Das Problem liegt daran, du wohnst bei deiner Mutter. Sie erhält Leistungen vom SGB II, selbstverständlich wird da alles angerechnet, Kindergeld, Unterhalt usw.
Anders wäre es, wenn du arbeiten würdest, batürlich nur auf geringfügig, da darfst du etwas unangerechnet ddazu verdienen, sehe aber, das dies nicht zutrifft
Danke für deine Hilfe.
Meine Mutter hat gerade den Bewilligungsbescheid bekommen. Darf die Arge mir von dem Bafög wirklich ca. 180€ abziehen?? Wir haben sowieso einen richtigen komischen Bescheid. Meine Mutter hat eine geringfügige Beschäftigung und verdient 238€. Die Arge stuft meine Mutter jedoch mit 310€ ein. Das kann doch auch irgendwie nicht stimmen? Selbst wenn meiner Mutter anruft sagt er das wir eine Nachzahlung bekommen wenn meine Mutter monatlich eine Verdienstbescheinigung einreicht. Diese Nachzahlung bekommen wir jedoch nicht. Der, der uns bearbeitet hat für mich persönlich, sorry für den Begriff, voll einen an der Waffel weil der ist total unfreundlich und macht nur so eine sche**e.