Beiträge von haggy


    Bislang kann das Jobcenter nicht einmal prüfen, ob Du einen Anspruch auf SGB II hast, da Du in jeder Hinsicht abblockst. Worauf also willst Du klagen? DIR obliegt die Beweislast, dass die Realität der Vermutung einer Einstehensgemeinschaft widerspricht und nicht umgekehrt.


    Gawain


    Das ist so ziemlich die Frage die ich gestellt habe im OP, worauf will ich eigentlich Klagen, bzw wie beweist man das Gegenteil?
    Ist eine Unterhaltsklage nicht schon ausreichend, dass ein wechselseitiger Wille finanziell füreinander einzustehen nicht gegeben ist?

    Natürlich muss sie Dich nicht unterstützen, es wird lediglich ihr Einkommen mit Deinen Leistungen verrechnet, da ihr als Einstehensgemeinschaft eingestuft wurdet. Was sie letztendlich mit ihrem Geld macht, ist einzig und allein ihre Sache.
    Allerdings wird man, wenn Du die Dinge nicht offenlegst, Deinen Antrag garnicht bearbeiten. Warum zieht ihr nicht einfach auseinander? Wenn euch lediglich "Freundschaft" verbindet, muss man sich doch nicht zwangsläufig auf der Pelle sitzen, wenn dabei derartige finanzielle Probleme geboren werden. Sollte es aber mehr als "Freundschaft" sein, dann steht man zueinander und läßt sich seine Liebschaft nicht auch noch vom Staat finanzieren!


    Gawain


    Der Staat ist leider verpflichtet dazu alle "Liebschaften" zu finanzieren :cool:, wenn ein Anspruch nach dem SGB II besteht!


    Fakt ist aber, wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, und keinen Anspruch auf ALG II haben, könnte meine Freundin ihren Vollzeitjob kündigen, da wir mehr Einkommen haben als BG mit ALG II, als wenn einer von uns Beiden arbeiten gehen würde (!)


    Aber es gehört leider zur Handhabe, dass man trotz Vorliegen einer Eidesstaatlichen Erklärung, dass man keine Einstandsgemeinschaft ist, eine Einstandsgemeinschaft unterstellt um die Sozialkassen zu schonen.
    Meiner Meinung nach wäre zu Prüfen, wie weit dieses Verhalten den Tatbestand des §263 StGB Abs. 1 erfüllt


    Vll auch eine Unterlassungsklage gegen die wiederholte Unterstellung man sei eine Einstandsgemeinschaft? Geht das?

    Leider ist es so das unsere Gesetze mit zweierlei Maß messen. Auf der einen Seite sollen sich Paare die nicht verheiratet sind gegenseitig unterstützen eben auch in finanzieller Hinsicht aber auf der anderen Seite ist z.B. eine Krankenversicherung beim Partner nicht möglich. Auch in Steuerangelegenheiten gilt man nicht als Ehepaar nur beim Leistungsantrag wird man wie ein Ehepaar gerechnet.Hier müßte einiges anders werden. Allerdings dürfte dann auch bei Ehepaaren das Einkommen des jeweiligen nicht bei der Leistungsberechnung ins Gewicht fallen.Da aber nun bei einer langjährigen Partnerschaft das Einkommen gerechnet wird, wird in deinem Fall es genauso sein wie bei anderen auch.Deine Freundin wird dich unterstützen müssen.


    Müssen? Nach welchen §? Damit ich damit beim Familiengericht auf Unterhalt klagen kann :)


    Wenn sie keine Lust hat mir Geld zu geben, dann muss sie das auch nicht. Außer du kannst mir ein Gesetz vorlegen, nachdem nicht verwandte Menschen die länger als 1 Jahr zusammenleben füreinander finanziell füreinander einstehen müssen.

