Dann werden Lehrgänge/ Ausbildungen über einen Zeitraum vermittelt die 100000sende von Euros Kosten. Leute werden willkürlich in sochen maßnahmen gesteckt die sie überhaupt nicht machen wollen. Die dann Wollen schließen die ab und sollen sich dann Bewerben bei Sklavenhändler, dort werden sie nicht dem entsprechend entlohnt, werden Arbeitslos, haben keinen Anspruch auf Alg I und Landen sofort in Hartz IV. Leute das ist doch nicht mehr normal. Und die Penner soory bitte in Berlin haben nicht den Durchblick, erhalten zisch tausende an Entlohnung fürn haufen Scheiße den se nicht auf die Reie bekommen.
Beiträge von Kai N
-
-
Schau mal im Internet nach Tarifregister NRW da kann sich jeder seine Werte herholen nach Beruf. oder Ungelernt.
http://www.tarifregister.nrw.de/
Beispiel Nur eine Hilfskraft : Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird. 35h / Woche 2.036,00€ / Monat
Oder : Metallverarbeitendes Handwerk Hilfsarbeiter 37h / Woche 11,08€ / Stunde Dez. 11
Die Jobcenter Schicken beispielsweise das ich weiß Menschen auf sehr teure Lehrgänge, im Schweißen werden für teures Geld Ausgebildet mit Abschlüssen. Werden dann in so einer Arbeitnehmerüberlassung verhöckert, und die Zahlen dann diesen Leute gerade mal 11,50 wenn überhaupt mit Glück 12,50. Frage ich mich ob die Jobcenter überhaupt wissen was die da Machen. Oder haben die in der Tat keine Ahnung.
-
Ich stehe allein im Tarif nur Mit dem Meister bei 3000 Im Monat Brutto, ohne die anderen sachen die ich habe. Dann soll ich mich verhöckern Lassen für 13 EUR die Std vergiss es
-
Kitty , dass meinst aber auch nur Du. Sieh ich bin nicht mehr der jüngste. 50 Jahre iss er. Das Problem mich will keiner mehr in dem Alter. Und wenn findest Du was bei so einem Sklavenhändler ( Arbeitnehmerüberlassung ) die aber nichts Bezahlen wollen. Ich weiß Erfahrungsgemäß das die meist selbst bei Dipel Ing gerade mal 17 EUR die Stunde Zahlen das ist doch der Witz des Jarhunderts.
-
Kitty, obwohl es weiterhin ein Problem darstellt bei vielen.
-
Wie jeder bestimmt weiß, sollen die Jobcenter mit Hilfebedürftigen Menschen nach dem SGB II eine EGV Vereinbaren. Interessant wäre zu Wissen, wer welche Erfahrungen hat, oder Probleme mit dieser EGV
-
Horst was mich betrifft habe ich Masch bau Studiert nicht zu ende, habe Meister, Maschinenbauer gelernt Dipolm in anderen bereichen, habe mich befasst mit Betriebswirtschaft usw, Und soll mir von so einem Vogel Sagen lassen was ich zu Tun haben soll, oder mich in so einer Arbeitsbeschaffungsamaßnahme rein Drücken lassen für 10 oder 12 EUR die Std. Die sollen sich mal am Kopf Fühlen ob da oben noch alles Gesund ist.
-
Hier glaube ich das eine Beschwerde eingelgt werden sollte bei Frau von der Lyeren, im falle diese gute Frau verfügt selber über eine gewisse Fachkompetenz, dass ich stark anzweifel. Dicke Backen machen, Diäten Kassieren, oder völlig falsches Handeln, sind die Groß mit. Man betrachte die erneute Verfassungswidrigkeit der Regelsätze. Entweder wird das mit Absicht gemacht, oder dieser ganze Haufen hat keine Ahnung das ist eine Tatsache.
-
Geschweige was mit dem Steuerrecht zu Tun hat und ich zu dieser Sache bereits mehrfach eine Unterredung hatte mit der Finanzbehörde, und empfohlen habe, das diese doch bitte dem Jobcenter einen Lehrgang vermitteln, damit die Guten Damen und Herrn wenigsten nur ein Grundwissen haben.
