Mit (z.B. Krankheit) meinte ich einen Grund der da zählt, habe mich wohl unglücklich ausgedrückt. Bei mir waren es andere Umstände, die ich zum Teil selbst Teil selbst zu verantworten habe und zum Teil aber auch keine Schuld dran trage,
Insgesamt lief alles nicht so wie gewünscht und ich will ja arbeiten. Deswegen werde ich vorerst auch keinen Master anhängen, da ich endlich mein eigenes Geld verdienen will!
Das es ein Härtefall wäre, wenn ich Schwerbehindert wäre oder ein Kind hätte hat die Dame erwähnt. Das mit der Abschlussprüfung nicht, obwohl ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass mir nur noch meine Abschlussarbeit, an der ich gerade schreibe, und eine Prüfung fehlt.
Also bleibt nur noch die Unterhaltsfrage. Es hat mich schon gewundert das es dort keine genau "Zahl" gibt ab wieviel Semestern das gilt, ich denke aber ,dass meine Eltern nach 12 Semestern raus sind.