Beiträge von Kai N

    Danach gab die Klägerin an, sie habe von sich aus die Miete auf ca. 300,00 EUR mtl. gemindert, hierdurch verblieben ihr ca. 370,00 EUR mtl. zum Leben. ////////


    von sich aus, besagt aber nicht das es eine berechtigte Begründung gab !!! aus dem Urteil ist auch nicht zu Lesen warum gemindert wurde, wenn ich das nicht überlesen habe.


    Die Miete einfach von sich aus zu Mindern ohne eine Begründung anzugeben warum. Klar das geht nicht. Das wäre dann Vorsatz.

    Als Beispiel mit SOLL und ob man es MUSS


    Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II. in folge dessen wenn ein Leistungsbezieher sich dem Verweigert
    sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt erfolgen. § 15 Satz 6 SGB II

    Richtig dms kann eine solche Rechtsverletzung sein.


    Wie sich das Verhält mit wenn man etwas soll, kann man das machen. Ob man das dann auch muß steht auf ein völlig anderes Blatt.


    Dazu glaube ich das ich das nicht erklären muss und für jeden verständlich ist.

    Dms : Du schreibst Wahrung der Rechte Dritter


    Der Nutzer verpflichtet sich durch die Benutzung des Forums keine Rechte Dritter zu verletzten. Dies gilt insbesondere für die im Folgenden aufgeführten Rechtsgüter:
    a. Urheberrechte


    Das liegt nicht vor. Wo bitte habe ich Urheberrechte verletzt ??


    Zu der Länge besteht kein Problem das kürzer anzugeben. Deiner Bitte bin ich nachgekommen uand habe in den oberen Teil rund 3/4 gelöscht, und der Rest Zeigen sollte was gemeint ist.

    Ein Anordnungsgrund in einem auf Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkret Wohnungslosigkeit droht
    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschlüsse vom 16.05.2012,- L 6 AS 725/12 B ER - und - L 6 AS 726/12 B -



    Leistet der Antragsteller einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nicht Folge und räumt die Wohnung nicht, muss der Vermieter zunächst eine Räumungsklage erheben. Für diesen Fall enthält § 22 Abs. 9 SGB II in der Fassung vom 24.03.2011 Regelungen zur Sicherung der Unterkunft. So ist das Amtsgericht nach dieser Vorschrift verpflichtet, dem Grundsicherungsträger unverzüglich Tatsache und näher bezeichnete Einzelheiten der Räumungsklage nach der Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzuges mitzuteilen.



    Dies dient der Prävention von Obdachlosigkeit und soll es den Leistungsträgern ermöglichen, auch unabhängig von einem Antrag zu prüfen, ob die Kündigung durch Übernahme der Mietrückstände abzuwenden ist (Berlit in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 22, Rn. 200).



    Denn die Kündigung wird gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.

    Turtle das Urteil hat aber nichts damit zu Tun mit meiner Fragestellung. Ich beziehe das auf einer Mietminderung beispielsweise wegen Lärmbelestigung. Schimmel ( durch das Gebäude ) usw nach solch einer Liste : ( Um an 4000 Glocken zu Kommen muss man aber sehr oft solch eine Mietminderung umgesetz haben. Zu dem wenn zweiaufeinanderfolgenden Monaten nicht die Miete bezahlt wird berechtigt das zur fristlosen Kündigung.)


    Mietminderungstabelle Verkürzt.


    Mietminderung Mängel
    Mietminderung in %
    (Orientierungswert)
    Fundstelle / Gericht

    Mietminderungstabelle A Nach oben
    Abwasser staut sich in Toilette
    38%
    AG Groß Gerau, WuM 1980, 128

    Asbest Emmission wegen Nachtspeicheröfen
    50%
    LG Dortmund, ZMR 1994, 410

    Aufzug verursacht Lärm und Geräusche
    10%
    AG Wiesbaden, WuM 2006, 219

    Aussicht verloren wegen Bau einer Gefängnismauer
    10%
    LH Hamburg, WuM 1991, 90

    Warmwasserboiler im Bad ausgefallen
    15%
    AG München, NJW-RR 1991, 845

    Horst das gefällt mir besonders gut sogar sehr gut wie Du schreibst : nur weil ich den Mut habe Demokratie zu leben und nicht jedem vorgesetzten in den Arsch krieche um Karriere zu machen ////


    Ich bin auch so. Mich interessiert das auch nicht wer da in so einem Jobcenter vor mir sitzt kann der Prinz von Timbucktu sein. Genau so wenig krieche ich jemanden in dem Arsch. Großer Nachteil ist, wenn man nicht mit den Wölfen heult, hat man es schwer im Leben.

    Horst wie meinen :D es ist natürlich nicht auszuschließen das auch unter den Richtern ein so verrücktes Huhn zu finden ist wie Du eines darstellst.


    Hast eine Kissenschlacht im Oberstübschen ? :D LÖL he he ich habe ein Bim Bam wenn bitte Hahn

    Turtle Ausgangspunkt von mir war : Folgende Situation würde Eintreffen. Der Mieter ist Hartz IV Empfänger und erhält durch das Jobcenter die Miete. Im Verlauf der Mietzeit tritt ein berechtigter Mangel auf der zu einer Mietminderung führt. Ist der Leistungsbezieher dazu verpflichtet den Betrag der Minderung an das Jobcenter zurück zu Erstatten ?


