ich hatte jetzt immer noch Einnahmen aus Provisionen, die erst jetzt zur Auszahlung kamen; diese wurde angerechnet, das habe ich auch kapiert; was ist aber, wenn ich in der Zeit des Leistungsbezuges ein Storno rein kriege, und meinetwegen 500 € zurückzahlen muss - das müßte das Amt dann doch auch fressen, oder?
Beiträge von Sandini
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Hat hier niemand einen Hinweis für mich?
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Und weil ihr so schön antwortet gleich noch eine Frage:
ich hatte jetzt immer noch Einnahmen aus Provisionen, die erst jetzt zur Auszahlung kamen; diese wurde angerechnet, das habe ich auch kapiert; was ist aber, wenn ich in der Zeit des Leistungsbezuges ein Storno rein kriege, und meinetwegen 500 € zurückzahlen muss - das müßte das Amt dann doch auch fressen, oder? -
In Deinem Fall als Beispiel in 05 versuchen eine Arbeit zu Bekommen. in 06 Anfangen zu Arbeiten, und in 07 den ersten Lohn Erhalten. Dann hat das Zuflussprinzip keine Wirkung.
steh grad auf dem Schlauch - was willst Du mir damit sagen? Ist doch genauso, wie ich meine - oder???
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Mir wurden bis zum 30.06.2012 Leistungen nach Hartz IV bewilligt.
Wenn ich am 01.06.2012 eine Arbeit aufnehme, die meine Hilfsbedürftigkeit beendet, und den ersten Lohn erst am 03.07.2012 erhalte - muss ich da Leistungen zurück zahlen? Oder gilt hier auch das Zuflussprinzip? -
Ich beziehe seit 1.11.2011 Hartz IV.
Über 4 Monate zogen sich Streitigkeiten wegen der Höhe der Unterkunftskosten hin; letztendlich mußte das JC nachzahlen, meine Kosten wurden anerkannt.
Mein Problem: bisher zahlte ich meine Gebäudeversicherung monatlich; nachdem das JC Leistungen falsch berechnet hatte und der Gerichtstermin des Eilverfahrens bei Gericht auf sich warten ließ, konnte ich auch die Gebäudeversicherung nicht mehr pünktlich zahlen. Ende vom Lied: Versicherung stellt Jahresbeitrag sofort fällig ( kann sie auch, steht so in den Bedingungen ). Und ich kann von meinen Hartz IV - Einnahmen dies nicht zahlen - muss das Amt jetzt zahlen oder wie geht das - ich kann doch auch nichts dafür, dass sich alles solange hingezogen hat.