Alles anzeigenLieß dir bitte meinen Beitrag nochmals genau durch.
Zur BAB-Stelle brauchst Du nicht, weil im Rahmen von BAB vorher als auch jetzt die Kosten für die Berufsschule im Blockunterricht unberücksichtigt bleiben, und somit durch BAB auch nicht erstattet werden.
Schau mal in deinen Bescheid; wahrscheinlich hast Du die Seite 2 Dir wohl noch nicht (nie) richtig angeschaut? -steht ja auch nur Text
Dort wurde dir das bestimmt sogar schriftlich mitgeteilt.
Ich hatte dich vielmehr an eine andere Stelle verwiesen. Evtl. fragst Du beim nächsten Berufsschulbesuch auch dort im Sekretariat mal nach.
Das Problem ist hierbei, herauszufinden, welche Kommune zuständig ist; die Kommune deines Wohnsitzes oder die Kommune des Standortes der Berufsschule. Anschließend wäre dann die Frage zu klären, ob und welche Leistungen dort erstattet werden.
Die Agentur für Arbeit (BAB-Stelle) ist in keinem Fall der richtige Anlaufpunkt für diese Kostenerstattung.
Widerspruch ist nur dann möglich, wenn Du einen Bescheid hast.
Aus dem Bescheid geht nicht hervor, wie das berechnet wurde?
Nur aus den hier vorliegenden Zahlen sehe ich wenig Möglichkeiten an der Einnahmeseite was zu machen, daher hatte ich dich auf die Ausgabenseite versucht zu lenken, und dort eine Minimierung herbeizuführen.
Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen, sollte auch in dem Bescheid des JobCenters stehen.
dms
Hallo,
ja jetzt hab ich es noch einmal richtig gelesen.
Also auf dem Bescheid steht keine Berechnung, sondern nur dass ich das aus eigenen finanziellen Mitteln stämmen könnte. Das war auch nur ein einfacher Zettel.
Ja das mit dem Widerspruch steht da drin.