studium ist wie besagt jetzt im August abgeschlossen.
    Wir würden gern wie gesagt die Zahlungen einstellen weil es meiner Meinung nach reicht und sie endlich auf eigenen Füßen stehen soll und für ihr
    Auskommen selber sorgen soll. Auch hatte sie uns verklagt weil sie mit der Höhe der Zahlung nicht einverstanden war und mehr wollte und auch noch damit
    durchkam. Ich habe glaube ich irgendwo gelesen das mit dem 25 Lebensjahr der Unterhaltsanspruch erlischt.

    Hallo


    Habe eine Frage bereff des Unterhaltsrechts. Meine Tochter 25 Jahre studiert bis August 2012 dieses Studium
    hat sie mit meheren Unterbrechungen 2 Jahre wo sie sich eine Auszeit nahm absolviert. Also hat Sie insgesamt
    6 Jahre studiert statt der 4 Jahre Regelstudiumzeit für diesen Studiumgang.
    Meine Frage hat Sie weiter Unterhatsanspruch obwohl sie 25 ist. Muß ich falls sie sich entschließt ein weiters
    Studium anzufangen Unterhalt zahlen. Zu diesen Thema gibt es leider sehr wiedersprüchliche Aussagen im Netz
    bin für jede Hilfe sehr dankbar


    Mfg Inesa