Beiträge von jessejames

    Hallo,
    also Elterngeld wird zu 100% bedarfsmindernd angerechnet! Das haben sie ja Ende 2011 erst neu Beschlossen. Aber eine Pauschale von 30 Euro bleibt euch. Nicht vergessen, auch das Kindergeld später wird dann zu 100% bedarfsmindernd auf den Regelsatz des Kindes angerechnet.
    Also ich sehe ein Umzug als gerechtfertigt. Selbst ein die fehlende Badewanne würde das schon rechtfertigen, wenn dies denn so ist was ich ja glaube in einem minimalen Bad. zu 3 stehen euch mehr qm zu und dies sollte neben den gesundheitlichen Aspekten auch ausreichen. Es ist wohl so dass euch u.U. zuzumuten ist, dass ihr mit dem Säugling noch ne Zeit in der Wohnung leben müsstet aber da ein Umzug früher oder später sowieso kommt sind die Argen da relativ kulant. Auch ein Säugling ist ein Mensch!!!
    Des Weiteren möchte ich dich darauf hinweisen falls noch nicht gemacht, dass du für das Kind eine Säugling Erstausstattung erhältst und die gibt es für Kinderbekleidung, Kinderwagen sowie Kinderbett und Erstausstattung wie Fläschchen usw.
    Was eigentlich wichtig ist zu wissen, wenn eine Zustimmung erfolgt, dann sind da auf jedem Fall die Umzugskosten mit drin also ruhig in Anspruch nehmen denn auch dies kostet Geld und wenn ihr das privat stämmt dann würde es nur recht sein eure Kollegen auch jedem mit einem Pauschalbetrag in Höhe von meinetwegen 50 oder 60 Euro abzufertigen und dies lässt ihr euch unterschreiben von den Kollegen.
    Ich wüsste nicht aus welchem Grund ein Umzug abgelehnt werden soll.
    Schließlich seid ihr dann zu 3.
    Dein Lohn sowie die 300 Euro Elterngeld werden sowieso mindernd angerechnet also sollen die mal nicht so machen.
    Ich drück euch die Daumen und hoffe ihr habt Erfolg
    Und blos alle schriftlich verlangen auch eine Ablehnung, denn nur darauf kannst ein Widerspruch einlegen. meinstens fertigen die einem mündlich ab lasst euch einfach nicht mündlich abfertigen und alles schriftlich darauf habt ihr ein Recht.

    Hallo da draußen,
    ich habe mal eine Frage.
    Wie schon erwähnt dreht sie sich ums Thema Finanzen.
    Mich würde mal interessieren wie das ist wenn man einst mal eine Versicherung an Eides statt abgegeben hat und sich die Probleme der Finanzen dann irgendwann hinaus arbeiteten zu einer Privatinsolvenz.
    Wenn das Verfahren der Privatinsolvenz eröffnet ist, ist dann die eidesstattliche Versicherung noch aktiv oder wie man da sagt?
    Und hat man dann noch einen Schufa Eintrag?
    Welche Nachteile bringt denn eine Privat Insolvenz? Kann man dann beispielsweise bei einer Mieter Selbstauskunft noch Glück haben?
    Ich danke euch für eure Hilfe.
    viele Grüße

    Hallo,
    ich habe große Probleme mit meiner ARGE was ja aber wohl jedem so geht der Leistungen im Sinne des SGBll bezieht!
    Was tun wenn man ein Problem hat, welches sich nicht telefonisch und auch nicht persönlich regeln lässt?
    Ich habe ein Schreiben gefertigt und das Schreiben ist ziemlich frech gewesen, aber keineswegs dumm frech. Es war gut formuliert und ich wurde auch nicht ausfallend. Es geht mir auf die Nerven dass man ständig für blöd verkauft wird und siche in Problem nie lösen lässt.
    Jetzt hat der Mitarbeiter mein Schreiben einfach so als Widerspruch gewertet wie er schreibt ohne dass ich darauf hinaus wollte. Ich habe keineswegs einen Widerspruch geschrieben. Es kommt noch besser er nimmt das Schreiben einfach als Widerspruch gegen einen Bescheid der eine Bewilligung ist über eine Umschulung.
    Bei meinem Problem handelt es sich lediglich um ein Problem der Fahrtkosten die er zurück verlangt weil sie angeblich zuviel an mich geleistet wurden. Er machte eine einfache kleine Aufrechnung die keineswegs nachvollziehbar ist. Daraufhin sagte ich, dass ich dieses Schreiben als Verwaltungsakt wünsche, weil ich nicht der Meinung bin dass eine Rückforderung rechtens ist.
    Ich bin nicht der Meinung dass eine Rückforderung besteht und jetzt auf einmal habe ich einen Widerspruch gemacht ?!!Hää das ist reine Willkür und Schikane.


    Bitte um Rat