    Hallo haggy,


    ich betreue seit vielen Jahren ehrenamtlich Hilfebedürftige im Sinne des SGB II. Alles was ich Dir zu Deinem Problem sagen kann, ist, dass bislang (trotz aller Gegenwehr und trotz Anwalt) jede dieser Paarungen letztendlich als eheähnliche Gemeinschaft und damit als BG eingestuft wurden.
    Auch in Deinem Falle wurde da schon viel zu sehr ins Detail gegangen, um die einzelnen "Verdachtsmomente" noch ausräumen zu können. Ich fürchte Du führst dieszgl. einen aussichtslosen Kampf.


    Gawain


    Nein, das Problem ist nicht, dass "einzelne Verdachtsmomente" vorliegen.


    Das Problem ist das eine Umkehr der Beweislast automatisch nach 1 Jahr oder längerem Zusammenleben eintritt.


    Das heißt man muss keine "einzelnen Verdachtsmomente" ausräumen, sondern man muss "beweisen", dass keine Einstandsgemeinschaft vorliegt und für die Widerlegung ist die bloße Behauptung, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft läge nicht vor, jedoch nicht ausreichend.


    Scheinbar muss man beweisen, dass kein wechselseitiger Wille finanziell füreinander einzustehen gegeben ist, wobei die Behauptung, dass kein wechselseitiger Wille finanziell füreinander einzustehen gegeben ist, nicht relevant ist.


    Wie beweist man diese Behauptung nun? Es gibt keine Rechtsgrundlage auf der man solch einen Beweis führen kann meines Wissens nach? Weiß jemand vll mehr?

    Hi,


    ich wohne mit meiner Freundin seit ein paar Jahren zusammen und bin seit Januar arbeitslos(ich war vorher Student) (meine Freundin arbeitet mit rund ~1350 netto vollzeit),
    also hin zum Amt mit allen Unterlagen und ausgefülltem Antrag.


    In Anlage habe ich dann auch erklärt das wir keine eheähnliche Gemeinschaft sind und eine eidestaatliche Erklärung von uns Beiden unterschrieben das wir:


    Nicht mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    nicht Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen,
    nicht befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,
    nicht gewillt sind im Bedarfsfall finanziell füreinander einzustehen.


    Nach 2 Monaten hat es dann unangekündigt geklingelt an der Tür und eine fröhliche Stimme rief mir Jobcenter entgegen und ob ich sie in die Wohnung lassen könne.


    Das hab ich sofort verneint. Einige Tage später sollte ich zum Gespräch beim SB kommen wo dann die 2 vom Ermittlungsdienst dann auch anwesend waren.


    Die hab ich dann erstmal zu ihren belegbaren Verdachtsmomenten befragt und sie auf den Paragraphen für Nötigung und falsche Verdächtigung hingwiesen und gefordert, dass man mir die belegbaren Verdachtsmomente schriftlich auszuhändigen habe woraufhin mir nichts ausgehändigt wurde.


    Daraufhin wollte der Ermittlungsdienst noch das ich verschiedene sehr persönliche Fragen beantworte, die nicht relevant sind für den Antrag, was ich verneint habe.


    Kurz darauf kam die Aufforderung, dass meine Freundin doch bitte den Antrag ausfüllen solle woraufhin ich eine einstweilige Verfügung beantragt habe, mir Leistungen nach dem SGB II zu zahlen, da ich schon lange geung auf meinen Bescheid warte und mir einfach keiner vom Amt ausgehändigt wurde und jetz Unterlagen gefordert werden auf die ich keinen Zugriff habe.


    Kurz darauf kam ein Brief von der Richterin, dass ich die Fragen doch zu beantworten habe die mir der Ermittlungsdienst stellt, was ich auch getan habe und zusätzlich dazu habe ich ausführlich die Argumentation von
    http://www.behindertemenschen.de/PDF/Info-Blatt_ueber_eheaehnliche_Gemeinschaft.pdf übernommen habe.


    Dann wurde eine Gerichtsverhandlung zur Beweisaufnahme, zu der ich als auch meine Freundin als Zeugin geladen wurde, angesetzt.


