Beiträge von ohti

    Ich habe euer Forum gefunden.
    Kurz zu meiner Person:
    berufstätig; 2 Kinder (unterhaltspflicht); 1 volljähriges Kind im Haushalt.


    Bei Antragsstellung habe ich meine Bedarfsrechnung vorgelegt. Meine unterlagen habe ich komplett eingereicht. In einem Schreiben wurde ich aufgefordert dass dass volljährige Kind seine unterlagen vorlegt.
    Diese waren:
    1. Meldebescheinigung
    2. Kopie Ausweis
    3. Sozialversicherungsnummer
    4. Krankenkassenkarte
    5. Kontoübersicht vom Kind


    Das Kind lies den Termin verstreichen und mein Antrag wurde mit einem Bescheid abgelehnt (1 und 3 habe ich vorgelegt).
    Laut dem LSG Sachsen Anhalt (Az: L 2 AS 316/10 B) kann aber mein eigener Anspruch nicht ebenso mal eben abgelehnt werden.
    Da das volljährige kind aber nichts für den Antrag tun will so ist mein eigener Bedarf gefährdet.
    Zwingen geht auch nicht. was soll ich tun?


    Nebenbei meine Berechnung des Anspruchs für mich alleine:


    Antragsteller 374€
    Miete kalt + 361,20€
    Nebenkosten + 114€
    Heizkosten + 107€
    ______________
    Bedarf Antragsteller 956,20€



    Einkommen Netto 1887,60€
    Unterhaltspflicht (Urteil) - 582€
    Freibetrag Erwerbstätigkeit - 330€
    Werbungskosten (eigentliche Kosten höher)- 100€
    ____________
    Anrechenbares Einkommen 875,60€


    ergänzende Leistung 80,60€


    Bereits bei Antragstellung wies man mich darauf hin dass die unterhaltspflicht nicht zählt (in meinem Antrag habe ich auf die bestehende Gesetzeslage und BSG Urteil hingewiesen).


    Freibetragberechnung:
    Nach SGB II §11b Abs. 3


    100€
    (100-1000€ 20%) + 180€
    (1000-1500€ 10%) + 50€
    ______________
    330€


    Auszug SGB II §11b Abs.3
    (3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich


    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und


    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.


    3. Anstelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.



    Das volljährige Kinde hat einen Anspruch von 291€. will aber meinen Antrag nicht unterstützen. Kann dieses Kind schriftlich darauf verzichten Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen? Es sagt das ihr die 184€ Kindergeld genügen und es will eine Ausbildung beginnen und dann auf eigenen Beinen stehen.


    Insgesamt scheint mir der Ablehnungsbescheid einfach Grundlos zu sein.


    Zu den 80,60€ kommt noch der Kindesumgang hinzu und der war im April 2012 17 ganze Tage (142,23€ x2).


    Meine Meinung ist, dass sie sich vor jeglicher Zahlung nur drücken wollen. :mad:
    Wie kann ich meinen Widerspruch mit einer Frist versehen?
    Kann das volljährige Kind auf Sozialleistungen schriftlich verzichten?


    Ich hoffe es war nicht zuviel. Zumal sich auch meine Miete ab 1.6. um 72€ erhöht, was meinen Bedarf entsprechend erhöht.