Meiner Berechnung nach würde das wie folgt Aussehen.
Ausgangspunkt 400,00 EUR Job + 350,00 EUR Hartz IV Leistung
Grundfreibetrag 100,00 EUR
20% v.H aus 300,00 EUR = 60,00 EUR
100,00 EUR + 60,00 EUR = 160,00 EUR nicht anrechenbares Einkommen
400,00 EUR Job - 160,00 EUR nichtanrechenbares Einkommen = 240,00 EUR anrechenbares Einkommen.
350,00 EUR Hartz IV Leistung + 400,00 EUR Job - 240,00 EUR anrechenbares Einkommen = 510,00 EUR zur Verfügung stehende Leistung.
Zu dem ganzen Merke : die Einkommen die über 400,00 EUR Liegen sind Sozialversicherungspflichtige Einnahmen, und werden nicht mehr als eine Geringfügigen Beschschäftigung gesehen ( 400,00 EUR Job ) Wichtig ! Mann soll nicht im glauben sein, wenn man eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgeht, und denkt man könnte zwei 400,00 EUR Jobs zu seiner Beschäftigung Nachgehen, ist das eine falsche Betrachtungsweise. Dieses stellt eine Steuerhinterziehung dar, dass oftmals nicht berücksichtigt wird. Eine solche Beschäftigung ist erlaubt.