Beiträge von Kuyt22

    na klar kannste die von deiner mutter verlangen.:rolleyes: sie müsste dann aber den rest der miete von ihrem regelsatz bezahlen, aber das macht sie doch mit links!:(
    bis jetzt kennt man ja nur den ausdruck: Rabeneltern! ab heute gibt es auch Rabenkinder!:o


    ich hab es falsch verstanden, also alles easy peasy.:cool:

    Du verstehst das falsch.
    Folgendes Beispiel: Eine 3-köpfige Familie bekommt vom Amt € 600 für die Miete, d.h. pro Person einen Anteil von € 200. Nun zieht einer aus und das Amt bezahlt trotzdem noch diese € 600, nämlich nun € 300 pro Person. Diese Zahlungen laufen auch weiterhin so, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind, zumindest aber 6 Monate lang, wenn sie unangemessen sind.
    Was Deine Mutter vom Amt bekommt, hat nunmehr mit Dir nichts mehr zu tun. Du musst Dich nunmehr selbst um Deinen Lebensunterhalt kümmern.


    Gawain


    Achso, alles klar danke. Ich hab das missverstanden, weil die Kosten für Unterkunft und Heizung ja eingeteilt werden und jeder Mitbewohner sozusagen für die Miete miteinbezahlt. D.h. im Umkehrschluss, dass wenn jemand auszieht, er ja das geld dann bekommen müsste, weil das geld ja für die person gezahlt wird, der auch für die miete zahlen muss und immernoch hilfebedürftig ist:p

    Wenn Du nicht mehr in der BG Deiner Mutter wohnst, so bezahlt das Jobcenter auch keine Leistungen mehr für Dich. Die vorher geteilte Miete wird halt nun Deiner Mutter im Ganzen bezahlt. Ich hoffe mal, dass Deine Mutter Deinen Auszug gemeldet hat, sonst wartet da großer Ärger :confused:


    vielen dank für die schnelle antwort !


    Also, dass Jobcenter weiß, dass ich nicht mehr bei meiner Mutter wohne, aber zahlen trotzdem weiter, weil ich noch dort gemeldet bin und derzeit auch keine Wohnung finde. Heißt das, dass ich diese Kosten für Unterkunft und Heizung nicht von meiner Mutter verlangen kann, da es für die Miete angerechnet wird ? Aber wenn ich eine Wohnung finde, wird das Geld ja sowieso getrennt oder ?

    Hallo,


    ich lebte seit vor kurzem noch in einer Bedarfsgemeinschaft ( aus der Familie 1 Monat her) und bin immernoch gemeldet in dieser Wohnung, sodass die Kosten für Unterkunft und Heizung für meine wenigkeit auch noch bezahlt werden (ca.158€). Meine Frage lautet nun, ob ich Anspruch auf dieses Geld habe, weil ich bei Freunden übernachte und keine feste Wohnung habe (Wohnungssuche). Also kann ich das Geld von meiner Mutter verlangen ?


    MfG

    berlin boomt! wer hier dieser unserer hauptstadt keine arbeit findet, der will nicht!!!


    Ja, berlin boomt, aber nicht für arbeitssuchende mit ''weniger qualifizerten fähigkeiten''. Deswegen verlangen die politiker auch fachkräfte aus dem ausland. Dann gibt es immer mehr minijobs, weil die arbeitgeber mehr profit erwirtschaften wollen und somit ist man gezwungen weiter hartz 4 zu beantragen. Deine vorurteile sind ein beispiel von ahnungslosigkeit gegenüber einem arbeitslosen. Also halt den ball flach,es sei den du erlebst die gleichen erfahrungen wie ein arbeitsloser.


    aber warum hat du dir, kuyt22, nun extra einen anderen namen zugelegt?



    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]


    ach und woher nimmst du dir diese gewissheit es zu wissen, dass ich ein neuen account habe ? Sowas habe ich nicht nötig und aufgrund meiner situation habe ich kaum zeit dauernt im internet über arbeitslose zu lästern, wie du.


    wäre ja auch schlimm wenn ein vermieter wohnungen nur für h4 anbieten würde. das nennt man dan ghettobildung!




