Beiträge von karlotto

    Ich bin seid April an der Uni immatrikuliert. Ich hatte mich kurzfristig entschlossen am 30.03. an der Uni einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Ich war in der Zeit in einer Maßnahme und hatte dies auch der Maßnahmenleitung mitgeteilt. Kurz danach hab ich eine Aufforderung auf Rückzahlung der für den Monat April gezahlten Leistung erhalten. Da ich erst ab 03.04.2012 laut Immatrikulationsurkunde eingeschrieben bin, hatte ich dies der Arbeitsagentur auch mitgeteilt.
    Ich habe seid dem nichts mehr vom Amt gehörtt.
    Frage ist jetzt: Wie hoch wird die Rückzahlung sein? Werden die 2 Tage noch als arbeitslos gezählt und anteilig von der Gesamtleistung abgezogen, kann ich die ganze April Leistung behalten oder wollen die alles zurück?


    Vielleicht weiß ja einer Bescheid
    KarlOtto


    P.S. Bin über 30, daher nicht BAFög-berechtigt