Und noch eine Frage,
ich nehme an die Unterhaltzahlung ist abhängig vom Nettoeikommen.
..kann ich es irgendwo nachlesen, wie viel ich Ungefähr zahlen muss ?
LG rex8y4
Beiträge von rex8y4
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guten abend,
vielen Dank für die Antwort ! -
Liebe Mitglieder des Forums,
ich habe eine folgende Frage
Meine Ehegattin und ich haben uns nach 4-wöchigem Eheleben getrennt (keine Kinder!).
Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.
Meine Frage ist nun,Bin ich jetzt verpflichtet nach diesem 4-wöchigen Zusammenleben einen Unterhalt für sie zu zahlen?Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus !