Beiträge von Kai N

    kristin11 zu Deiner weiteren Information :


    § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG (RB-Stufe 1):
    Haushaltsvorstand/Alleinstehender (Eckregelsatz) 374,00 €


    § 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG (RB-Stufe 2):
    Ehegatten / Lebenspartner und ähnliche Lebensgemeinschaften 337,00 €


    § 8 Abs. 1 Nr. 3 RBEG (RB-Stufe 3):
    Volljährige Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt (weder als Ehegatten, noch als Partner) 299,00 €


    Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

    Jedoch ist sie nun im 9. Monat schwanger und das Geld von meiner Freundin wurde gekürzt!
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    Innerhalb der Schwangerschaft den Gesetzlichen Regelbedarf zu Kürzen, auf Grund nur einer Schwangerschaft ist RECHTSWIDRIG und nicht zulässig.

    Meine Freundin lebt mit ihrem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft,beide sind arbeitslos( Sie seit über einem Jahr und er seit ca.5 Monaten)


    Beide bekommen von der ARGE je 220 € für den Lebensuntehalt und die Miete wird übernommen.
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    In einer Bedarfsgemeinschaft hat jeder einen Anspruch auf 337 Euro § 20 Abs. 3 SGB II + Miete
    Alleinstehende 374 Euro § 20 Abs. 2 SGB II + Miete

    Fackt ist auf jeden Fall, wenn eine Person einen Job nachgeht auf 400 Euro Basis, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt ist dieser in der Auszahlung benachteiligt um 37 Euro, das darauf zurückzuführen ist, weil eine alleinstehende Person einen Regelsatz von 374 Euro hat. und eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft 337 Euro hat. So ist das auch zu Sehen bei Einkommen die über 400 Euro erziehlt werden. Vorzuschlagen wäre beispielsweise dem Gesetzgeber, dass bei einer Arbeitsaufnahme, die Regelsätze gleich zu Sehen sind bei 374 Euro um das Gleichheitsprinzip aufrecht zu Erhalten.


    Über 400 Euro Einkommen sind Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, und ab hier, die Auswirkungen zu trage Kommen, ob man Verheiratet ist oder nicht, ob man Kinder hat oder nicht, und welche Steuerklasse man hat. Aber das Gleichheitsprinzip in Sachen des Regelsatzes in Höhe von 374 Euro für beide Parteien als gleich gesetzt, gerechtfertigt wäre. von einem Einkommen 0 bis 1500 Euro. Zu Sehen alleine nur bei einer Beschäftigung.

    Zur Information. Darunter sind auch die Zusammensetzungen zu Finden wie sich solch ein Eckregelsatz zusammensetzt.


    § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG (RB-Stufe 1):
    Haushaltsvorstand/Alleinstehender (Eckregelsatz) 374,00 €

    § 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG (RB-Stufe 2):
    Ehegatten / Lebenspartner und ähnliche Lebensgemeinschaften 337,00 €

    § 8 Abs. 1 Nr. 3 RBEG (RB-Stufe 3):
    Volljährige Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt (weder als Ehegatten, noch als Partner) 299,00 €

    § 8 Abs. 1 Nr. 4 RBEG (RB-Stufe 4):
    Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 287,00 €


    § 8 Abs. 1 Nr. 5 RBEG (RB-Stufe 5):
    Kinder von 6 bis 13 Jahre 251,00 €


    § 8 Abs. 1 Nr. 6 RBEG (RB-Stufe 6):
    Kinder von 0 bis 5 Jahre 219,00 €

    Frage doch nach bei Familien mit Kinder wie hoch deren Kosten des Strom sind und derer die alleinstehend sind vielleicht überzeugt Dich das dann, das Familien einen wesentlich Höheren Kostenaufwand zu Tragen haben was die Stromkosten betrifft als ein alleinstehender, das aus dem Regelbedarf zu Tragen ist, und diesen dann natürlich schmälert, und weitere Kosten zu Tragen sind die dort enthalten sind + den Ansparungen. Ihr könnt alle nicht Rechnen !!!! oder wollt ihr die Menschen verarschen.

