Horst Deine errechneten 437,58 EUR sind aber dann die, die überwiesen werden. ohne Berücksichtigung der Miete
Beiträge von Kai N
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Aufstocken muss doch grundsätzlich über 374 sein ansonsten Lohnt sich das ganze Aufstocken doch nicht. Jede Zahlung die unter 374 ist wäre unsinn weil man sich das Aufstocken dann Sparen könnte. Egal wie man es dreht oder sieht 374 EUR unter Hartz VI wird gezahlt. Dieser Satz ist unantastbar. Man kann auch nicht einfach mal so 90 Euro vom Regelsatz abziehen das geht nicht.
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Horst nach Deiner Ansicht wenn ich das richtig verstehe.
374 - 90 - 210,90 + 120 = 193 + 100 Grundfreibetrag = 293 wären das. Dann Ohne das Alg I überhaupt hätte sie doch alleine schon 374 EUR
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Horst sie hat doch unter Hartz IV alleine schon ein Regelsatz in Höhe von 374 EUR
Kann ja nicht sein das man unter 374 EUR kommt.
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Kitty wenn das alg I voll angerechnet wird, lohnt sich das doch gar nicht zu Arbeiten wenn das Arbeitslosengeld I 374 EUR wäre.
374 EUR Regelsatz - 374 EUR Alg I = 0 EUR
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Horst gebe einmal zu dem Link den ich gegeben habe die Summe 451,08 EUR ein und lasse Berechnen. Dann kann man das nachvollziehen. Habe keine Lust die ganzen Rechengrößen hier zu Schreiben.
Ihr monatliches durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt müsste nach den Werten 451,08 EUR sein Jahres Brutto 451,08 x 12 = 5412,96 EUR.
Unter Alg II
Grundfreibetrag 100 EUR Einkommen 210,90 EUR aus Alg I
20% v.H aus 110,90 EUR = 22,18 EUR
Grundfreibetrag 100 EUR + 22,18 EUR Freibetrag = 122,18 EUR Freibetrag
210,90 EUR Einkommen - 122,18 EUR Freibetrag = 88,72 EUR anrechenbares EinkommenRegelsatz 374 EUR + 210,90 EUR Einkommen - 88,72 EUR anrechenbares Einkommen = 496,18 EUR Überweisung.
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kristin11 wie Hoch ist das Bruttoeinkommen des ganzen jahres auf sich das Alg I bezieht. und welche Steuerklasse hast Du
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Edgar Gesamt Brutto oder Gesamt Netto ?
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Man nehme an wer ist gesetzlich unterhaltspflichtig gegenüber seiner minderjährigen Tochter oder Sohn die nicht im eigenen Haushalt lebt. Der Unterhaltspflichtige erhält Leistungen zum Lebensunterhalt und erzielt Einkommen.
Wird aus dem Einkommen die gesetzliche zu bezahlende Unterhaltspflicht gegenüber dem leiblichen Kind bei Hartz IV als Einkommen angerechnet ?
Das Kindergeld erhält der Erziehungsberechtigte in dem Haushalt wo das minderjährige Kind lebt.
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Das zu berücksichtigende Einkommen von der Arbeitsagentur beträgt 351,60 €, ///// Frage die doch mal was das für ein Einkommen ist von der Arbeitsagentur das Du bekommst.
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Jo Horst da ist was wahres dranne. Nicht Widerspruch ist dann neues Aufgabengebiet heist dann Einspruch
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Horst wäre doch was wir heuern den Gwain an. Der bekommt 9000 Öken du, und ich fahren mit eigenen Autos nach Italien Griechenland oder Rumänien, und saufen uns einen dort
Turtle macht uns dreien dann den Widerspruch im falle da kommt ein Bescheid den wir so nicht Annehmen möchten
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Horst was ist das denn für ein Unwort ? Betrüger na wenn Du nun 2 mal mit 9000 Öken über die Grenze fährst an unterschiedlichen Tagen, und nimmst nicht sofort 18tausend Öken mit auf einmal wobei nur 10000 erlaubt sind das ist Betrug aber doch nicht mit dem beutelchen Diamanten
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kristin im Moment habe ich ein Hänger. Sorry
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Ahhhhhhh jetzt verstehe ich du beziehst Alg I übst darunter einen Job aus das aber nicht ausreicht, und stockst mit Alg II auf
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Horst eine Lukrative Sache kann das natürlich sein wenn man das richtig anstellt kannst auch ein beutelchen Diamanten in der Anhängerkupplung einbringen und hängst den Wohnwagen dranne und machst dir einen netten in der Schweiz oder sonst wo. Alles eine Sache des betrachters
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kristin ich habe im Moment das Problem das nachzuvollziehen. im Normalfall wenn man Hartz IV erhält, hat man als alleinstehende Person einen Regelbedarf zu 100 % 374 EUR. in einer Bedarfsgemeinschaft 337 EUR 90 % U 25 80 % Kinder 60 % bzw. 70 %
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kristin zu Deiner Sache weil Du Einkommen beziehst, wäre solch eine Rükzahlung auf die Mietkaution berechtigt. Hoffe man kann sich so einigen .
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