Beiträge von Kai N

    Mein Sachbearbeiter sagte mir,das wird extra berechnet und zählt nicht zum Lebensunterhalt!


    Kristin, hier hat Dein Sacharbeiter Recht. Die Miete gehört auch nicht zum Lebensunterhalt.

    Sabrina wenn Du getrennt Mietverträge machst, dann wird Dir auch nur der teil des Mietvertrags erstattet den anteilig für Dich anfällt weil Deine Oma Rente erhält und nach dem SGB II keinen Antrag stellen kann, dass der andere Teil Deine Oma selber zu Tragen hat. Machst Aber nun Du mit Deiner Oma den Mietvertrag, wird die komplette Miete übernommen, weil Du diese als Hartz IV Empfängerin geltend machen kannst. Die Frage ist nun wie das Jobcenter das Sieht wie Hoch Deine Miete sein darf, bzw welche Größe der Wohnung akzeptiert wird.


    Gut Möglich ist es das das Jobcenter Dich als Alleinstehende sieht, weil eine Bedarfsgemeinschaft nicht gegeben ist.

    Sabrina Ok. dann kan man weiter Ausschließen, das Deine Oma Unterhaltspflichtig ist. Wobei die Frage zu Stellen ist ob Deine Oma das überhaupt sein kann. Heißt, das Deine Oma nicht für Dich aufkommen muss.

    Sabrina, das was man schon mal festhalten kann ist, Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann nur derjenige sein, an den Leistungen nach dem SGB-II erbracht werden können. Da Deine Oma eine Rente erhält, hat sie keinen Anspruch aus diesem Buch und somit nicht dazu beiträgt eine Bedarfsgemeinschaft zu sein § 7 Abs.4 zweiter Halbsatz SGB II

    esadbase, ganz einfach weil es Rechtlich unzulässig ist das der Mietanteil vom Reglsatz in Abzug gebracht wird. Egal ob das Jacke wie Hose ist. der Regelbedarf, hat mit der Miete nichts zu tun. Der Regelbedarf setzt sich zusammen aus dem RBEG. Nicht enthalten sind die Mietkaution und auch keine Mietanteile. Aus dem Regelsatz ist auch zum Beispiel, die Darlehnsweise Rückzahlung der Mietkaution unzulässig.

    Horst musst Du mir nicht Schreiben. Ich kenne viele von den Sklavenhändler in unserer Region, und kenne einige Arbeitnehmer die unter deren Bedingungen Arbeiten müssen und ich immer wieder Feststellen muss, wie unzufrieden diese Menschen sind. Vor allen wird die Bezahlung beklagt, für die Leistung die abverlangt wird. Ich kenne einige ausgebildete Fachkräfte, die in der tat gute Leute sind, und bis zu 3 Euro die Stunde weniger haben, wie Arbeitnehmer in festen Unternehmen.


    Die Blindgänger in den JC sind nicht immer nur diese SB. der größte Blindgänger ist der Gesetzgeber, der es ermöglicht solche Machenschaften umzusetzen. Hier Spreche ich besonders unsere Frau von der Lyeren an als Blindgänger, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

    Bei meinem ersten Sozialgerichtsverfahren habe ich die Einschätzung eines ARGE Juristen gegenüber einem RA -Kollegen auf dem Flur im Sozialgericht mitbekommen, von einer Prozesswelle von 10.000 Fällen und Arbeit für dioe nächsten 2 Jahre war da die rede und diese Einschätzung war vollkommen realistisch! //////


    Aber sicher doch ist diese Einschätzung realistisch. Das Überwiegt weit Höher als 10000 Fälle. Die haben Berge von Akten da Liegen die bearbeitet werden müssen, und ich der Meinung bin das es sogar eine Unterbesetzung an Personal insgesamt gibt.

    Horst zu den Besteuerungsverfahren, sehe ich die Sache so, das die untersten Einkommen in der Besteuerung entlastet werden sollten. Weiter Punkt ist der Progressionsvorbehalt, der ebenfallst nicht in Ordnung ist. Was die 400 EUR Jobs betrifft, oder die Arbeitnehmerüberlassung, ist alles Schröders Werk mit seiner Agenda 2010. Was glaubst Du denn warum wir heute in solch einer Situation sind, das der überwiegende Teil der Beschäftigungen nur noch über die Arbeitnehmerüberlassung abgewickelt wird, und es nur seltener zu Festanstellungen kommt in den Firmen. Und wenn ich mir so eine Lobbyisten Partei anschaue wie die FDP es ist, Horst da bekomme ich das blanke Kotzen.

    Auch das ist richtig das es eigentlich überflüssig ist in manschen Sachen das sich ein BSG mit so was herumschalgen muss. Das liegt aber nicht ausschließlich an den Gerichten, sondern weil hier regelrecht höchstrichterliche Entscheidungen einfach ignoriert werden. Und ich die Behauptung aufstelle das Jobcenter sich Teilweise benehmen was die Rechtssprechung betrifft wie in einer Kasperbude. Sorry bitte. Warum sind denn die ganzen Sozilgerichte regelrecht komplett überfordert mit Verfahren, das denen die Akten bis an die Decke wächst. das ist doch nur darauf zurückzuführen das Behörden nicht immer korrekt Arbeiten, obwohl es in der Pflicht liegt. Und der Leistungsbezieher sich als ungerecht behandelt fühlt. Zurückzuführen auf mangelnder Aufklärung, oder auf Verderben versucht wird Kosten einzusparen. Hier werfe ich sowohl den Gesetzgeber als auch der Politik völliges Versagen vor.