Es ist absolut zum Kotzen, festzustellen, wieviele SB Arbeiter eine mangelnde Ausbildung haben, nicht genügendes Grundwissen richtig Beraten zu Können. Dieses wird auch so beurteilt auf oder bei Gerichte, mit zunehmender schlampiger Arbeit durch unqualifiziertes Personal bei den Jobcenter.
-
Horst wie ich gelesen habe, verfügst Du über eine Kaufmännische Ausbildung mit vielen Jahren Berufserfahrung, und ich Dir darin nicht viel Erzählen muss. Sie ich selber um das als einem Beispiel zu Erklären habe versucht mich selbständig zu machen, und bin diesbezüglich in einer Beratung mit solch einem SB sogar zwei von denen gegangen. Aus Gründen das man zusätzlich eine Stellungnahme vorlegen soll durch eine Fachkompetente Stelle habe ich mich an die Handwerkskammer gewannt, Da ich aber dort bekannt bin und die über meine Ausbildung bescheid wissen, habe ich durch diese sofort solch eine Zustimmung Erhalten, Zuvor habe ich mir die Mühe gemacht eine Renatbilitätsvorschau, BZW ein Bussnisplan zu Erstellen mit einer Beschreibung des Vorhabens, Was war letzt endlich das Ergebniss, Ätschi Bätsche, weil es eine kann Leitung ist, fördern wir das nicht. Dann hätten die auch zuvor sofort Sagen können wird nicht gefördert, Was die Auswertungen betrifft der Berechnungen, Entwicklung, oder auch in Form von Bilanzen, haben die guten Herrn von Jobcenter nur auf die Blätter geschaut und haben nicht im geringsten was damit Anfangen können. Das man dann Sagt das diese ein haufen Vollpfosten sind, kann man einen nicht verübeln.
-
Horst so in etwa sehe ich das auch. Auch ich gehöre zu den Menschen die sich nicht Mobben Lassen von SB, oder sich einschüchtern Lassen. Wenn Si ein SB meint den schlauen raus zu Kehren, obwohl es nicht stimmt mit seiner Argumentation, gibbet Zunder. Dann interessiert mich das auch nicht ob das ein SB ist des Jobcenters. Zu Statistiken sind die immer nur so Gut wie einer die selber geschrieben hat. Das Thema EGV ist eine ganz andere Geschichte, über der es auch eine Menge zu Disskutieren gibt. Was solche Foren betrifft, finde ich diese gut. Vor allen ist es als gut zu Bewerten, im gegenseitigen Informationsaustausch, bzw der Erfahrung. Das gute an diesem Forum ist, dass man nicht sofort verbannt wird, dass zum Beispiel in anderen Foren anders von statten geht. Insbesondere spreche ich hier das Forum an das unter wie nennt er sich ottokar zur Verfügung gestellt wird. Dieser gute Mensch ist auch im glauben der liebe Gott zu sein.
-
Das ist der gleiche Quatsch bei einer Existenzgründung. Man nehme an es beständ ein Monatlicher Bedarf von 1000 EUR, man macht sich selbständig, und erwirtschaftet aber am Anfang nur 500 EUR, dann werden die fehlenden 500 EUR mit Einstandgeld überbrückt. Dann kann man die Sache auch insgesamt sein Lassen und weiterhin den Leistungsbezug in Höhe von 1000 EUR in Anspruch Nehmen und setzt sich nicht dem Risiko einer selbständigkeit aus. Das selbe ist zu Sehen mit einer Arbeitsstelle, wenn man diese erhält zum Beispiel für 5 EUR / Std zu einer Arbeitszeit von 160 Std das demnach 800 EUR Brutto wären. Aber der tatsächliche Bedarf 1000 EUR wäre das aufzustocken. Das ist doch alles ein Völliger Blödsinn. Hinzu kommt, dass ein alleinstehender ein Selbsterhaltungsbedarf in Höhe von 1029 NETTO Hat nach Pfändungsfreitabelle durch Arbeitseinkommen. Alleine dieser Betrag darf oder sollte nicht unterschritten werden. Alles das was unter dieser Grenze entlohnt wird, sollte aus Rechtlicher Sicht, als Rechtswidrig gesehen werden. Die haben doch die Kiste nicht mehr richtig im Kopf Liegen Sorry Leute.
