Kennt denn überhaupt jemand diese "Anlage zum Antrag auf Gewährung von SGBII Leistungen"?
Hier wird z.Bsp. gefragt.
Waren innere Bindungen ausschlaggebend für das Zusammenziehen?
Wer zahlt die Miete tatsächlich?
Werden Zimmer gemeinsam genutzt?
Werden gem.Pläne für Anschaffungen gemacht?
Kauft einer für den anderen mit ein?
Wer bereitet die Mahlzeiten zu?
Wer reinigt die Räume?
Wenn zusammen gewohnt wird, warum wird nicht gem.aus einem Topf gewirtschaftet?
Wie antworte ich denn am besten darauf?
"Die angeforderte Anlage zum Antrag sowie die Erklärung der Eltern, werde ich nicht beibringen. Meine Eltern sind seit dem
01.08. nicht mehr unterhaltspflichtig und zahlen auch keinen Unterhalt. Bezüglich der Wohnverhältnisse habe ich bereits ausreichend begründet und nachgewiesen, das wir erst seit dem 01.07. zusammenleben. Das §7 3a SGB II räumt uns hier eine einjährige Frist des Zusammenlebens ein, in der mein Partner nicht berücksichtigt werden darf! Zudem haben wir keine gemeinsamen Kinder, jeder hat sein eigenes Konto,wirtschaftet allein, ohne Verfügungsrecht des anderen."
Wegen der Wohnverhältnisse haben wir das ja so ähnlich schon mitgeteilt, trotzdem wollen die diese merkwürdige Anlage haben!