Beiträge von amiga

    Kennt denn überhaupt jemand diese "Anlage zum Antrag auf Gewährung von SGBII Leistungen"?
    Hier wird z.Bsp. gefragt.


    Waren innere Bindungen ausschlaggebend für das Zusammenziehen?
    Wer zahlt die Miete tatsächlich?
    Werden Zimmer gemeinsam genutzt?
    Werden gem.Pläne für Anschaffungen gemacht?
    Kauft einer für den anderen mit ein?
    Wer bereitet die Mahlzeiten zu?
    Wer reinigt die Räume?
    Wenn zusammen gewohnt wird, warum wird nicht gem.aus einem Topf gewirtschaftet?


    Wie antworte ich denn am besten darauf?


    "Die angeforderte Anlage zum Antrag sowie die Erklärung der Eltern, werde ich nicht beibringen. Meine Eltern sind seit dem
    01.08. nicht mehr unterhaltspflichtig und zahlen auch keinen Unterhalt. Bezüglich der Wohnverhältnisse habe ich bereits ausreichend begründet und nachgewiesen, das wir erst seit dem 01.07. zusammenleben. Das §7 3a SGB II räumt uns hier eine einjährige Frist des Zusammenlebens ein, in der mein Partner nicht berücksichtigt werden darf! Zudem haben wir keine gemeinsamen Kinder, jeder hat sein eigenes Konto,wirtschaftet allein, ohne Verfügungsrecht des anderen."


    Wegen der Wohnverhältnisse haben wir das ja so ähnlich schon mitgeteilt, trotzdem wollen die diese merkwürdige Anlage haben!

    sie war aber bis zum ende des Studiums familienversichert und ist dann da ja rausgefallen.
    sie hat zum 01.08. dann einen Mitgliedsantrag bei einer ges.KK gestellt. Die Bestätigung liegt vor, versichert ist
    sie aber erst wenn ein Leistungsbescheid ergeht und dann aber auch nur 4 Wochen rückwirkend, oder so.

    Hallo zusammen,


    die Beantragung zieht sich wie befürchtet doch sehr hin, aber zum Glück ist ein Arbeitsvertrag zum 03.09. bereits unterschrieben.


    In der Antragstellung haben wir nachgewiesen das meine Freundin erst seit dem 01.07.bei mir wohnt, trotzdem wurden Unterlagen von mir angefordert.
    Daraufhin haben wir beide auf §7 3a SGB II hingewiesen und ich habe eine Erklärung "ich bin nicht bereit für xxx einzustehen und für Ihren Unterhalt aufzukommen" abgegeben.


    Jetzt soll sie nochmals ihre Wohnverhältnisse erklären!
    Seit wann wir eine Partnerschaft führen! (Ist dies denn gem. §7 3a SGB II überhaupt relevant??? Vorallem nach obiger Erklärung?!)
    Wir führen seit 6 Jahren eine Wochenendbeziehung, jeder hatte eine hauptwohnsitzliche eigene Wohnung und leben nun nach Abschluss des Studiums erst seit dem 01.07. gemeinsam in einer Wohnung!


    Nun soll sie eine "Anlage zum Antrag auf Gewährung von SGBII Leistungen" ausfüllen, den ich bisher noch nichtmal ergoogeln konnte.
    Hier wird z.Bsp. gefragt.


    Waren innere Bindungen ausschlaggebend für das Zusammenziehen?
    Wer zahlt die Miete tatsächlich?
    Werden Zimmer gemeinsam genutzt?
    Werden gem.Pläne für Anschaffungen gemacht?
    Kauft einer für den anderen mit ein?
    Wer bereitet die Mahlzeiten zu?
    Wer reinigt die Räume?
    Wenn zusammen gewohnt wird, warum wird nicht gem.aus einem Topf gewirtschaftet?


    Kann das Amt, obwohl wir erst seit 01.07. zusammen leben und wir auf §7 3a SGB II hingewiesen und entspechend nachgewiesen haben,
    dies trotzdem noch verlangen und ggf. auf eine Bedarfsgemeinschaft pochen???



    Zudem möchten sie eine Erklärung auch von Ihren Eltern, obwohl diese ja seit Abschluß des Studiums nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kein Kindergeld mehr bekommen und meine Freundin dort seit 5 Jahren nicht mehr wohnt.


    Was auch nicht verstehe, sie möchten den aktuellen Stand ihres Riesterdepots. Der ist doch völlig unrelevant, da er gar nicht angerechnet werden darf, oder?


    Ach ja, sie weisen noch daraufhin das bis zu einem postivem Bescheid sie nicht krankenversichert ist und sie sich freiwillig versichern soll.
    Sie ist somit nun schon 1 Monat nicht versichert.


