Du hast doch in anderen Foren Rat bekommen
Beiträge von vierzehnnothelfer
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im Ausland steht ihm doch kein deutsches Kindergeld zu???
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ab 18 zahlt jemand mit 2500 netto 607 Euro Unterhalt. Bis 1500 Einkommen wird normal kein Unterhalt gezahlt.
aber schau noch mal in die Düsseldorfer Tabelle. -
gut zu wissen
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das ist ja eine Weile her, er hätte jetzt mit der Ausbildung anfangen können, hoffentlich hat er einen Platz gefunden
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ich kenne es nur so, dass man exmatrikuliert sein MUSS um ALG II zu bekommen.
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das Problem ist, dass eine zweite Ausbildung selbst finanziert werden muss. Nur für die erste gibt es Hilfen.
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ich kenne einen Fall, wo jemand einem jungen Mann geholfen hat, eine ähnliche Ausbildung zu bekommen.
Er WOLLTE unbedingt gerade das lernen. Mittlerweile ist er im letzten Ausbildungsjahr und die Firma will
ihn übernehmen, er wusste was er wollte und wollte dafür arbeiten. Er fühlt sich auch in der Firma sehr wohl.
Er hat alle gesundheitlichen Untersuchungen machen lassen etc. -
Hat Basti einen Schulabschluß? Und falls Du eine PN schicken willst, wäre vielleicht
neuwertige Kleidung oder Schuhe für ihn drin, Porto ginge auf mich. -
das Amt wird vermutlich, bevor Unterstützung gewährt wird, alles Mögliche tun, um ihn in Arbeit zu bringen.
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er ist zur Zeit nicht erwerbstätig. Hat er schon einmal daran gedacht,
in Deutschland Arbeit anzunehmen? -
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es ist nicht verwunderlich, dass es Streitereien mit den Eltern gibt, wenn sie
Schulden macht und gar nicht versucht, selbst etwas zu verdienen. Vom Staat gibt es nichts,
die Eltern sind verpflichtet, sie bis 25 oder Ende einer Ausbildung zu unterstützen, aber wenn
sie nichts macht, warum sollten sie? Sie wird versuchen, TE anzuschnorren, nehme ich auch an. -
höre auf Birgit und Spejbl! Die Vermieterin
hat Deine Miete genommen, jetzt soll sie mal
selbst die nötigen Reparaturen machen. Auf Staatskosten
gibt's nichts. -
und vor allem, bei U25.....
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hat Mutter Dir bis Ende der Erstausbildung Unterhalt gezahlt?
Entweder bis Ende der Ausbildung oder bis Du 25 bist. -
sind das nicht Routinefragen bzw. Textbausteine?
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wäre für jeden, der Unterhalt nicht zahlen will, ein leichter Ausweg.
Es geht nur eine Ausbildung, wo der Unterhalt gezahlt wird. -
es wird vermutlich schwierig. Du hast einen Gewinn gemacht, der Dir nicht zustand, weil Du ihren Freistellungsantrag ausnutzen wolltest.
Also, nicht rechtmäßig. -
Säuglinge zählen keineswegs immer mit. Manche JCs billigen ab 6 Jahre einem Kind ein eigenes Zimmer zu.