Beiträge von wet55

    Hallo,
    ich bekomme für 6 Monate ALG II. Jetzt bekomme ich kurzfristig wieder einen Job (als Selbsständiger), ein Projekt für 10 Tage und verdiene damit eine Pauschalsumme. Sagen wir 3.000,-- Wie wird das mit dem ALG II, sagen wir 1.000,-- monatl. verrechnet? Wird mir für den gesamten Ertrag praktisch kein ALG II gezahlt also 3 Monate oder kann ich einen Teil davon behalten.


    Danke
    S

    Hallo zusammen, also ich finde Horst´s Ton ok. Nachdem was ich alles so in den Jahren mit Ämtern, Arge oder Finanzamt erlebt habe....also bei mir hört sich der Ton ähnlich an ;-) Und was die Sache mit der Fotografie und Verdienst anbelangt, genauso wie von Horst beschrieben ist es. Die Qualität deiner Arbeit, selbst mit Auszeichnungen etc. bedeuten auf gar keinen Fall dass man viel verdient. Ich wills mal etwas krass sagen: Du bekommst den Job wenn du Beziehungen hast oder einfach billig bist. Aber ich wil das nicht vertiefen denn darum geht es nicht.


    Aber zu den beiden eigentlichen Fragen für die ich mir Antworten von Euch erhoffe:


    Mein freund Peter und ich überlegen auch diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben und auf den VA zu warten. Zwar wird man praktisch zu dieser Arbeitseingliederung dann gezwungen, aber man hat dann nicht zugestimmt. Ich möchte da auch dem Horst zustimmen, wir wollen von Anfang an Farbe bekennen und denen zeigen dass sie mit meinem Freund nicht alles machen können. Wenn man Ihn irgendwo reinzwingt werden wir denen die Arbeit zumindest mal erheblich erschweren, Klage, Fachanwalt etc.


    Kann man denn schon wegen der Ablehnung der Unterzeichnung bestraft werden, ALGII - Kürzung etc., können die meinem Freund deswegen das Leben schwer machen oder müssen Sie seine Entscheidung akzeptieren?


    Noch eine andere Frage, Mein Freund soll untersucht werden, er hat diverse körperliche Einschränkungen, die ARGE will das natürlich von ihrem eigenen Arzt machen lassen, wir befürchten aus diversen Erfahrungen heraus dass man alles dransetzten wird ihn so fit wie möglich zu schreiben.


    Hat er denn das Recht, Atteste von seinen eigenen behandelden Ärzten vorzulegen und müssen die auch akzeptiert werden?


    Ich freue mich auf Eure Antworten.
    S.



    UNTERSCHREIB !!!


    gruss
    s.

    Dude23, so ist das. eine Vereinbarung ist auch ein Vertrag. Wie die Eingliederungsvereinbarung. Wie es der Name bereits sagt man vereinbart etwas zur Eingliederung das vertraglich festgehalten wird, und durch einer zweiseitigen Willenserklärung durch eine Unterschrift bestätigt wird.


    Ja, aber im Moment ist es nur eine einseitige Willenserklärung. Die Frage ist ja was passiert wenn man es nicht unterschreibt. Wird es ein Verwaltungsakt und man bekommt dann per Einschreiben eine Mitteilung dass das ohne Unterschrift auch gültig ist. Dann erübrigt sich die Frage nach der Unterschrift.
    Ich möchte die Frage mal anders formulieren, wenn es soweit kommt und man ihm Arbeit anbietet, er sie aber ablehnt weil sie ihm nicht gefällt, wird es ihm dann zum Verhängnis das er es unterschrieben hat? Ich komme mit dem Wort Vereinbarung nicht klar, wenn er vom Gesetz verpflichtet ist eine neue Arbeit anzunehmen dann sollte man das doch so formulieren. Vereinbarung lässt die Option offen etwas nicht zu wollen !

    wet55, im normalfall ja. aber so weit ich weis können die einen zu einem Gutachter Schicken, um ein Ärztliches Gutachten zu Erhalten.