    Ich persönlich sehe das schon fast als hinhalte-Taktik wie es in den Fällen bei Helena Fürst vorkommt...

    da momentan ja noch ihre Eltern in der "Pflicht" sind, zahlen die noch die Miete, Strom u Internet, aber ja ansonsten kommt Sie tatsächlich nur mit dem Kindergeld aus!
    Da die Eltern nach dem Abschluss eben nicht mehr in der Pflicht sind, stellen sie die Zahlungen ein.
    Daher haben wir auch die Wohnung gekündigt und sie zieht zu mir.


    mal ganz interessant:


    http://www.buergerstimme.com/Design2/2010-10/hartz-iv-bezieher-wehrt-sich-gegen-eingliederungsvereinbarung/

    da ich zufällig Bankangestellter bin, glaube ich kaum das in dieser Konstellation eine Bank ein Darlehen gibt.
    Ausnahme: langjähriger guter Kunde, wo es bekannt ist das eben diese Zahlungen erst später eingehen, dann würde die Bank entweder bei kleinen Summen einfach den Disporahmen erhöhen oder bei größeren Summen zumindest die Forderungen gegen seine Schuldner abtreten lassen, oder sonstige Sicherheiten hinterlegen.


    Zum Thema Bafög nochmal.
    Bafög gab es nur bis letztes Jahr, aktuell nicht.
    Im übrigen: würde sie sich jetzt exmatrikulieren lassen, würde Sie zum einen kein Hartz4 bekommen, da ja noch
    kein Abschluss vorhanden ist UND das Kindergeld würde mit Exmatrikulation auch wegfallen!


    Auf Jobangebote des JC muß man sich doch erstmal nur bewerben, oder?
    Wenn die ihr nen Jobangebot zum Regale befüllen anbieten, mal abgesehen das dieser Job vielleicht anderen viel eher nützt, ist ja die Frage ob dann der AG sie überhaupt bei dieser derart hohen Überqualifikation überhaupt einstellt. Zudem ist es Standard in Bewerbungen auch Gehaltsvorstellungen zu äußern. Für Ihren Abschluß sind Einstiegsgehälter 40-50 TEUR normal, mal sehen was der Aldi-Filialleiter dann sagt.
    ...so jetzt werden wir bestimmt gleich wieder als Schmarotzer beschimpft...

    Da geht es aber nicht um die zuvor besprochenen Fristen und Ansprüche, sondern um Bewerbungskosten und sofern vorhanden die Career_services - dies ist aber natürlich eine guter Tip! *DANKE*


    Du tust hier so, als wolle Sie/wollen wir den Staat schröpfen und Jahrelang Leistungen beziehen ohne sich zu bemühen.
    Ich selbst arbeite seit 1998 und habe seit dem genau 2 Monate Arbeitslosengeld bezogen, 1 Monat nach dem Wehrdienst und 1 Monat nach
    der Ausbildung!


    Sie hat Abitur gemacht, in den Monaten bis das Studium anfing ein Praktikum gemacht, in den Semesterferien Prakitkas gemacht und sich für den Abschluss den A...h aufgerissen und hat nun innerhalb der Regelstudienzeit das Studium geschafft und ein Diplom in der Tasche.
    Ich weiß ja nicht ob du schon eine Diplomarbeit geschrieben hast, aber das macht man nicht so nebenbei und dadurch momentan keine Zeit und keinen Kopf für andere Sachen, denn Sie will auch eine gute Arbeit abliefern.
    Wenn alles gut läuft wird sie 2-3 Monate nach Ihrem Abschluss Arbeit haben und dem Staat dann genügend Beiträge leisten.
    Jetzt erzähl du nochmal Sie ist faul und will nur Leistungen erschnorren. Sie ist danach nunmal mittellos und warum soll Sie dann keinen Antrag stellen?

    @Grunert Du scheinst ja auch alles besser zu wissen, ich möchte hier aber keine Diskussion mit Glaskugel-Interpretationen
    sondern mit tatsächlichen und täglichen praxisnahen JC-Entscheidungen.


    Gawain konnte bisher tatsächlich sachlich helfen, DANKE dafür und bestätigt meine bisherigen Annahmen.


    Soo, hier mal noch aus einem anderen thread, was ich nun auch schon 100x genauso gelesen und gehört habe:


    Also bei der Servicenummer der Arge, sagte man mir, dass ich von dieser 3-Monatsfrist als Student befreit bin.
    ALGI würde ich ja eh nicht bekommen, da ich nicht in die Kasse eingezahlt hätte (logisch) und ob nach dem Studium Leistungen für den Lebensunterhalt benötigt werden, würde auch erst mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit geprüft werden, bzw. soll ich mich dann erst wieder bei denen melden, wenn ich exmatrikuliert bin.


    ergo:
    ALGI ist nicht möglich, arbeitsagentur nicht zuständig, 3-Monatsfrist trifft nicht zu
    ALGII ist möglch, wird aber erst mit dem Tag des Antrages geprüft, Vorlauffristen sind nicht einzuhalten


    Wenn du was anderes weißt das dies widerlegt, dann immer her damit, aber bitte mit Nachweis
    Du machst hier sonst nur alle wild.
    Mutmaßungen und eigene Interpretationen helfen hier nicht...und persönliche Wertungen sowieso nicht!
    Also lasst uns bitte sachlich bleiben und Fakten sammeln!


