Habe auf einer Gesamtschule meinen Realschulabschluß gemacht, dann auf der Berufsschule meine Berufsausbildung abgeschlossen und dann auf einer Fachoberschule meine Fachhochschulreife. Nach der Ausbildung habe ich ca. 1 Jahr gearbeitet (Also insgesamt 4 Jahre) und 1 Jahr FSJ. Den Studienkredit habe ich genommen um mein Auto reparieren zu können und mal ein paar Euro auf die Seite zu legen falls es mal eng wird (worüber ich jetzt momentan auch mehr als froh bin).
dms : Nein, die Mutter hat laut Bafög Bescheid kein anrechenbares Einkommen.
Voraussetzungen der Vorausleistung
Eine Vorausleistung durch das BAföG-Amt kann erfolgen, wenn
der Auszubildende einen entsprechenden Antrag auf Vorausleistungen stellt
die Ausbildung aufgrund der Nichterfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht gefährdet ist
der Auszubildende dies glaubhaft macht
eine Anhörung der Eltern stattgefunden hat
keine abweichende Unterhaltsbestimmung vorliegt
Und wie Horst Grunert schon geschrieben hat bin ich davon ausgegangen das Unterhaltspflicht mit 25 endet weil man ab dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern dazugezählt wird.