Beiträge von RomanR.
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Ich habe auf ein Sparbuch eine einmalige Zahlung von 1500 € aus dem Lastenausgleich erhalten. Innerhalb welchen Zeitraums muss ich das dem Job-Center melden? Ich bin freiberuflicher Künstler und benötige davon dringend 800 € Standgebühr, zahlbar bis spätestems 1.6. - und darüber hinaus weitere Investitionen (Material), um an einer Ausstellung im Dezember teilnehmen zu können. Diese Ausstellung wird mir erfahrungsgemäß einen so guten Verdienst ermöglichen, dass (zumindest) eine mehrmonatige Pause des Bezugs von Haertz IV möglich sein wird. Wird mir das ererbte Geld allerdings auf meine monatlichen Überweisungen vom Job-Center angerechnet, kann ich diese Gebühr nicht aufbringen. Zumal mein Girokonto chronisch bis zum Dispolimit überzogen ist und es im "Bannkreis von Hartz IV" nicht aufgefüllt werden kann. Und somit die berufliche Chance nicht wahgenommen werden kann: Ein circulus vitiosus... Hilfe, wie soll ich mich verhalten?