Beiträge von simon83

    Ich glaube du hast weder eine Familie noch Kinder daher kannst du unsere Situation nicht verstehen. Wir hatten bisher eine Wohnung mit 2 Zimmer 55qm und das seit 5 Jahren auch nach der geburt des Kindes. Außerdem bin ich Berufstätig und mache Schichtdienst. Sag mir wie soll meine Frau die Halbtags auf der Uni ist und hauhalt + Kind schaffen?

    Sie hat die Regelstudienzeit während des Grundstudiums(Wg.Schwangerschaft) überschritten und hat das bafög für ein paar Semester noch bekommen und seit 2 Jahren bekommt Sie es nichts mehr. Welche möglichkeiten gibt noch außer Bildungskredit.

    danke für deine schnelle Antwort.
    Meine Frau hat kein Anspruch mehr auf Bafög weil die Regelstudienzeit überschritten ist, wg. Schwangerschaft und Betreuung. Wohngeld wird auch nicht erhöht, weil der Kindergeldzuschlag nicht mit angerechnet wird. Die Miete hat sich erhöht weil wir Umgezogen sind.Bisher 2 Zimmer 435 Euro (Wohngeld 27 Euro) Warm und jetzt 3 Zimmer 599 Euro (Wohngeld 78) Warm.
    Mein Einkommen 1300 Netto.
    Errechneter Gesamtbedarf 1307,77
    zu berücksichtigendes Einkommen 1030,63
    Erechneter Kindergeldschlag 140,00
    Wohngeld 78,00

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu ALG II, erst einmal stelle ich mich vor. Ich bin gering Verdiener habe ein Ehefrau Studentin und ein Kind 3 Jahre.
    Bisher haben wir von mein Hungerlohn, Wohngeld und Kindergeldzuschlag gelebt.
    Seit April besteht kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag mehr, weil sich die Miete erhöht hat. In den Ablehnungsschreiben von Familienkasse steht zu Begründung : Hilfebedürftigkeit wird nicht Vermieden, heisst auch wenn ich Kinderzuschlag bekomme werde ich nicht über die runden kommen.
    Ich soll ein Antrag auf ALG II stellen. Habe gestern ein Termin bei Jobcenter gehabt, die haben meine Sachlage überprüft und sind zu dem ergebniss gekommen, das kein Anspruch auf ALG II besteht. Zur Begründung wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefrau nicht zu der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, da Sie Studentin ist und somit aus den Arbeitslosen II Leistungen ausgeschlossen wird.


    Um ein Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen zu können, muss Sie sich vorher aus der UNI Exmatrikulieren.
    Das heißt Sie muss die UNI abbrechen, Sie muss auf Ihre guten Chancen in der Zukunft, auf eine Arbeitsstelle verzichten, damit wir jetzt überleben können. Ich verstehe hier die Logik nicht.


    Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.


    Danke