    Fackt ist auch das die Stromkosten aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen, weil dieser Anteil enthalten ist Pauschal. die Höhe glaube ich zusammengefasst 37 EUR. Du willst mir Doch nicht erzählen das eine Familie mit Kinder und einer Wohnungsgröße von 90 m² diese Kosten Decken können was den verbrauch der Stromkosten betrifft in Höhe von 37 EUR Dazu hat ein Lediger als Beispiel eine Stromrechnung in Höhe von 50 EUR und eine Familie mit Kinder einen Kosten anteil in Höhe von 100 EUR. verglichen zu der Pauschale, steht der alleinstehende sich viel besser. weil dieser den anteil zu 50 EUR bis auf 13 EUR abdecken kann, und die Familie einen Anteil abzudecken hat aus dem Regelbedarf in Höhe von 63 EUR

    Horst falsch. selbstverständlich ist der Verbaruch in einer Familie höher als bei einem alleinstehenden. Das ist aber absoluter fackt. Diese Waschmaschine mit Kinder läuft öfters als bei einem Alleinstehenden. der Wasserverbrauch ist Höher, der Gas Verbrauch ist Höher, alle verbundenen Kosten sind Höher. Wer gegenteiliges behauptet redet entweder die ganze Sache schön oder hat keine Ahnung.

    Der allgemeine Kostenfaktor zu einer Wohnungsgröße Sprich Verbrauch der Stromkosten zu einer Wohnung von 45 m² für einen alleinstehenden als Beispiel, ist um einiges geringer, als bei einer Familie mit Kinder zu einer Wohnungsgröße von
    90 m² . Diese Kosten werden aber in der Ermittlung in den Regelsätzen ob für eine Bedrafsgemeinschaft oder alleinstehend Pauschal gleich gehalten, und nicht direkt angerechnet, wo der tatsächliche Verbrauch ermittelt wird.

    Horst das beziehe ich nicht auf den Bedarf ob ein alleinerziehender oder die in einer Bedarfsgemeinscht Lebender Mensch weniger oder mehr benötigt. Das beziehe ich auf das Gleichheitsprinzip. Der Aufwand in einer Bedarfsgemeinschaft ist in der Tat höher. Man braucht das nur in den Regelsätzen in den Veranschlagten Pauschal beträgen zu den Strom Kosten zu Sehen. diese werden gleich angesetzt. Ob nun eine Bedarfgemeinschaft oder eine Alleinstehende Person zu veranlagen ist, Hier besteht aber der große Unterschied das eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern einen wesentlich höhern Verbaruch haben wie eine alleinerziehende Person. Breits hier liegt ein grober Fehler in der Berechnung der Regelsätze. was die Anteilige Berechnung betrifft wie sich solch ein Regelsatz zusammensetzt.

    Folgende Situation versuche ich hier zugrunde zu Legen.
    Um festzuhalten erhalten Menschen in einer Bedrafsgemeinschaft einen Regelsatz in Höhe von 337 EUR
    § 20 Abs. 3 SGB II Und Menschen die nicht in einer Bedrafsgemeinschaft Leben ( Alleinstehend ) 374 EUR
    § 20 Abs. 2 SGB II


    Betrachtet man in einem Vergleich wenn ein Alleinstehender Mensch Arbeiten geht zu einem 400 EUR Job zu dem Menschen der in einer Bedarfsgemeinschft lebt, und dieser geht ebenfalls solch einen 400 EUR Job nach, ist dieser Mensch in der Endsumme benachteiligt.


