ich sehe es ähnlich wie grunert.
wichtig ist nur, dass es schriftlich nachgewiesen werden muß, dass das praktikum dazu dient dir in ein arbeitsverhältnis zu helfen.
ob nun münchen zuständig wird hängt tatsächlich davon ab, ob eine rückkehr arbeitsbedingt notwendig wird. die frage ist, ob du dich überhaupt abmelden mußt. man kann auch einen kurzzeitigen zweitwohnsitz ánmelden, wenn es eben wichtig ist in arbeit zu kommen
gruß elisabeth