    DANKE!

    1. die vorraussichtliche Dauer ist doch gar nicht absehbar. Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag z.Bsp. ab 01.08. in der Tasche hätte, dann OK, aber dies ist nicht der Fall.


    2. NICHT zu berücksichtigtes Vermögen kann zur Entscheidung der hilfebedürftigkeit nicht herangezogen werden,
    demnach hat sie KEIN Vermögen und IST somit hilfebedürftig.


    Bitte keine weiteren Wortverdrehungen!


    Wenn es laut einer ständigen Rechtssprechung oder ständiger JC-Entscheidungen so wäre, dann bitte mit Nachweis.
    Eigene Interpretationen verunsichern hier nur die Leser und ziehen den Thread nur unnötig in die Länge.

    Da steht folgendes:


    ich bewohne eine 3,5 Zimmerwohnung mit ca.75qm. was ja eventuell als unangemessen gilt,
    allerdings steht da auch:
    Anzahl der Personen Bruttokaltmiete – ohne Heizung (€)
    1 : 275,00
    2 : 348,00


    da ich selbst nur 450€ Kaltmiete habe, wäre die hälftige Miete also mit 225€ trotzdem angemessen?

    das Problem ist ja, das man sich solange wie sie immatrikuliert ist sich nicht arbeitslos melden kann, zu dem weiss sie nicht genau ab wann Sie nun genau fertig ist. Erst mit der exmatrikulation darf sie zum Amt!
    Sie schreibt jetzt an der Diplomarbeit, diese muss dann vom Prüfer noch gelesen und bewertet werden, danach steht dann noch irgendwann die Verteidigung an.
    Daher haben wir die Wohnung vorsorglich zum 30.06. gekündigt.zum 01.07. zieht sie zu mir.
    Also erst nach dem 01.07. exmatrikulieren lassen, wenn die Adresse bereits in ihrem Ausweis geändert ist und dann erst zum Amt?
    Wegen der Bedarfsgemeinschaft wäre dann aber das Amt in der Beweispflicht? Weil zusammen wohnen wir dann ja erst ab dem 01.07.!


    -genau, jetzt bin ich verunsichert-


    Also obwohl im SGB geregelt ist das 150€ pro Lebensjahr als Vermögen gebilligt wird, welches ja nicht angerechnet werden darf, können sie hier trotzdem verlangen, dies zuerst aufzubrauchen? Sorry, das kann ich mir genauso wenig vorstellen.

    ich bewohne eine 3,5 Zimmerwohnung mit ca.75qm. was ja eventuell als unangemessen gilt,
    allerdings steht da auch:
    Anzahl der Personen Bruttokaltmiete – ohne Heizung (€)
    1 : 275,00
    2 : 348,00


    da ich selbst nur 450€ Kaltmiete habe, wäre die hälftige Miete also mit 225€ trotzdem angemessen?

    Hallo liebes Forum,


    es geht hier um meine Freundin, wir haben uns schon ein wenig belesen, aber es gibt doch teils widersprüchliche Aussagen.


    Zur Situation:


    - Meine Freundin ist 24
    - wird vorraussichtlich in 2-3 Monaten ihr Studium beenden, Abschluss Diplom-Ingenieur
    - wohnt seit 4 Jahren in einer eigenen Wohnung, als Hauptwohnsitz
    - wird nach Ihrem Abschluss zu mir ziehen


    Sie hat momentan ein Guthaben von ca.3.000 EUR, was aber innerhalb der Freigrenzen sein sollte und zudem
    zum abbezahlen des Bafögs zurückgelegt wurde.


    Was ist nun richtig:


    1. da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
    wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?


    2. da ich selbst angestellt bin, wir aber nicht verheiratet sind und ja noch nicht länger als 12 Monate
    zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt?
    Muss ich zur Not sonst eine Schreiben aufsetzen, dass ich nicht für Ihren Unterhalt aufkommen werde?


    3. Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?
    Sollte ich einen Untermietvertrag aufsetzen, wo eine Kaltmiete und Nebenkosten ausgewiesen werden?


    4. Könnte man eventuell noch Umzugskosten ansetzen? Ihre jetzige Wohnung ist ja teurer.


    Da Sie als junger Mensch mit Dipl.-Ing. sicher schnell Arbeit finden wird, geht es hier nur um die Überbrückung von ein paar wenigen Monaten.


    Beschimpfungen und Vermutungen bitte unterlassen!
    Bitte nur ernst gemeinte Antworten und Ratschläge.


    DANKE