    Aus der Berechnung des 400 EUR Jobs ergibt sich für beide ein Freibetrag in Höhe von 160 EUR und ein anzurechnendes Einkommen in Höhe von 240 EUR


    Das bedeutet in solch einer Rechnung für den Menschen der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt
    337 EUR Regelsatz + 400 EUR Verdienst - 240 EUR anrechenbares Einkommen einen Auszahlungsbetrag in Höhe von = 497 EUR


    Bei den Menschen der alleinstehend ist würde die Rechnung wie folgt Aussehen
    374 EUR Regelsatz + 400 EUR Verdienst - 240 EUR anrechenbares Einkommen und dieser einen Auszahlungsbetrag in Höhe von = 534 EUR erhält


    D.h das der in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Mensch um 37 EUR benachteiligt ist. ( 534 - 497 = 37 )


    Hier erkenne ich das durch den Gesetzgeber ein Handlungsbedarf erforderlich ist. wenn beide solch eine Arbeit nachgehen, das auch beide bei einer Arbeitsaufnahme mit einem und den selben Regelbedarfssatz berechnet werden ( 374 EUR ). Dieses ist meiner Auffassung nach auch so zu Sehen, für alle weiteren Jobs im Bezug von Hartz IV die über 400 EUR bis 1500 EUR Liegen.

    Horst gerne würde ich gegen ihn Spielen. Ich sehe das nicht als Spiel an um zu Zeigen oder die Beabsichtigung zu Haben mit allen Mittel jemanden Platt zu Machen. Ist für mich nur ein Spiel das Spass macht. Nur wie kann man das Machen das ich mit ihm über Internet Spielen kann.

    Würde dann eine Erklärung im Raum Stehen bei betroffene die einen Regelbedarf haben in Höhe von 337 EUR und die jeniegen die einen Regelbedarf haben in Höhe von 374 EUR, wie das Verhältnis zu Sehen ist bei Ausführung einer Arbeit im bezug socher Leistungen, sprich des anzurechnenden Einkommen, das die jeniege Person mit dem Regelsatz von 337 EUR benachteiligt ist zu der Person mit einem Regelsatz in Höhe von 374 EUR bedarf das natürlich eine umfangreicheren Erklärung.

    ///// Erfahrungsgemäß ist weniger dann doch oft mehr, da zu umfangreiche Zitate überfordern. Sollten Zweifel an der Antwort bestehen, so kann man dann ja entsprechend nachlegen. ////


    Richtig Gwain. Mann kann das auch in einer einfacheren Form Erklären Meiner Meinung nach wie folgt wenn einer zum Besipiel eine Frage hat zu den Regelbedarf. Würde die Frage lauten von einem betroffenen welchen Regelbedarf er denn überhaupt hat, könnte man erklären wenn Du alleinstehend bist steht dir ein Regelbedarf zu in Höhe von 374 EUR 100 %
    § 20 Abs. 2 SGB II. Lebst Du aber nun in einer Bedarfsgemeinschaft erhälst du 90 %. D.h du erhälst dann einen Regelbedarf in Höhe von 337 EUR § 20 Abs. 3 SGB II .


    So hat man erklärt wie der Zusammenhang ist, und angegeben wo das ganze auch steht, dass man dann nachvollziehen kann. So in etwa habe ich das gemeint.

    Gwain und genau das ist das was ich bemängel bei SB Arbeiter des Jobcenters die Behauptungen nicht genügend darzulegen woher die Information stammt, oder was das Gesetz vorgibt. So wie Du dieses Erklärt hast, so sollte das sein, das dann dazu führt bereits im Vorfeld viele Unstimmigkeiten aus den Weg zu Räumen.

    @Gwain. Das nenne ich mal eine Fachkompetente Auskunft, auch die Angabe zu Vermitteln wo es zu Finden ist und was das Gesetzt sagt. Sehr gut Gwain. Das nenn ich richtige Aufklärung.

    Ich selber habe über sehr viele Jahre geboxt und habe die Kampfkunst Wing Tsun gelernt, und kann bestätigen, das man eine andere Lebenseinstellung erhält gegenüber den anderen, und verhält sich weit aus weniger aggresiv. Ich bin ein Befürworter für sportliche Aktivitäten weil Sport durchaus große Auswirkungen hat auf das ganze Imunsystem und der allgemeinen Lebenseinstellung. Richtig ist es wenn man sportliche Aktivitäten in Schulen mehr Anbieten würde für Jugendliche oder Kinder. Sport kann ein sehr guter Indekator sein nicht in einer Krimminellen Lebenslage zu Fallen. Sport holt Jugendliche oder Kinder von der Strasse, und vermittelt eine Aufgabe, die zu einer Erziehung einen positiven Einfluss hat. ebenfalls vertrete ich die Meinung das Sport ein sehr gutes Hilfsmittel ist bei Jugendlichen nicht in einem Alkohol Missbrauch zu Fallen, weil Sport eben den Jugendlichen eine Aufgabe vermittelt ihre Leistung zu steigern, anstatt auf der Strasse zu Hängen und sich zu Beweisen mit Koma Saufen usw.

