dms so wie Du das hälst, wenn etwas geschrieben wird, auch anzugeben wo was steht, ist sehr gut. Oft ist es wesentlich besser zu dem was man meint oder schreibt, auch die Angaben zu Geben wo das dann steht. Dann finde ich ist es einfacher Diskussionen zu Führen. Es ist nicht möglich alle Gesetze auswendig zu kennen.
Beiträge von Kai N
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dms ist OK habe ich nicht gelesen. Damit wäre meine Frage beantwortet.
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GG52 sollte man den Gesetzgeber Fragen. Da steht nichts davon das dieses nur gilt für das Alg I
nach dem SGB II § 42 Auszahlung der Geldleistungen
Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.Hast Du vielleicht eine Angabe im SGB II das laufende Leistungen ( Leistungen zum Lebnensunterhalt, Miete usw ) im voraus gezahlt werden. Kann im Moment nichts Finden.
Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt. § 337 SGB III Laufende Geldleistungen werden regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt
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Horst Lache richtig Dummheit säuft, intelligenz frist. Hoffe Du hälst Dich in Maßen mit dem Fressen Lache. Klasse Horst das es reicht den ersten bustaben und den letzten zu Lesen um zu Wissen welches Wort gemeint ist. Warum ist das an dem, weil man das Wort nicht im ganzen liest.
Mein Motto : "Die kürzeste Strecke ist eine gerade, die ihre Bedeutung verliert im Umkreis, denn der Gedanke, ist wie Materie, beweglich wie die Liebe eines Menschen. Wenn Gott wollte das wir zufuss gehen, hätte er uns kein Essen auf rädern geschenkt"
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Horst Lache danke für die Einschätzung. LÖL ich kann Dir zusichern das der nicht nur ausreicht um eine Banne zu Schälen. Wie meinst Du : In USA soll die Voraussetztung für eine Streifendienst Polizisten von unter 95 eine Grundvoraussetzung sein um mit den Gegebenheiten auf der Strasse besser klar zu kommen. Lache. In den USA hätte ich demnach einer der besten Aufklärungs Quoten bzw die würden mich erst gar nicht Einstellen LÖL
Hast das auch schon mal gehabt wenn Dich wo stößt und nach 5 Sekunden gesagt hast aua das hat weh getan Lache.
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@ Horst richtig sehe ich auch so das wir beide nicht auf dem selben Level sind mit unseren IQ. Dennoch bin ich sehr sicher das Du nimmer einen hast von 137. Sehr sicher bin ich lieber Horst.
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GG52 , ja darauf war ich raus. Und warum ist das beim Alg I anders als beim Alg II
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Horst auch diese Ansicht von Dir wie Du das meinst vorzutragen Vielleicht ist Kai ja immer noch auf dem Weg der Suche nach dem IQ einer Bierflasche, ist so was von lachhaft.
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Horst , Deine Umschreibung in aller Form der Erkenntnis das Du nicht Dumm bist, glaube ich dennoch nicht das Du solch einen hast in einer Höhe von 137. Die Ansicht die Du vertrittst, dass der IQ nichts mit dem Verständnis von Volkswirtschaftlichen oder Politischem Zusammenhängen zu tun hat, entspreche ich nicht. Dieser hat durchaus damit zu Tun. Was die Signalübertragung oder die Speicherung von Informationen betrifft, wie Du im glauben bist, dass diese bei mir nicht so entwickelt sind, dass es mir Fehlen soll Informationen nicht in solch einer schnelligkeit verarbeiten zu Können wie Du das angeblich hast, in deinem Beispiel mit dem Abwasserrohr, erkenne ich nicht das Du verstanden hast was ich meine. Wenn es beispielsweise eine Welt Wirtschaftskriese gibt, kann das an einem Weltweiten Rechenfehler Liegen. Trifft das so zu, ist das widerum ein Sozialwirtschaftliches Problem. Zu Deiner Ansicht das ich meine Komplexe mit Deiner Beschreibung besser im Griff haben soll, kann ich Dir mit ruigen Gewissen Schreiben das ich eine ausgeprägtes Selbstbewusstsein habe, und habe auch keinerlei Probleme Argumentationen von Autoritäten zu Widersprechen. Damit beziehe ich das nicht auf SB Arbeiter die für meine Begriffe lediglich über eine normal Begabung Verfügen, sondern Richter oder Profs, an einer Uni. Dazu eine kleine Geschichte. In meiner Kindheit oder Jugendzeit, sollten wir ein Thema ausarbeiten zu einer Klassenarbeit. Dieser Lehrer konnte mich nicht besonders Leiden, und hat immer und immer wieder versucht mich zu Kritisieren, in dem er sich geäußert hat, dass was ich machen würde, entspreche nicht seiner Vorstellung. An den besagten Tag, wo diese Klassenarbeit stattgefunden hat, hat dieser mich nach vorne gerufen und gemeint ich solle das Vortragen was wir zur Aufgabe erhalten haben mit dem Hintergrund mich blos zu Stellen vor der ganzen Klasse. Dieses habe ich dann auch so umgesetzt. Nur, die ganze Klasse hat gekichert und geschmunzelt, und dieser Lehrer hat gesagt das die anderen damit aufhören sollten, weil er das als Gut befunden hatte von mir, und gab mir die Note 3. Wie der Unterricht zu ende war, sprach er die anderen Schüler in der Klasse an, und fragt warum diese denn so gelacht haben bzw geschmunzelt haben das war doch so gut. Die Schüler haben ihn geantwortet und gesagt der hat sich nicht darauf vorbereitet, er hatte nur ein leeres Blatt Papier in der Hand.
