Beiträge von xha
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Das ganze nennt sich Bildungspaket.
Einen Zuschuss zur Schülerbeförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule besuchen, auf den Bus oder Zug angewiesen sind und deren Kosten niemand anderes übernimmt und diese nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.
Um dein Anliegen zu klären; ich gehe ganz stark davon aus, dass es nicht funktionieren wird.
Mit der Busfahrkarte wird dein Rechtsanspruch sichergestellt. Gibt man Dir das Geld zur freien Verfügung, so widerspräche es dem Gedanken (und der Zweckbindung); weil letztendlich Du die Art und Weise der Ausgabe selbst bestimmen kann. Genau das soll jedoch mit diesem Geld nicht sein.Evtl. googelst du nach deinem JobCenter, ob es dort irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum Bildungspaket gibt.
dmsDie Dame meinte, dass ich ein Teil des Busgeldes (35Euro) auf jeden Fall so bekommen würde wenn ich bei einem Kumpel mit fahre. Sie meinte ich kriege blo nicht die vollen 60euro weil wir zu 2 fahren.
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Das Auto muss nur sein, da ich laut Stundenplan so Unterricht habe das ich an 2 Tagen in der Woche mit dem Bus nicht zur Schule hin und an einem Tag nicht zurück komme. Und ob das Amt mir die Busfahrkarte zahlt oder ob es mir das selbe Geld für Benzin gibt, dass macht wohl keinen Unterschied.
Und an den anderen Schultagen kann ich länger schlafen und bin früher zu Hause, mehr Zeit für die Schule. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, später nicht vom Amt abhängig zu sein. Zahlen sie jetzt das eine Jahr 60 Euro oder später was weiß ich wie viel. -
Hallo,
hat die Leistung auch einen Namen, z.B.- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld und Fahrkosten
oder um was für eine Maßnahme handelt es sich denn?dms
Ich weiß das leider nicht, ich gehe ganz normal zur Schule (Gymnasium).
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Hallo liebes Forum,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber folgendes:
Die Arbeitsagentur bezahlt meine Busfahrkarte und ich habe letztens gefragt, ob ich das Geld als Spitgeld bekommen könnte. Und meinte dann ich würde bei einem Kumpel mit fahren. Darauf hin meinte die Dame, dass wir dann ja zu 2 fahren und ich deshalb nur ein Teil des Preises der Busfahrkarte bekommen kann. Das hört sich so an, als wenn ich wenn ich alleine fahren würde den selben Betrag den ich für die Busfahrkarte kriege bekommen könnte?Weiß da jemand was zu? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen Marc.
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@ Xha - jeder € drüber wird für Dich uninteressant weil davon darfst Du dann nur noch 20% behalten! Der Rest wird auf das Einkommen der BG angerechnet - also angenommen Du verdienst 150 € dann werden von den 50 € die über die 100 € Freibetrag gehen 40 € als Einkommen auf die ALG Leistungen eurer BG angerechnet , heisst statt der bisherigen Summe bekommt Ihr 40€ weniger ALG II Du hast dann 100€ + 10 € (20%Anteil von den 50 € die drüber liegen) also 110€ anrechenfrei!
Dankeschön für die Information hat mir sehr weiter geholfen!
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aber vorsichtig, ihr beide könntet euch mit den 100-eurojobs totarbeiten!!:o
Mein Vater arbeitet in der Firma in der er normal arbeitet, aber wegen meinem kleinen Bruder geht das nur Halbtags.
Und ich gehe zur Schule aufs Gymnasium und möchte mir mit dem Minijob nur Geld dazu verdienen um mein Auto u finanzieren.
Aber echt gut, wie man hier gleich vorab in eine Schublade gesteckt wird!
Und wenn ich über 100 Euro verdiene (Was mein Vater übrigens tut) muss ich dann den Rest an das JC zahlen oder wie war das?
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Vielen Dank.
Dann ist mein Auto ja gerettet.Ich hatte nämlich letztens irgendwas gelesen, dass wenn man zusammen lebt, dass dann die Grenze für beide gilt.
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Hallo liebes Forum,
Ich habe da eine Frage, unzwar mein Vater bezieht Hartz 4 und hat einen Nebenverdienst. Kann ich (19 Jahre, Schüler) trotzdem einen Nebenverdienst haben, kann ich trotzdem bis zu diesen 100 Euro verdienen, ohne das mir bzw. meinem Vater was abgezogen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Marc