    ////// Also meine Erfahrungen sind die, das die Kinder von HARTZ IV Eltern nicht die Problem-Kids von morgen sind denn die haben Entbehrungen kennen gelernt und gehören ebenso wenig wie Osteuropäer, Afrikaner oder Leute aus Asien zu den Menschen denen es an Motivation fehlt!


    Sie wollen in der Regel raus aus dieser Situation und werden deshalb alles dafür tun. Es stellt sich dann nur die Frage ob sie legale oder illegale Wege einschlagen dieses Ziel zu erreichen! Sie sind in der Regel geprägt von hohem Ehrgeiz, Fleiss und Ansprüchen an sich ////////


    Diese Ansicht vertrete ich nicht. Solche Kinder oder Jugendliche haben zwar gelernt mit Entbehrungen umzugehen, dennoch fehlt es an Motivation und Ehrgeiz die Situation zu Ändern, insbesondere bei Kinder im Schulpflichtigen Alter. Die Situation in diesem Alter liegt zunächst in den händen der Eltern ihren Kindern ein besseres Leben geben zu können weil solche Kinder außer stande sind, eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit nachgehen zu Können um ihre Situation zu Verbessern. Diese Kinder oder Jugendliche sind überwiegend demotiviert, und haben das Gefühl einer aussichtslosen Situation ausgesetzt zu sein, dass ein größeren Einfluss hat auf den Lernprozess. Dieses führt dazu, dass solche Kinder oder Jugentliche eine zunehmende Neigung haben sich Gruppen anzuschließen die solchen Jugendlichen eine Perspektive geben, ob das nun über den illegalen Weg statt findet oder in der rechten Zene. Gegenüber gestellt zu Kindern aus Reichen Familien, ist diese Neigung um einiges weniger ausgeprägt, und diese Kinder eine weit größere Motivation haben eine Schulabschluss, oder Studien Abschluss zu Erreichen. Die Finanzielle Lage hat eine sehr große Auswirkung auf Lernbereitschaft Zukunftsperspektiven oder der innerlichen Psyche. Kinder oder Jugendliche sind sehr belastet unter Hartz IV zu Leben, dass ebenfalls Auswirkungen hat im ganzen Imunsystem solcher Kinder oder Jugendlichen.


    ///// Ich vertrete die Auffassung das viel, viel viel mehr Sport in den Schulunterricht gehört, denn dort können die Kinder Erfolge erleben, Leistungssteigerungen erfahren und vor allem lernen das man ohne einen Gegenspieler im Grunde all diese nicht erleben kann, was automatisch dazu führt das man auch denen Respekt zollt die in diesem oder jenem Wettstreit unterlegen waren und ganz wichtig, man lernt auch das man verlieren kann ////////


    Hier gebe ich Dir im vollen Umfang Recht. Richtig ist es das Sport einen sehr großen Einfluss hat auf Erfolg und Niederlagen richtig damit umzugehen, und Sport dazu beiträgt eine höhere Leistungssteigerung zu Entwickeln. Vor allem Lernt man sich gegenseitig zu Respektieren ob man nun unterlegen ist oder nicht. Sport baut Aggressivitäten ab, und entwickelt bei Jugendlichen oder Kindern ein besseres Umgehen miteinander.

    Horst sehr guter Beitrag. Bitte entschuldige, dazu werde ich mich Morgen Äußern. Bin Müde und kann mich nicht mehr Konzentrieren. Dir eine gute Nacht.