    Ok ich hätte hier Schreiben müssen das dieser berechtigte Mangel nicht verschwiegen wurde. Das sollte von mir nicht als vorsätzlich ausgelegt sein.


    Unter Vorsatz durch Verschweigen klar dann ist das nicht. Das könnte sogar ausgelegt werden als versuchter Sozialbetrug.


    Turtle da hat der aber ne Menge Mietminderungen umgesetzt wenn das ein Betrag ist von 4283,51 EUR. Dem muss ja bald die Decke auf dem Kopf gefallen sein.

    Ha Horst wie schreibst Du: ebenso wenig wie die reine Benennung von Paragraphen, oder will mir hier irgendwer erzählen nur weil ich dem SB zwei bis drei Paragraphen um die Ohren hauen kann das der mich dann plötzlich respektvoll und richtig behandelt und berät ?


    Was glaubst Du warum es so viele Verfahren geben weil es dem SB am Arsch vorbeigeht und sich nicht an den Gesetzen hält. Warum verlieren denn so viele Jobcenter die Verfahren ? doch nur überwiegend wegen dem scheiß von solchen SB Arbeitern weil ein großer Teil von nix ne Ahnung hat.


    Weist Du wie das damals gelaufen ist, Telekom wollte ein paar tausend leute los werden. was wurde gemacht schnell Verfahren durchgeführt im SGB II und die guten Menschen von der Telkom auf die Menschheit losgelassen.

    Ok lassen wir das so hingestellt sein es wird dann aus einer BG automatisch eine HG, sobald da einer eigenständig seinen Lebensunterhalt von den anderen unabhängig erbringen kann. Nun setzt es aber nicht mehr voraus das der verdienende unterstellt wird aus reiner Vermutung er würde den Leistungsbezieher Unterstützen. solch eine Vermutung muss Bewiesen werden. Auch dann wenn ein Leistungsbezieher einen Haushalt führt und wer zieht zu ihm der kein Leistungsbezieher ist und es ist eine HG ist zu Beweisen das der Verdienende den Leistungsbezieher unterstützt.


    Der ganze Mist von einer BG zu einer HG ist doch nur abgeleitet worden um Kosten zu Sparen. Und nix anders bezweckt das.


    BG , HG, WG Unterkunft. Wohnung, kann, soll, usw ist doch alles nur ein Haufen Murks wo sich jeder seine Sache Auslegen kann wie er möchte. Dann gibt es angemessen, Transparent usw das ist doch nicht mehr normal. Angemessen ist zum Beispiel ein nicht definierbarer Rechtsbegriff. Was ist angemessen ? kann alles sein. Dann lieber so einen 9 Jährigen haben der so einem SB in die Autotür tritt, die aufsichtspflicht ist nicht verletzt und der SB kann Gucken wer dem die Beule aus der Tür macht :D

    Horst Du schreibst : Ja, das glaub ich denn durch diese Unklarheit wird folgendes erreicht, das diese Entscheidungen dann in aufwendigen Einzelfallentscheidungen zur Not auch vor Sozialgerichten anders Entschieden werden können. Der SB Kann ablehnen, der Richter kann anders entscheiden - so macht man sich Arbeit die im Grunde nicht notwendig ist aber jeder verdient dran !


    Auszugehen ist aber dann, das der Richter sich an dem Urteil des BSG Halten wird und nicht auf die kann Leistung des SB.


    Schönes Thema wäre auch wer erlässt Gesetze und wer Verordnungen, und in wie weit sind Kommunen in solchen Verordnungen mit einbezogen.


    Abgeleitet dazu : Materielles Recht ist die Summe der Rechtsnormen, die Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung (Prozessrecht) und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen

    :D ob der liebe Gwain mich nicht nicht mehr für voll nimmt, geht mir am allerwertesten vorbei. Ich wollte nur wissen von ihm wie er diese beiden Zusammenhänge sieht nicht mehr :


    Gwain ich beabsichtige nicht einen Schaden anzurichten Du Postest : Hiermit weise ich darauf hin, dass ich mit meiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebe und daher keine Veranlassung habe, Ihnen die geforderten Unterlagen vorzulegen. Ich versichere hiermit an Eides statt, der Unterstützungsvermutung aus § 9 Abs. 5 SGB II widersprechend, dass ich meine Mutter, mit Ausnahme meines Mietanteils, weder aus meinem Einkommen noch aus meinem Vermögen unterstütze!


    Ich habe geschrieben : Nur wenn eine von der Behörde darzulegende und zu beweisende Haushaltsgemeinschaft vorliegt, müssen die mit dem Hilfebedürftigen zusammenwohnenden Verwandten oder Verschwägerten, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der Behörde zu offenbaren.

    Horst das musst Du dann mal den Richtern des BSG erzählen warum diese denn so geurtelt haben, wenn der SB sich einfach auf einer kann Leistung beziehen kann. ??? glaubst Du wirklich die sind so blöd und haben das einfach aus jux und dollerei geurteilt oder andere Gerichte. das dann jeder SB sagen kann weil es eine kann Leistung ist so nun bekommt ihr das nicht mehr . Das glaubst Du doch nicht wirklich oder.