    Im Laufe der Verhandlung habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass
    Jeder Bürger jederzeit unbefristet mit einem anderen Menschen zusammenleben kann ohne für diesen finanziell Sorge tragen zu müssen, also nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Weder ein bestimmtes Verhalten noch die Dauer des Zusammenlebens kann dabei den freien Willen der Partner nicht gegenseitig füreinander finanziell ein zu stehen ersetzen kann. Ob der gegenseitige Einstandswille vorhanden ist, entscheiden einzig und allein die Betroffenen.


    Die Richterhin erklärte mir, dass mein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat, da meine Freundin die Miete bezahlt (wir stehen beide im Mietvertrag und ich habe kein Einkommen, also gewährt sie mir ein Darlehen als Nothilfe). Und mein Vater mir noch 184Euro überweist, damit ich nicht verhunger und somit in keiner besonderen Notlage lebe(da ich offensichtlich noch nicht verhungert bin? und die Schulden bei meiner Freundin irrelevant sind?).


    Dann erklärte mir die Richterin noch das alle Urteile auf die ich mich bezogen habe (die hier hauptsächlich)


    http://www.behindertemenschen.de/PDF/Info-Blatt_ueber_eheaehnliche_Gemeinschaft.pdf


    Vor der Umkehr der Beweislast zum Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und somit nicht relevant sind.


    Wo wir beim eigentlichen Problem wären:



    Die Richterin war vorallem der Auffassung, dass der gemeinsame Einkauf von Drogerieartikeln, fehlende Haushaltsbuchführung und nichtaufteilung der Wohnung in eine Wohngemeinschaft(jeder eigenes Zimmer) Indizien dafür sind das eine Einstandsgemeinschaft vorliegt und eine schriftliche Erklärung, dass die "Partner" der eheähnlichen Gemeinschaft nicht füreinander einstehen wollen irrelevant ist, da man das Gegenteil beweisen muss.


    Kann man das Gegenteil überhaupt beweisen? Ich habe vor zum Familiengericht zu gehen und meine Freundin auf Unterhalt zu verklagen und das in den Widerspruch gegen den Bescheid vom Amt einzuarbeiten.


    Scheinbar wurde ich heute Zwangsverheiratet in eine Eheähnliche Gemeinschaft die man jederzeit formlos kündigen kann, einem aber permanent unterstellt wird? Meiner Freundin wird ihr freier Wille für mich finanziell aufzukommen zu wollen aufgezwungen und sie kann ihn nicht abstreiten?


    Für mich ist die Beweislastumkehr und die Begründung das Gegenteil zu behaupten sei nicht ausreichend verfassungswidrig?


    Irgendein Vorschlag ? Ideen?



    (btw die Richterin und der SB haben mir empfohlen die Einkünfte/Konten von meiner Freundin offenzulegen um zu prüfen, ob ich als gemeinsame BG nicht einen kleinen Anspruch auf ALGII damit wenigstens die Krankenversicherung bezahlt wird, ich habe es Durchgerechnet und ich denke, da mein Vater mich atm nicht verhungern lässt (weil 184 euro zum kompletten bestreiten des Lebens vollkommen ausreichen (scheinbar?)) habe ich keinen Anspruch auf ALGII als Bedarfsgemeinschaft)


    Nach der Gerichtsverhandlung stehen mir nun 2 Möglichkeiten offen, entweder meine Freundin gibt die Auskünfte, oder sie schreibt an das Jobcenter das sie keine Auskünfte gibt und mein ALG II wird aufgrund fehlender Bedürftigkeit abgelehnt da ich meine Mitwirkungspflicht nicht erfülle (Da ich nicht kriminell die Unterlagen von meiner Freundin stehle um die Angaben beim Jobcenter zu machen) und ich soll dann meine Krankenversicherung selber bezahlen von meinem Einkommen (was ich nicht glaube was mir mein Vater noch sehr lange weiter zahlen wird...)


    Ich tendiere dazu keine Auskunft zu geben, da ich nicht gewillt bin die Unterlagen meiner Freundin zu stehlen um dann ne Ablehnung zu bekommen und dagegen keinen Widerspruch einlegen zu können, da meine Freundin die Angaben freiwillig macht und somit die Einstandsgemeinschaft bestätigt (???).