    Na klar, das wollen sie ja. deswegen hatte ich ja geschrieben:


    Er hat körperliche Einschränkungen, soll von deren Arzt jetzt gecheckt werden. Der Arzt wird doch sicherlich versuchen ihn möglichst fit darzustellen, kann er darauf bestehen von seinen behandelden Ärzten Atteste vorzulegen?


    Danke
    S.

    Zu dem Arzt Besuchen gem. § 32 Abs. 1 SGB II Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.


    Heißt, dass er zwar dort erscheinen muss, sich aber nicht Untersuchen lassen muss.


    Klar, aber mal im Ernst kann man nicht auf Atteste eigener Ärzte bestehen?
    Danke
    S.

    Eine ganz einfache, wenn auch vielleicht dreiste Antwort:
    Ein Freund von mir, nennen wir ihn Staat, hat einfach was dagegen wenn man Steuergeld ohne Gegenleistung abholen will.


    Wie kommt das überhaupt zustande, dass ein offensichtlich international renommierter Fotograf mit Büchern und sonstigem nicht genug auf die Seite legen konnte, um ein paar Wochen durchzukommen?


    Nun, er holt sich Steuergelder zurück die er selbst eingezahlt hat. Wenn Sie da eher ganz anderer Meinung sind wär es vielleicht besser dieses Thema zu meiden. Wir wünschen uns hier Hilfe und müssten mal wissen ob er überhaupt eine Vereinbarung unterschreiben muss wenn er aber nichts vereinbart hat.


    Gruss
    S.

    Hallo liebes Forum,


    ein Freund, nennen wir in Peter hat als selbstständiger Fotograf heute ALG II beantragt. Er arbeitet in seinem Beruf seit 25 Jahren, hat internationale Auszeichnungen, Bücher etc. Jetzt hat er einen Engpass und kein Einkommen. Im Jobcenter wurde ihm knallhart mitgeteilt dass man ihm 4 Wochen gibt, sollte er dann noch kein Geldverdienen muss er einer Tätigkeit nachgehen die man ihm vermittelt. Dass er aber im Moment nicht die Füsse hochlegt sondern täglich an seinem Beruf arbeitet (Recherche, Kundengespräche, Fototests, Buchkonzeptionen erstellen etc. - ein unbezahlter Ganztagsjob) interessierte dort niemanden. Nun zu meinen Fragen:


    Er sollte abschliessend eine Vereinbarung unterzeichnen die besagt dass er 4 Wochen nach neuen Aufträgen sucht und man dann bei fehlendem Erfolg versucht ihn in einen anderen Beruf zu integrieren. Er weigerte sich diese Vereinbarung zu unterzeichnen denn immerhin ist dies keine "Vereinbarung", er hat das nicht vereinbart sondern es wurde ihm ja auferlegt. Der Berater schien sehr unzufrieden damit und wurde auf eine seltsam Weise sehr ernst. Sagte ihm er räte ihm, das schnellsten zu unterschreiben. Wenn er das aber unterschreibt können die doch jederzeit sagen er habe ja zugestimmt in einen anderen Beruf intergriert zu werden, das will er aber nicht. Ich meine das geht doch nicht oder, es wurde nichts vereinbart. Er wird also gezwungen zu etwas zuzustimmen was er nicht will. Muss er das unterschreiben?


    Zweite Frage, wenn es hart auf hart kommt und er in eine Arbeit gezwungen wird und er es aber ablehnt, was passiert dann? Wieweit kann das ALG II gekürzt werden. Was passiert wenn man ihm ALG II komplett streicht. Muss er dann auf der Strasse schlafen und bei der Bahnhofsmission essen?


    Er hat körperliche Einschränkungen, soll von deren Arzt jetzt gecheckt werden. Der Arzt wird doch sicherlich versuchen ihn möglichst fit darzustellen, kann er darauf bestehen von seinen behandelden Ärzten Atteste vorzulegen?



    Ich freue mich sehr auf eure Antworten, Peter ist total verunsichert und auch eingeschüchtert, hoffentlich habt ihr ein paar Antworten für uns.
    LG
    S.