Beiträge von JackDaniel

    P.S.: Ich bin in meinen 27 Lebensjahren leider schon öfter mit dem Arbeitsamt in Kontakt gekommen!
    - Nach der Schule
    - Nach meinem Zivildienst
    - Nach meiner Ausbildung
    - Zwischen Ausbildung und FOS
    - Zwischen FOS und Studium


    Diese in der Regel sehr kurzen Zeiten der Arbeitslosigkeit lassen sich halt schwer umgehen.


    Und in 90% der Fälle, hat die ARGE versucht - egal ob es nun um ALG1 oder ALG1+ALG2 ging - mir das Leben unnötig schwer zu machen!!!


    Aber es gibt Leute, die lassen sich halt einfach nicht an der Nase rumführen und glauben nicht alles, was Herr oder Frau XYZ sagt!


    Und in der Regel muss man halt nur nach einem Vorgesetzten oder der Amtsleitung fragen und nun sieht - Oh Wunder, Oh Wunder, man mag es kaum glauben - die Situation auf einmal doch ganz anders aus!!!


    Wenn das nicht Hilft kann man auch gut sein Recht auf Einspruch geltend machen und spätestens dann - die ARGE sieht ja nun, dass man nicht mit sich spielen lässt - hat man auf einmal KOMPLETT andere Ansprüche als vorher - bei den GLEICHEN Gesetzen!


    Schon sehr komisch, oder!??!?


    Und falls das auch noch nicht reich habe ich ja auch noch eine sehr gute Rechtsschutzversicherung ;)


    Und spätestens wenn man mit einem Anwalt auftaucht hat man AUF EINMAL ein viiiiel größeres Spektrum an möglichen Leistungen!


    Schon sehr komisch ;)


    Ist halt schon traurig, dass man sich bei diesem Verein sein Recht immer erst "erklagen" muss :(

    @ Horst: Bis vor kurzem waren Sie noch der Meinung, dass die Eltern definitiv unterhaltspflichtig sind, nun sagen sie "die Unterhaltsprflicht der Eltern erlischt sowieso" ;)


    Und warum soll sie denn ihrer Meinung nach "grob fahrlässig" gehandelt haben?


    "Handeln Mitarbeiter fahrlässig, so können Arbeitgeber in Fällen mittlerer und schwerer Fahrlässigkeit von diesen Schadensersatz verlangen. Bei „leichten“ Formen der Fahrlässigkeit hingegen haftet allein der Arbeitgeber. Der Verlag für die deutsche Wirtschaft AG zufolge zählen hierzu u.a. folgende Handlungen:


    Schlechter Arbeitsleistung bzw. -qualität
    Fehlerhafter Beaufsichtigung
    Fehlerhafter Bedienung/ Beschädigung von Fahrzeugen, Maschinen oder Arbeitsgeräten
    Schädigung von Personen
    Vernachlässigung von Arbeitspflichten
    "


    Das ist ja nun definitiv eine - Unterstellung - ihrerseits! Denn von den oben angegebenen Sachverhalten ist KEINER eingetreten!


    Zurück zum ALG2: Klar "kann" sie eine andere Arbeit annehmen, sie steht ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung! Bis sie aber nun einen anderen Job "gefunden hat" ist doch wohl die ARGE mit der ALG2 Leistung für sie zuständig!


    Zur BG: Na, klar kann ich der BG angerechnet werden - bei einem Einkommen von 586€ wird da aber nicht viel anzurechnen sein - ich bin Student und die paar Euro brauche ich auch um meine Leben zu finanzieren!


    Es besteht hier ja nicht der Wille "Hoffnung vom Staat dick Kohle kassieren zu wollen" sondern einfach nur unser RECHT! gegenüber der ARGE durchzusetzen!


    Zum Kindergeld: Ja meine Freundin bekommt Kindergeld! Ihre Einkünfte belaufen sich - wie oben geschildert - auf 220€ ALG1 und 180€ KG also etwa 400€! Laut der Info, die wir hier nun bekommen haben stünden ihr aber lt. ALG2 Regelsatz 374€ + halbe Miete/Gas (410€ /2 = 205€ zu) also etwa 580€ zu. Die Differenz von etwa 180€ ist alles was wir wollen! Und nicht "dick Kohle kassieren".


    Zur Sperrzeit: Zur Bearbeitung des ALG1-Antrages wurde die Ex-Chefin meiner Freundin gebeten einen Arbeitgeber-Bogen auszufüllen! Hier soll sie wohl zudem angegeben haben, dass meine Freundin sich "arbeitsvertragswidrig" verhalten hat! Leider haben wir keine Kopie gemacht und müssen uns dieses Schreiben nun von der ARGE holen! Sollte das der Fall sein wird ihre Chefin diesbezüglich so oder so nochmal vom Anwalt meiner Freundin hören!