So schätze ich dein Verhalten ein gegenüber andere Menschen lieber Horst, wenn Du nun Lehrer wärst, oder ein Vorgesetzter.
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Edgar ja. Horst hat wie er schreibt 137. Demnach sehr gut. Mich würde seine Meinung Interessieren wie er das händelt. mit soch einem IQ vermittelt zu Werden, erscheint mir um einiges schwieriger zu sein wie normalbegabte Menschen. Mich interessiert das einfach aus neugierde. Hat er Freunde, wie ist das bei der Arbeit, oder hat er das, dass er ein Außenseiter ist, oder auch unbeabsichtigt 3 oder 4 Schritte überspringt und andere können das nicht mehr nachvollziehen. USW. Ich beabsichtige nicht damit ihm seine Intelligenz abzusprechen, mich interessiert es halt, wie solche Menschen mit der Situation Umgehen sollen bei Hartz IV Bezug.
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Edgar schon richtig aber es geben Menschen die den haben und in so einer Situation sind. Wie Verhalten sich solche Menschen am besten. Sieh Horst hat den auch von 137. Gerne würde ich die Meinung von ihm Lesen wie er das händelt. Wie können das SB Arbeiter Feststellen, oder wie soll man allgemein damit Umgehen in der Arbeitswelt um nicht arrogant zu Erscheinen, oder alleine da zu Stehen, ich habe mir einmal Sagen Lassen das solche Menschen oft alleine sind
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Kristin wenn man nach dem BGB geht und ihr seit nicht verheiratet, besagt das, solange keine Vaterschaft festgestellt wurde oder annerkannt wurde
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, § 1592 BGB -
Es kann vorkommen das es Menschen geben die einen IQ von 137 und mehr Haben. Aus gründen das solche Menschen oft ausgegrenzt sind in der Gesellschaft, oder haben Probleme an ihrer Arbeitsstelle, weil Arbeitskolegen sie nicht richtig Verstehen, oder Vorgesetzte Vorurteile haben können. Aus diesen gründen oder auch viel mehr, kommt es dazu das solche Menschen entlassen werden, und Müssen Arbeitslosengeld II Beantragen. Allgemein gesehen, wie sollen sich solche Menschen Verhalten damit diese aus den Leistungsbezug kommen und für langfristig eine Arbeitsstelle erhalten, ohne mit diesen problemen Kämpfen zu Müssen, nicht wieder in Hartz IV zu Fallen.
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Quelle gegen Hartz IV
Vorraussetzungen und Anspruch
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, die Ausbildungsstätte in angemessener Zeit erreichen können (Hin- und Rückfahrt bis zwei Stunden) und deren Eltern Hartz IV beziehen, haben einen Anspruch auf ALG II (§ 7 Abs. 6 Nr. 1, 2 Alt. SGB II)Wer während einer berufsvorbereitenden Maßnahme BAB bezieht oder während des Besuchs einer Berufsfachschule BAföG erhält, hat ebenso Anspruch auf ALG II. BAföG und BAB zählen dann als Einkommen des Antragstellers, wobei der sogenannte „ausbildungsbedingte Bedarf“ für Fahrtkosten und Ausbildungsmaterial nicht auf das ALG II angerechnet wird.
