Hallo liebes Forum,
ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft und war im Februar für genau einen Monat arbeitssuchend. Meine Freundin hat im Februar ihr Referendariat als Lehrerin angefangen. Sie erhält ihr Gehalt grundsätzlich bereits am Ende des Vormonats. Da sie nun erst im Februar angefangen hat, hat sie ihr Februargehalt allerdings erst am 03.02. bekommen und ihr Märzgehalt dann am 28.02. Das Jobcenter sagt nun, dass unser Einkommen im Februar zu hoch gewesen sei, um Leistungen zu beziehen.
Dass es sich dabei um Gehälter von zwei verschiedenen Monaten handelt, interessiert angeblich nicht, ebensowenig die Tatsache, dass die zweite Zahlung am Monatsletzten eingegangen ist, was wiederum bedeutet, dass wir als Bedarfsgemeinschaft dieses Geld im Februar gar nicht wirklich zur Verfügung hatten.
Ich verstehe die Argumentation vom Arbeitsamt, aber mit Gerechtigkeit hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Gibt es noch irgendeine Chance, einen sinnvollen Widerspruch einzulegen?
Danke und Gruß
Casper