    Vielleicht kann man ja auf Grund dieser ewigen Unterstellungen noch einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

    @ Chico: Zur Zeit sind es ca. 220€ ALG1 und ca. 180€ Kindergeld, also Einkünfte in Höhe von etwa 400€!


    Wenn ihre Eltern nur "während" der Ausbildung unterhaltspflichtig sind, wäre das natürlich sehr praktisch, dann MÜSSTE die ARGE ja für den Differenzbetrag aufkommen!


    Habe gerade folgendes gefunden: "Da Du über 18 bist und momentan nicht mehr in Ausbildung bist, sind Deine Eltern nicht unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gilt nur für die Zeit in der Du in Ausbildung bist. Wenn Du keinen Anspruch auf ALG I hast, so solltest Du prüfen, ob Du Anspruch auf ALG II hast."

    @ Horst: Naja, ich bin mir leider nicht genau sicher wie hoch die Ausbildungsvergütung ihrer Schwester ist. Zudem bin ich mir nicht sicher ob und wie ihre Schwester (und ihr Bruder) bei sowas angerechnet werden.


    P.S.: Ich bin damals mit 18 von zu Hause ausgezogen und meine Eltern waren für mich unterhaltspflichtig bis zu dem Tag an dem ich meine 1. Ausbildung abgeschlossen habe, was der Fall gewesen ist als ich 24 war ;)


    Damals gab es diese "idiotischen" Gesetze noch nicht, dass man U25 an zu Hause gebunden ist.


    Natürlich war es im Interesse der Kammer und des Anwalts, das die Ausbildung fortbesteht, aber im 3. Lehrjahr einen Arbeitgeber zu finden, der einen für genau 5 Monate einstellt gestaltet sich nicht ganz so einfach.


    Zudem ist sie ja im gemeinsamen Interesse von zu Hause ausgezogen. Ein "Verklagen" ihrer Eltern würden wir nicht in Betracht ziehen.


    Es kam halt zu einem Schlichtungsverfahren im dem die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden ist. In dem Schreibe steht allerdings das Wort - " VERGLEICH" -


    Wenn meine Freundin sich fahrlässig verhalten hätte, wäre die fristlose Kündigung sicherlich wirksam gewesen, was sie in dem Fall ja nun nicht wahr!

    @ Horst: " Vorsicht Du begibst Dich mit dieser Äußerung in die Gefahr eine Anzeige wegen vorsätzlich falscher Aussagen zu bekommen denn:"


    Naja, sie ist ja zu unrecht "fristlos" gekündigt worden! Die fristlose Kündigung hatte ja keinerlei Wirkung! Der Anwalt meiner Freundin wollte eigentlich eine Weiterbeschäftigung erreichen. Nur wäre eine Weiterbeschäftigung bei der gleichen Arbeitgeberin einfach unzumutbar gewesen. Deshalb sind die zuständige Kammer und der Anwalt zu dem Schluß gekommen, dass eine ordentliche Kündigung hier der einzige Weg ist.


    Zur Sperrfrist: Es lagen noch weitere Gründe vor, warum meine Freundin erst verspätet zur ARGE gegangen ist, die ich hier allerdings nicht aufführen möchte! Zu diesem Sachverhalt hat sich aber schon schriftlich Stellung genommen! Bei der Entscheidung um die Sperrzeit des ALG1 geht es nun lediglich darum zu klären, ob sie die Kündigungssituation selbst verschuldet hat - was nicht der Fall ist!


    Eine Schwangerschaft wäre sicherlich keine Lösung! Das bischen Geld in Relation zu etwa 150.000€, die ein Kind bis zum 18. Lebensjahr kostet sind kein guter Deal ;)


    Zum Unterhalt: (genaue Zahlen sind mir nicht bekannt und beruhen somit nur auf Schätzungen).


    Ihr Vater arbeitet zu Zeit und hat einen fiktiven Nettoverdienst von 2000€, die Mutter bekommt Krankengeld, nehmen wir hier mal 1000€ als fiktives Krankengeld an (die werte könnten in etwa passen).


    Von diesen 3000 Euro müssen die beiden Eltern (Ehepaar) sowie die Schwester (21) und der Bruder (15) mitunterhalten werden. Bei 3000€ wäre der zu zahlende Barunterhalt gegenüber meiner Freundin (lt. Düsseldorfer Tabelle) = 586€ - 220€ ALG1 -180€ Kindergeld = etwa 186€, wenn ich nicht irre!


    @ Kitty21: Wie oben schon beschrieben ist genau das der Grund! Meiner Freundin wurde vorgeworfen sich "arbeitsvertragswidrig" verhalten zu haben und das "trotz Abmahnung" wohl mehrere Male. Ein arbeitswidriges Verhalten lag jedoch nicht vor und eine formal wirksame Abmahnung (von der die Rede war) hat es auch nie gegeben!