    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]



    Wieder ein Vorurteil. Nicht alle H4 Empfänger sitzen faul zuhause oder sonst wo rum und besaufen sich nur. Obendrein denkt man noch, dass alle dumm wie stroh usw. sind... nene, es gibt auch H4 empfänger, die Bildung besitzen, aber wegen finanziellen oder familären Problemen da reingerutscht sind ! Also bisschen mehr Respekt sollte man zeigen und ich hoffe niemals das du oder sonst jemand in dieses Teufelskreis reinrutscht/en, denn dann gehörst du auch zu denen, die diesem Vorurteilen ausgesetzt bist !:mad:

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, welcher Wohnungsanbieter im Raum Berlin, für Hartz4empfänger Wohnungen anbietet und Sie auch berücksichtigt ( Beispiele wie Helvetica oder Degewo) ? In meinem Fall brauche ich dringend eine 1 Zimmer Wohnung, da ich keine feste Wohnung habe. Gute Seiten für Wohnungssuche in Berlin wären auch nicht schlecht ! Vielen Dank.


    MfG

    na ich nehme mal an, dass du nicht der höflichste und kooperativste bist und dem deutschen steuerzahler seit längerer zeit auf den taschen liegst und deine eigenbemühungen um arbeit sehr limitiert sind. kurz gesagt: du bist ein typischer berliner hartz4-empfänger. daher schätze ich die möglichkeiten eines entgegenkommens seitens deiner sachbearbeiterin als gering ein.


    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]


    vielen Dank für die informative pdf Datei ! So nun zum eigentlichen Anliegen:


    Das ist nur ein Vorurteil, weil 1. Sie mich nicht kennt (neue Sachbearbeiterin) und 2. ich mich immer um Arbeit bemühe, aber leider sind Sie immer zeitlich begrenzt (6 Monate), sodass ich wieder arbeitslos werde (die Arbeitsverträge sind vom Jobcenter aus, nicht von mir). Wie dem auch sei liegt es vielleicht daran, dass jeder Mensch individuell ist (Gott sei dank) und ich durchaus sympathichere Bearbeiterinnen bzw. Menschen kenne. Wie kann ich denn nun vorgehen, wenn Sie meine Rechte nicht folge leistet ( also in diesem Fall den allgmeinen Mietgarantieschein nicht erstellt) ?


    MfG

    also in Berlin wurden die Richtwerte zum 1. Mai erhöht. Du darfst die jetzt eine Wohnung für im Schnitt 394 € holen. Und rede mal mit deiner Sachbearbeiterin vernünftig, dann kann sie dir auch eine allgemeine Mietübernahmegarantie ausstellen.




    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]



    vielen Dank für die Antwort erstmal,


    1.stimmt das wirklich mit dem neuen Richtwert ? Warum hat man mir dann den ursprünglichen gegeben oder mich nicht in Kenntnis gesetzt (378€) ?


    2. Was meinst du denn mit vernünftig ? Sie ist da eiskalt und hat mit festen Wissen gesagt, dass es nicht geht. Hat Sie mich etwa angelogen ?


    MfG

    Hallo,


    derzeit bin ich ohne feste Wohnung und muss bei Freunden übernachten, sodass ich jetzt eine Unterstützung vom Jobcenter erhalten habe für eine eigene Wohnung. Sie darf Warmmiete nicht höher als 378 € sein. Bei der Wohnungssuche muss ich allerding immer zuerst ein Wohnungsangebot vom Vermieter vorzeigen, damit man mir ein Mietübernahmegarantieschein (nur für das vorgezeigte Wohnung) gibt. Jetzt habe ich gehört, dass man ein allgemeines Mietübernahmegarantieschein erhalten kann, aber mein Sachbearbeiterin hat dies verneint und meinte, dass ich immer ein Angebot vorzeigen muss, sodass es ziemlich umständlicher und schwieriger ist eine Wohnung zu erhalten, da mit dem hin und her (erst Angebot, danach Jobcenter und danach wieder zum Vermieter usw.) kostbare Zeit vergeht. Und jetzt meien Frage: Hat mein Sachbearbeiterin vom Jobcenter Recht oder kann ich ein allgemeines Mietübernahmegarantieschein verlangen und wenn ja, wie sollte ich vorgehen um es zu erhalten ?


    MfG