Alles anzeigenHallo Brigitte,
Auszubildende sind nach dem SGB II von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen, da ja Bafög bezahlt wird. Gleiches gilt für Wohngeld! Deine Tochter wird sich daher aus ihrem Azubi-Gehalt + Kindergeld + Unterhalt (den dann Du mit aufbringen müsstest) finanzieren müssen.
Gawain
PS: und natürlich das Bafög
was ist denn das hier für eine Klugscheißerei. Ich bin stinksauer das man immer wieder auf Menschen trifft die sich wichtig machen müssen, Menschen die wahrscheinlich von Harz IV leben und nirgends wo sonst gebraucht werden und somit es anderen hier die wirklich Hilfe brauchen das Leben schwer machen. Ich hab einige Beiträge gelesen und hier sind bestimmt einige dabei die sich auf solche Aussagen von euch verlassen. Eine einzige Schweinerei ist das. Schweigt einfach wenn ihr es nicht besser wißt.
PS: und meine Tochter bekommt sehr wohl Lebensunterhalt, diese Aussage stammt von einer Fachkraft/Anwalt