VIelen danke für die Rasche antwort!.
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bei Männlein und Weiblein geht man sowieso nach 1 Jahr von einer BG auf dem JC aus, wem dies nicht Recht ist der ist in der Beweispflicht das keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, damit tun sich 99% der ALG II Bezieher sehr schwer, könnt Ihr glaubhaft belegen das jeder einen anderen Lebenspartner asl den in der WG hat dann darf man euch auch nicht als BG behandeln, wird es allerdings trotzdem erst mal unterstellen! Dann ist es an euch den richtigen Weg zu beschreiten die zu belegen!
Also ich dachte das aus meiner erklärung rausgeht aber wir sind 2 Männer. Wir sind zusammen in einer beziehung.
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da es eine Kann-Bestimmung ist, kann das JC auch die Spielregeln hierfür festlegen, problematisch wird werden wie Ihr die Aufbringung der 3. Kaution die ihr zwischenzeitlich auch schon geleistet habt erklärt, - mal ganz fies gefragt : So bedürftig kann euer gegenwärtiger Zustand ja dann doch wohl nicht sein wenn ihr die zwischenzeitlich schon aufbringen konntet. Lasst euch dazu schon mal was glaubhaftes einfallen z.B. das euch Freunde dabei geholfen haben, Ihr die Wohnung auf keinen Fall verliern wollt und Ihr den Freunden das später in 10 oder 20€ Weise zurück zahlen müsst, das wäre soweit eine Erklärung bringt euch später aber mal wenn es andere Notsituationen geben sollte immer wieder vom Amt den Hinweis ein das man sich hierfür oder dafür dann doch mal an die Freunde wenden sollte die einem vielleicht vorab helfen könnten, also aufpassen was gesagt wird.Eventuell lässt sich der SB aber doch noch beknieen euch die 3. Kaution zu bewilligen dien die ist auch nur als Darlehn gewährt, soll heissen - zieht ihr mal aus muss die vom Vermieter zurück gefordert werden und für eure dann neue Wohnungssuche reichen - das wäre dann auch z.B. ein Argument die 3 Kaution jetzt schon bewilligt zu bekommen!
WIr sind bedürftigt. Und die kaution die wir jetzt überwiesen haben , haben wir nicht einfach so aus der tasche geholt sondern darauf gespart. Wir haben das geld aus unserem ersparten genommen was wir für eine Wohnug gespart haben für die Makler gebühr. ABer kurz vor knapp würde die Wohnug abgesagt und somit haben wir dieses geld übrig.
Wir werden versuchen das das JC uns die 3te bewilligt aber die chancen sind sehr gering diesbezüglich, da er aucvh im Gespräch gesagt hat " Wenn 2 KM Kaution im Mietvertrag drinstehen dann gibts keine Problme." Wir haben aber 3 drinstehen und die Vermieterin bzw die Gesellschaft macht es nicht niedriger.
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hier besteht die Gefahr das ihr eine Ablehnung erhaltet weil Dein Freund bereits in einer WG auch über eigene Möbel verfügt haben muss, er hat eigentlich keinen Anspruch mehr auf Erstausstattung es sei den er kann belegen das alle dort vorhandenen Möbel zur Verfügung gestellt wurden, quasi wie in einer Pension und nichts von ihm war, diesbezüglich ergibt sich dann daraus das Umzugskosten nicht erstattet werden müssen da ja keiner von euch beiden zuvor einen eigenen Hausstand besessen hat. Auch hier hängt viel vom SB ab also Maß halten mit Wünschen und sich schon mal auf die Frage vorbereiten!
Das mit dem Hochladen des Links üben wir dann noch mal, dort wird Fehler 404 angezeigt, da ist nichts und wird auch nichts sein !
Also wir können beide beweisen das wir beide nichts haben.
Er hat sich ja von seinem exfreund getrennt unddas Zimmer was er bewohnt hatte gehörte den Eltern des freundes. Er kam auch aus Berlin runter und zig in das Elternhaus seines Ex-Freudnes.
Und ich wohne seit 2011 nicht zu hause. Ich wart vom 05.05.2011 bis zum 01. April 2012 Wohnunglos gemeldet. Und mein zimmer wo ich früher hatte bei meiner Mutter existoert nicht mehr. Ich habe keine Möbel oder garnichts. Das kann auch bewiesen Werden.
Und ich weiss nicht warum aber ich habe keinerlei Probleme auf die seite zu kommen : http://ranfa.ra.funpic.de/Antrag_Erstaustattung%20-%20Copy.pdf
Aber ich werde es als zip datei Hochladen.
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Ich denke das Dein Ex Freund eigentlich kein ALG II bekommen wird - als Umschüler ist er Schüler und demnach greift dann das Bafög sollte ihm das abgelehnt werden, liegt er Dir auf der Tasche, eventuell auch der Grund warum er nicht mehr beim Ex Freund wohnt, bitte nicht falsch verstehen aber aufpassen, so gesehen wäre es besser erst einmal das Jahr als eheähnliche Gemeinschaft erklären aber auf einem nicht für einander Einstehen wollen, also keine Verfügbarkeit auf gegenseitige Konten ect. - will da nichts negatives unterstellen aber was wenn sein oder euer Antrag auf ALG II aus diesem Grunde abgelehnt wird ? So wie es aussieht wirst Du ja sowieso sehr schnell auf etwas vertröstet und gehst jedesmal leer aus, im Grunde steht Dir nämlich mit der Antragstellung auch ein Leistungsanspruch zu sollte er denn bewilligt werden und da frage ich mich weiso es solange dauert bis man eine Auszugsbewilligung ermöglicht! Hast Du damals bereits auch einen Antrag auf Unterstützung gestellt ??? Schau das der Eingang des Antrags bestätigt wird und kläre an dem Termin gleich ab das Du selbst für Dich den Antrag dann stellst sollten Fragen auftauchen wie das was ich mit dem Bafög schon erwähnt habe! Für mich sieht das sehr schwer nach Hinhalten aus und das muss dann auch von Dir angesprochen werden wenn es darauf raus läuft !
Es geht hier nicht um meinen Exfreund sondern meinen Aktuellen freund.
Er hat anspruch auf H4 da er die umschulung über das Jobcenter macht.
Und zu dem mit der Auszugsgenehmigung.
Ich habe einen Antrag ausgefüllt und abgegeben. Der wurde aber nicht bewilligt weil meine Mutter unterhaltspflichtig mir gegenüber ist.
Das beste an der ganzen sache ist als ich auf die Strasse geflogen bin als ich rausgeschmissen wurde, hat mich ein Streetworker von der strasse gegabelt. Hat mich begleiten zu den Ämtern, hat mir geld Gegeben für essen und trinken etc.,
Er war sogar mit mir beim abgeben des H4 Antrags .
Obwohl die Leute vom amt wussten das es mir nichts gut geht udn ich auf der strase wohne etc, hat man es mir schwer gemacht und man hat mich immer wieder runtergedrückt.