Danke Gawain!
Sehr interessant und ich befürchte Schlimmes
Beiträge von Fridoline
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...das ist ja alles gut und schön
und auch nicht so, als wär ich selber nicht drauf gekommen...hätte mir in dem Forum schon etwas mehr sachdienliche Hinweise erhofft, etwas tiefgründigere Antworten.
Sei es ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall, oder wie ich konkret beweisen kann, das wir keine BG sind, oder einfach ein paar schlagfertige Argumente dem JC gegenüber.
Und ja, ich wohne schon über ein Jahr jetzt hier und würde es gern auch noch ein Weilchen tun.
(Sofern mein Traummann auf sich warten lässt:p
Bin ja auch net auf den Mund gefallen, habe bei anderen auch immer super tolle Tipps und Ideen, nur wenn es um selbst geht, hab ich irgendwie ´n Brett vor´m Kopp;):D
Wie gesagt, mein Vermieter ist wenig hier und zur Whg. gehört auch ein kleiner Garten (alles im MV festgehalten). Um diesen kümmere ich mich auch intensiv und habe da natürlich sehr viel Arbeit und auch Geld reingesteckt. Sollte das JC uns als BG einstufen und irgendwelche Unterlagen von meinem Vermieter verlangen, wird er dies auf alle Fälle nicht tun und ich müsste umziehen um weiter Leistungen zu bekommen (sofern ich nicht endlich Arbeit finde:( ) -
Na geht ja gleich richtig los hier
Ja, wir sind Männlein und Weiblein...
...aber kein "WIR"
das ist eine reine Zweckgemeinschaft, keine BG.
Er und ich sind jetzt auch nicht soo dicke miteinander, dass "wir das gemeinsam durchstehen"
wenn ihr versteht was ich meine.
Ich würde es auch nicht toll finden, wenn fremde Leute durch meine Whg. schnüffeln.
Habe halt auch ein bisschen Angst, dass er das Mietverhältniss aufgrund solcher scherereien beendet.
Das sollte allerdings auch nicht im Sinne des JC sein, denn eine eigene Whg. wäre auf jedenfall teurer.
Hauptsächlich geht es darum, ob auch die Zimmer anderer WG-Bewohner besichtigt werden lassen müssen.
(Grammatik 6, setzen:D)
Wenn ich in einer WG mit 4 anderen wohnen würde, müssen die sich doch wegen mir nicht alle durchsuchen lassen
Achso, weiß nicht, ob´s der Sache dienlich ist: Wir sehen uns auch relativ selten, da er beruflich wie privat viel unterwegs ist, ich glaube sogar, dass er diesen Wohnsitz nur als 2. Wohnsitz gemeldet hat, und sein Hauptwohnsitz in einer ganz anderen Stadt ist. Weiß es aber nicht 100%ig....
Danke für die rege Teilnahme:) -
Hallo,
ich wohne in einer 2er WG, wobei mein Bekannter der Hauptmieter und ich der Untermieter bin.
Allerdings beziehe nur ich ALG2, er hatte noch nie etwas mit JC zu tun.
Jetzt möchte das JC eine Wohnungsbesichtigung machen, er möchte allerdings nicht, dass in seine Privatsphäre eingedrungen wird, sprich in den von ihm (mit)-bewohnten Räumen. (Badezimmer, Küche, Wohnzimmer).
Meine Frage: Wie weit darf eine Wohnungsbesichtigung gehen, darf man sie auch, ohne Konsequenzen zu fürchten, auch ganz verweigern? Schließlich ist es seine Wohnung!
Mir ist es egal, die können sich ruhig mein Zimmer angucken (und beim Aufräumen helfen:p )...
aber wie gesagt, mein Vermieter möchte nicht, dass z.B. in seinem Badezimmerschrank gewühlt wird.
Danke für Eure Antworten (vielleicht auch mit dazugehörigen Paragraphen um schlagfertige Argumente ggü. JC zu haben;) )