Beiträge von rex8y4

    Liebe Mitglieder des Forums,
    ich habe eine folgende Frage
    Meine Ehegattin und ich haben uns nach 4-wöchigem Eheleben getrennt (keine Kinder!).
    Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
    Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.
    Meine Frage ist nun,Bin ich jetzt verpflichtet nach diesem 4-wöchigen Zusammenleben einen Unterhalt für sie zu zahlen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus :) !