    Wir haben ja nicht einmal einen ALG2-Antrag bekommen!


    Ja, ihre Schwester befindet sich in der Ausbildung und hat eigenes Einkommen.

    Hallo, ich schildere schnell den Sachverhalt.


    Die Ausbildung meiner Freundin ist Ende 2011 fristlos gekündigt worden. Sie hat sich daraufhin einen Anwalt genommen und ist dagegen vorgegangen. Das Ganze ist in einem Vergleich geendet und das Ausbildungsverhältnis ist mit Wirkung zum 29.02.2012 gekündigt worden. Zur Zeit ist sie auf der Suche nach einem Platz um ihre Ausbildung (3. Lehrjahr) zu beenden.


    Da meine Freundin noch offene Zahlungen am 29.02 bekam, hat sie erst Mitte April 2012 einen Antrag auf ALG1 gestellt. Sie hat vor ein paar Tagen Antwort bekommen, dass ihr ab dem 23.05.2012 etwa 220€ ALG1 zustehen. Über den Zeitraum vom 01.03-23.05 müsse noch entschieden werden (ggf. Sperrzeit), hierzu hat sie aber bereit schriftlich Stellung genommen.


    In dem Anhang des ALG1 - Antrags stand folgender Satz: "Hinweis: Wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sollten Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen!" - Das wollten wir heute tun!!!


    Die erste Mitarbeiterin fragte meine Freundin nach ihrem Alter - sie ist 19! Daraufhin fragte sie, ob meine Freundin noch zu Hause wohnt! Meine Freundin verneinte die Frage, da sie seit dem 01.11.2011 mit bei mir wohnt (als Untermieterin). Daraufhin sagte uns die Sachbearbeiterin das wir "Glück hätten", da wir ja schon länger als 6 Monate zusammen wohnen!


    Wir wurden für die Antragstellung zu einem Kollegen geschickt!


    Wir schilderten ihm den Fall erneut! Freundin (19) - seit 6 Monaten nicht mehr zu Hause lebend, bekommt zwar ALG1 kann damit ihren Lebensunterhalt aber nicht decken.


    Der 2. Mitarbeiter war total anderer Meinung. :confused:


    Es bestehe "definitv" kein ALG2-Anspruch, da meine Freundin ja schließlich wieder nach Hause ziehen könne. :mad:
    Ein Anspruch würde "vielleicht" bestehen, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen hätte und in ihrem Job arbeitet und dann arbeitslos werden würde. Zudem müsste sie "MINDESTENS" 12 Monate von zu Hause weg sein - eine derart kurze Zeit (wie bei uns 6 Monate) wäre nicht ausreichend.


    Er sagte uns, dass man innerhalb der Ausbildung nur ausziehen dürfe, wenn extreme familiäre Probleme auftreten würden. Man müsste - falls dem so ist - den Fall vom Jugendamt überprüfen lassen.


    Zudem seien vorrangig die Eltern unterhaltspflichtig. "ALG2 sei das Ende der Kette."


    Der Vater meiner Freundin befindet sich in einem Beschäftigungsverhältnis, die Mutter bekommt Krankengeld - zudem wohnen noch der Bruder meiner Freundin (14) und ihre Schwester (21) zu Hause. Ob Unterhaltszahlungen da überhaupt möglich sind stelle ich einfach mal in Frage.


    Es ist ja definitiv legitim mit 19 von zu Hause auszuziehen, wenn man sein eigenes Geld bekommt! Wenn man dann allerdings - auch noch zu Unrecht - von seiner Chefin gekündigt wird und deshalb arbeitslos wird kann einem die ARGE doch eigentlich nicht "zwingen" wieder nach Hause zu ziehen ... Mir kommt das Ganze in wenig spanisch vor...


    Im Endeffekt geht es bei der ALG2-Zahlung um einen Differenzbetrag in Höhe von etwa 180€, dieser würde uns beiden aber dennoch sehr helfen.


    Meine Fragen wäre nun:


    - Wie lange muss man als U25 von zu Hause ausgezogen sein um ALG2 bezahlt zu bekommen? 6 Monate, 12 Monate? oder länger?


    - Wenn meine Freundin ihre Ausbildung im August abschließt, würde sie "direkt" danach ALG2 bekommen, da ihre Eltern nach der 1. Ausbildung ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Oder müsste sie dann trotzdem wieder zurück nach Hause ziehen?


    - Sind ihre Eltern, gegeben dem Fall, dass das Jugendamt sagt es liegt ein Härtefall vor, trotzdem unterhaltspflichtig oder würde dann sofort ein ALG2 Einspruch eintreten?


    Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen, bevor wir das Gespräch mit einem Anwalt suchen.