    Ja Papier Fosskuhle usw ist mir ein Begriff. Hier kann man nur Bitten bei den Frau Richterinnen, und Richter, eventuell ihre Urteile anders auszulegen so das die Anwendungen rechtlich vorgegeben sind. Rechtliche bezeichnungen wie angemessen, Transparent usw, sind Rechtsbegriffe die keine eindeutige Deffinition haben, und ausgelegt werden können nach eigenem Ermessen. Und genau da liegt der Hund begraben, warum es so viele Probleme geben. Ob Verordnungen, oder Gesetze durch den Gesetzgeber werden dann nach freien Ermessen ausgelegt. Beispiel Kann Reglungen. Auch ne Sache die zu Sehen ist wie einer Lustig ist. Bei einem wird etwas genehmigt, bei einem anderen nicht, obwohl es ein und die selbe Sache ist, und man sich auf das Kann beruft. Sorry bitte Horst das ist ein haufen Scheiße.

    Horst da ist in der Tat was wahres dran. So oft wie das Hartz IV Gesetze geändert wurde geht auf keiner Kuhhaut mehr. Das stellt in der Tat ein Problem da, eben drumm weil immer und immer wieder alles geändert wird, dass SB Arbeiter sich nicht richtig darauf einstellen können. Zudem wird das auch beklagt in den Sozialgerichten, das diese auch die Meinung vertreten das es teilweise eine richtige Katastrophe ist, und der Leistungsbezieher das Vertrauen in einer Behörde vollkommen verloren hat. Hier lege ich Protest gegen den Gesetzgeber ein, dass dieser solche Zustände hervorruft mit seiner Vorgehensweise immer und immer wieder die Gesetze zu Ändern, das zu einer großen Unsicherheit führt.

    Horst das hat nichts mit Päpstlich zu Tun das ist Recht. Und wer Recht hat soll auch Recht erhalten. Wer was mit seinem Regelsatz macht, ob er das Verjubelt oder was auch immer, hat keinen zu interessieren. den gibt es einmal im Monat und fertig. Und wenn er die Wohnung nicht halten kann, aus Gründen das die Miete zu Teuer sein soll, und der Komunal Träger will die nicht Übernehmen, kann er einen Antrag Stellen für eine Wohnung. die Umzugskosten sind dann zu Übernehmen. dazu geben es zahlreiche Urteile.

    Horst eben nicht. Das ist nicht zulässig. den Regelbedarf steht Robin in voller Höhe zu. Wenn alleinstehend 374 EUR. Dieser dient ausschließlich zum Lebensunterhalt.


    Die in den Regelsätzen aufgeführten Beträge , wird weder etwas berücksichtigt zu einer Mietkaution, noch zu einer anteiligen Miete. !!


    Siehe auch Regelbedarfs Ermittlungsgesetz RBEG

    Robin Du schreibst : Mir werden von meiner Leistung von 374 Euro die 87,10 Euro abgezogen, weil bisher nur 402,90 Euro übernommen wurden.


    Das ist Rechtswidrig !! den Anteil der Miete können die nicht von Deinem Regelsatz abziehen. Wenn die der Auffassung sind das die Miete zu Hoch ist, Zahlen die den Mietanteil geringer. Den fehlenden Betrag um den Vollen Betrag der Miete auszugleichen würdest Du selber Zahlen Müssen.


    Dein Regelbedarf dient ausschließlich für Deinen Lebensunterhalt, und ist unabhängig der Miete zu Sehen.


    Die 87,10 EUR dürfen die Dir nicht von Deinem Regelbedarf abziehen das ist Rechtswidrig. die können höchstens diese 87,10 EUR von den 350 EUR abziehen und überweisen Dir die 374 EUR + den 262,90 EUR. die fehlenden 87,10 Euro hast dann Du selber zu Tragen, wenn Du diese Wohnung halten willst. Ob das nun rechtens ist das überhaupt so zu Machen weil diese Wohnung angeblich zu teuer oder zu Groß ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Turtle, wenn Du in einer Widerspruchsstelle arbeitest dann wenn //// Aber mir. Zumeist sind es ja Damen, die in den Leistungsabteilungen arbeiten. Und die kennen sich mit dem Kinderkriegen und dem Drum & Dran recht gut aus. Von daher kommt es durchaus oft vor, dass vorausschauend schon Einkommen angerechnet wird, das mit (fast) 100%iger Sicherheit dann auch kommt./////


    Das den Damen auch erklärt werden sollte das Einkommen auch nur dann erst Einkommen ist wenn es geflossen ist. Einkommen anzurechnen auf reiner vermutung oder was sein könnte oder sein wird ist nicht zulässig.


    Zu 100 % Sicher kann auch sein Das, dass Kindergeld gezahlt wird, dass auch nicht bereits in Abzug gebracht werden kann wenn die Leistung noch gar nicht erfolgt ist.