-
Sollte dann die Entlohnung im Juli zu einem 15zenten erfolgen, und es gibt einen Zwischenraum vom 1 bis zum 15zenten, dass dann ein Darlehen gewährt wird vom 1 bis zum 15zenten, bis das Geld gezahlt wurde, um diesen Zeitpunkt zu Überbrücken. Das liegt dann an dem wann im Juni solch eine Arbeit aufgenommen wird. Beginnt die am 1 Juni und man arbeitet einen vollen Monat, und am 1 Juli wird das Geld gezahlt ist das OK. beginnt man aber am 15zenten Juni mit solch einer Arbeit, und ab Juli ist der Leistungsbezug beendet, und diese Entlohnung wird aber erst am 15zenten Juli gezahlt, wird man wohl zwangsläufig darauf angewiesen sein ein Darlehen zu Erhalten vom 1 bis zum 15zenten Juli. Oder anstatt ein Darlehen, das Einstiegsgeld.
-
Eine weitere Meinung die ich vertrete, das ganze Hartz IV ist entwickelt worden von Leuten mit keiner besonderen ausgeprägten Intelligenz, und ich erheliche Probleme habe, dessen Denkweise nachzuvollziehen. Mag einer Denken was er will, bin ich zu blöde um das zu Verstehen.
-
Meine Meinung, wenn ich dieses Einstiegsgeld richtig verstehe, dient dieses wenn eine Arbeit gefunden wird, die Vollrichtet wird dessen Lohn so niedrig ist das damit nicht die laufenden Kosten eines Monats gedekt werden können. Überwiegt aber, ob in einer Selbständigkeit oder in einer Sozialversicherungspflichtige Arbeit die Entlohnung des Monatlichen bedarfs, wird das Einstiegsgeld nicht gezahlt. So zu Sehen ist das eine Förderung im Billiglohnsektor, und zugleich ein Druckmittel im Billiglohn Sektor zu Arbeiten.
D.h wenn abzusehen ist, bei beginn einer Arbeit, dass die Entlohnung so Hoch ist, das kein Anspruch mehr besteht auf Leistungen nach dem SGB II, ist es in der Tat weit aus sinnvoller, in den Monat Juni zu Arbeiten, erhält für den Monat Juni den kompletten Leistungsbezug, und die Entlohnung dieser Arbeit erfolgt im Juli, um dem Zuflussprinzip aus den Weg zu Gehen. Der Zufluss einer solchen Arbeitsentlohnung gilt immer dann wenn es auch im Leistungsbezug geflossen ist. Hier würde ich es auf einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ankommen Lassen. Es ist völliger Schwachsinn, Einstiegsgelt zu Beantragen, dass den Leistungsbezug ersetzt, und das Einstiegsgeld ist niedriger als der Leistungsbezug in einem Monat, wo noch gar keine Arbeitsentlohnung geflossen ist, das man zunächst einmal Verdienen muss gesehen auf einen ganzen Monat.
-
Horst WOW Mit Rechtschreibung muss ich den Mund Halten. Kann ich gar nichts zu Schreiben.
-
Phillipp ? so heißt der Oberguru aus unserer Stadt. Der stellt Exeltabellen zusammen was alles gekürzt werden soll. Und im nachhinein stellt es sich heraus, das rund 80 % nicht umsetzbar ist. Man erzählt sich wäre ein nix nutz und hätte keine Ahnung.
-
LÖL man soll hingehen, Antrag stellen für Einstiegsgeld, das aber nur bis 75 % des regelbedarafs sein darf, Arbeitet den ganzen Monat Juni, benötigt aber die gleiche Leistung im Juni, erhält seinen ersten Lohn im Juli. Mit dem regulären Leistungsbezug im Juni hätte man den Vollen Regelsatz. Was ist das denn ???
-
Turtel wie Zusätzlich hier wirste Kirre Lache
-
Horst das ist doch ein Beschiß wenn es nur 75 % des Regelbedarfs sein darf. Man erhält nur 75 % in den Monat wo man arbeitet, obwohl regulär der Regelsatz zu 100 % wäre bei Ledigen wenn sie nicht Arbeiten würden.