Beiträge von HorstKevin

    Danke euch für eure aufschlussreichen Antworten:)


    Denke, 3 oder 4 Stunden am Tag könnte ich ja schon arbeiten(nur halt nicht körperlich schwere Tätigkeiten), deshalb ist das mit der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit wohl die richtige Wahl. Habe halt nur bissl Schiss davor, dass mich die Arge dann direkt in einen Vollzeitjob reinstecken will, denn 1. würde ich das körperlich nicht schaffen, und 2. möchte ich eben auch mein Übergewicht dringend reduzieren, und das ist ja auch mit Zeitaufwand verbunden, um das vernünftig zu machen, würde mir wohl bei einem Vollzeitjob die Zeit für fehlen(die Situation hatte ich früher schonmal -.-).


    Das mit den Möbeln ist halt so ne Sache, ALLES gehört nicht meiner Ex, nur halt vieles, u.a. das Bett, wir haben damals halt unsere Haushalte zusammengelegt, was aber nicht viel war. Denn, das stimmt, eine eigene Wohnung hatte ich noch nie, bevor ich mit meiner Partnerin zusammengezogen bin, habe ich in einer WG gewohnt, hatte also nur ein Zimmer mit ganz wenigen Möbeln. Und die Couch z.B. gehört zwar mir, ist aber total kaputt und unbenutzbar. Aber da werd ichs dann halt mal mit Antrag auf Erstausstattung versuchen.


    Eine Frage hab ich aber noch: Wie würde denn das laufen bei der Arge zwecks Miete usw., und wann müssste/sollte ich da den Antrag stellen? Denn wir haben bei unserer momentanen Wohnung eine sehr lange Kündigungsfrist, ist zwar bereits gekündigt, aber erst zum Anfang des neuen Jahres. D.h. bis dahin wohnen wir halt noch weiter zusammen(auch wenn das nicht einfach ist), und ich weiss ja noch gar nicht, was für eine Wohnung ich dann bekomme. Wie geb ich das bei der Arge denn dann an, und was ist eine angemessene Wohnung für mich alleine? Und würde theoretisch auch ein WG-Zimmer möglich sein und die Miete hierfür von der Arge bezahlt werden(bei strikter Kostentrennung natürlich)? Hilft die Arge da evtl. sogar bei der Wohnungssuche, trägt Umzugskosten usw.? Sry für die vielen Fragen, kenn mich mit dieser Materie leider so gar nicht aus...

    Hallo!


    Stecke momentan in einer recht prekären Situation und wäre froh, wenn mir hier jemand helfen könnte.


    Und zwar bin ich seit längerem arbeitslos und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Partnerin, und somit auch von ihrem Einkommen. Da wir uns nun aber trennen werden, muss ich bald ausziehen und wäre leider (zumindest vorübergehend) auf staatliche Hilfe angewiesen. Nur habe ich das grosse Problem, dass ich sehr starkes Übergewicht habe(Adipositas) und körperlich total unfit bin(kann noch nichtmal längere Strecken gehen oder längere Zeit stehen, bekomme dann direkt Rückenschmerzen usw.). Habe jetzt auch bereits angefangen, mich darum zu kümmern, körperlich wieder fit zu werden, aber das wird leider eine ganze Weile dauern, bis ich das einigermassen wieder im Griff haben werde. Und in meinem jetzigen Zustand bin ich definitiv nicht arbeitsfähig, da ich körperlich absolut nicht belastbar bin.


    Nun meine Frage: Stehen mir in diesem Fall überhaupt Leistungen zu, und wenn ja, an welches Amt muss ich mich da wenden? Denn Hartz IV bekommt man ja meines Wissens nach nur dann, wenn man auch arbeitsfähig ist und dies auch dem Amt bescheinigt. Gibt es für Fälle wie mich dann vllt. Sozialhilfe, d.h. ich müsste mich ans Sozialamt wenden? Eine Wohnungs-erstausstattung müsste ich auch beantragen, da das Bett meiner (Ex-)Partnerin gehört, und z.B. unsere Couch total kaputt ist, und wir konnten/können nichts ersetzen, da wir mit unserem Geld schon bisher hinten und vorne nicht hinkommen. D.h. möbeltechnisch besitze ich eig. so gut wie gar nichts ausser ein paar Regalen, einem grossen Tisch und bissl Kleinkrams. Aber hauptsächlich wäre natürlich Miete und Geld zum Essen und Trinken wichtig...


    Ich bitte um Hilfe...