Beiträge von Anin

    Gawain : Ja kann sein das sie eins sind und das die jetzt Zusammenarbeiten...früher war es aber nicht so, da lief alles getrennt und man mußte die Abrechnungen einreichen. Schlecht für die nun, die sowas unter den Tisch fallen lassen wollen. Mir ging es nur ums Prinzip..man sollte darüber informiert werden. Hoffe ja das ich schnell wieder auf die Beine komme , es loswerde und wieder unabhängig bin:)

    Danke für die Antworten. Also werde ich mich jetzt mit meiner Großen auseinandersetzten müssen, damit ich Geld von ihr bekomme :-(. Denn was ich ausgezahlt bekomme am ersten, reicht nicht um die Unkosten zu decken die anfallen. Kindergeld und Unterhalt bekomme ich nämlich immer erst am 15. des Monats....:mad:

    Hallo,


    ich habe heute meinen ersten Bescheid erhalten, der mir eigentlich verständlich ist. Was ich nicht verstehe.: Meine Kinder haben beide zuviel Einkommen und fallen somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ihnen wird bei der Berechnung das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Dies ist auch verständlich, aber warum wird bei meiner Bedarfsberechnung mir auch nochmal das Kindergeld ( aber nur zur Hälfte) als Einkommen angerechnet? Meine Tochter ist in der Ausbildung und sie bekommt das Kindergeld, die andere geht noch zur Schule.


    Und wie kommt die Stadt an meine Strom/ Gasabrechnung von den Stadtwerken? Ich hatte sie kaum hier und wollte sie weiterleiten, da bekam ich schon ein Schreiben, das ich ja Guthaben hätte und mir das angezogen wird im nächsten Monat...Geht sowas ohne Zustimmung?


    Vielen Dank:)