Auch Schüler einer Abendhauptschule, einer Abendrealschule oder Abendgymnasiums haben Anspruch auf ALG II, wenn der Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht aus geschlossen ist. Dieser Fall tritt in der Regel nach Vollendung des 30. Lebensjahres ein.
Studenten, die bei ihren Eltern wohnen und aus diesem Grund ein geringeres BAföG erhalten, bekommen einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten durch die ARGE. Die ARGE zahlt den Zuschuss nur, wenn die Unterkunftskosten höher sind, als die bei der BAföG Berechnung berücksichtigten. Die Höhe des Mietzuschusses orientiert sich an der Angemessenheitsgrenze und gilt nicht als ALG II Leistung.
Wenn die Ausbildungsvergütung und BAB nicht zur Deckung der Unterkunftskosten ausreichen, so erhalten auch Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen einen Zuschuss von der ARGE. Auszubildende unter 25 Jahren erhalten diesen Zuschuss nur, wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit zu erreichen ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit schwer wiegende soziale Gründe geltend zu machen, die ein Wohnen bei den Eltern ausschließen. Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Nestflucht nicht vor.
Wird die Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung unterbrochen (Urlaubssemester), kann ein Anspruch auf ALG II für Personen in BaföG förderungsfähiger Ausbildung entstehen. Auch während der Schwangerschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche) können Studierende und Auszubildende Leistungen in besonderen Lebenslagen in Anspruch nehmen. So wie auch folgende Personen:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende
- bestimmte erwerbsfähige Behinderte
- medizinisch erforderliche kostenaufwändigere Ernährung
- die Erstausstattung einer Wohnung einschl. Haushaltsgegenstände
- Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen BestimmungenDer Leistungsausschluss von ALG II für Studenten und Auszubildende gilt nicht für Angehörige, wenn ihr Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist. So können Kinder von Studierenden einen Anspruch auf ALG II Leistungen haben.
Liegt eine besondere Härte vor, so kann das ALG II auch als Darlehen für Studenten oder Auszubildende bewilligt werden. Eine besondere Härte liegt z. B. dann vor, wenn Behinderte die Regelstudienzeit nicht einhalten können und auch nicht auf einen Nebenjob verwiesen werden können. Da Studenten und Auszubildende dem Grunde nach erwerbsfähig sind, sind Sozialgeld und Sozialhilfe ausgeschlossen. Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn man erwerbsunfähig ist
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Zu § 337 SGB III (2) Laufende Geldleistungen werden regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.
Wer kann das ein wenig näher Erklären ?
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Horst das kann man halten wie ein Dachdecker, angemessen ist auch auslegbar wie man es gerne Hätte. angemessen ist ein nicht deffinierbarer Rechtsbegriff. Fahrkosten, sind auch Reisekosten. Wenn Du mit dem Zug zu einem Flughafen fährst, entstehen Dir die Kosten als Fahrkosten um die Reise anzutreten. Somit sind die Kosten in den Reisekosten enthalten, weil alles beide unter einen und dem selben Kostenfaktor fällt. Machst Du nun einen zwischenstopp, und verlässt die direkte Reise, und machst einen Ausflug zu einem anderen Ort, sind das gesonderte Fahrkosten die nichts mit dem Paket der Ursprünglichen Reisekosten zu Tun hat.
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Aber in allen Ehren, zu Horst das Du einen IQ von 137 hast, und wohlmöglich auch Gwain in etwas Liegen dürfte, und keine Schießbudenfigur ist mit einem Hauptschulabschluß, meine Achtung zu Deiner Ausführung echt Klasse.
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Gwain danke aber dennoch wer schlau ist, beantragt solche Fahrkosten zu einem Temin des Jobcenter bereits vor Termin. Dann ist man auf der sicheren Seite. Möge Dir Recht Bleiben Gwain auch wenn Du im glauben bist das ich eine Schießbudenfigur bin.
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Meine Empfehlung ob nun die beiden Herrn meinen das es so nicht ist, würde ich jeden Empfehlen bereits vor Antritt eines Termins die Fahrkosten per Antrag geltent zu machen. Falsch kann man damit nichts Machen. Und gut ist es.
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Wenn man bereits eine Reise angetreten ist, was bringt es dann einen Antrag zu Stellen auf Reisekosten Erstattung. Das stellt man vor Antritt der Reise und nicht im nachhinein .