Beiträge von hexxe

    Habe heute den Widerspruch mit den beigefügten Gesetzestexten abgegeben.
    Ich bin sehr gespannt, wie die Entscheidung ausfällt. Aber lt. Gesetzestext, der genau unseren Fall beschreibt, müsste das JC zahlen.


    ... to be continued!

    Ach ja, und noch eine ergänzende Frage:
    Wenn das JC rückwirkend zahlen muss, dann nur den von uns geforderten Betrag? Oder evtl. auch das Geld, welches uns ja wohl zugestanden hätte, wenn wir schon damals ALG II bezogen hätten? Sozusagen die Differenz von der "Hilfebedürftigkeit" zur Grundsicherung.

    Oh DAAAAAANKE!
    Das hört sich doch schon mal gut an. So wie mir die Dame vom Servicecenter der Familienkasse es auch gesagt hat. Wichtig sei, die Frist zu wahren. Und das haben wir!
    Als wir die Familienkasse vor Ort aufgesucht haben, hatten wir einen anderen Sachbearbeiter, als den, der den rückwirkenden Ablehnungsbescheid geschrieben hat. Und eben dieser meinte, wenn ER unseren Bescheid bearbeitet hätte, hätte er sich gleich an das JC gerichtet. Das hängt wohl immer vom Einfühlungsvermögen der Sachbearbeiter ab...


    Mit dem Gesetzestext gehe ich dann mal zum JC!! Ich werde berichten...

    Wir haben mehrere Jahre Kinderzuschlag erhalten. Nun kam bei der erneuten Überprüfung unserer Einkommensverhältnisse heraus, dass wir 9 Monate Kinderzuschlag zu unrecht erhalten haben. Aber NICHT weil wir zu viel Geld zur Verfügung hatten, sondern ZU WENIG. Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Nun sollen wir Kinderzuschlag in Höhe von 2.520 Euro zurückzahlen. Die Familienkasse wies uns an, den Betrag vom Jobcenter zu fordern. Dieses lehnt aber die Zahlung ab, mit der Begründung, das erst ab Antragstellung gezahlt werden kann. Wir beziehen nun laufend Leistungen. Doch was ist mit der Rückforderung? Die Familienkasse hat schon öfter intern solche "Sachen" reguliert. Unser Bescheid ist aber bereits rechtskräftig, daher sollen wir uns das Geld vom JC holen. Was aber tun, wenn die nicht wollen? :confused: