Beiträge von Berliner50


    Natrürlich kannst du/ihr in eine größere / teurere Wohnung ziehn.
    Regelsatz vom Jobcenter bleibt ja weiterhin.Muste nur denen erklären und nachweisen das du in der Lage bist die Mehrkosten zu bestreiten.Und das auf dauer nicht nur ein paar Monate

    @ Berliner 50 Für das Finanzamt stellt sich immer die Frage "Unternehmerische Tätigkeit oder Liebhaberei" wird die Selbstständigkeit seitens de Finanzamtes als Liebhaberei eingestuft, war es das mit der Gnade des Job-Centers ! In der Regel hat man aber gut 5 Jahre Zeit bis diese Feststellung getroffen wird, kann natürlich sein das man bei ALG II Beziehern da etwas zügiger zur Sache kommt.


    Ok, dann falsch ausgedrückt oder es wurde falsch verstanden. Es sind Gewinne da , aber die reichen noch nicht um "Aufstockerdarsein" los zuwerden.
    p.s. von Verlusten war ja auch nicht die Rede
    Noch mal von vorne aber anderes:
    Schon längere Zeit ALG2 Bezieher


    Einzelhandel - Laufkundschaft - Verkaufsware.


    Geschäft eröffnet mit kleinem Warenbestand.Gewinne bzw Überschuß werden weitgehend wieder in Wareneinkauf angelegt damit der Warenbestand bzw das Verkaufsangebot wächst.Das Finanzamt bekommt sein Anteil Überschuss aus Umsatzsteuer.
    Daher weiterhin Aufstocker im ALG2 , sagen wir mal es bleibt als Gewinn 500,00 im Monat welches das Jobcenter anrechnet und verrechnet.Der Dame ist es aber nach knapp ein Jahr nicht genug.Klingt logisch aus ihrer Sicht.
    Die Frage war ja auch : Kann das Jobcenter die Unterstützung streichen ? bzw gibt es da ein Zeitraum?


    p.p.s NEIN , WIR SIND KEINE SCHNOORER UND SCHMAROTZER WELCHE SICH AUF KOSTEN ANDERE AUSRUHEN WOLLEN

    lacki - das Du nicht selbstständig bist sieht man, mach das mal 5 Jahre lang dann wird das Finanzamt Dir schon zeigen wann das Ende aller Tage ist !


    ich weiss ja nicht wie jetzt 5 Jahre zustandekommen, is aber auch egal.Was hat das Finanzamt damit jetzt zu tun?Ich habe nix von Minus Gewinn geschrieben.Es ist doch normal wenn man sich ein Geschäft aufbaut was es zeit brauch.Wenn kein Extreme Startkapital da ist, welches meine Frau nie irgendwo angefordert hat so wie manche , ich sach nur "ich AG",wo der Staat den Leuten das Geld hinterhergeworfen hatte.

    natürlich kann das jobcenter euch nicht zwuingen, dass gewerbe aufzugeben. ihr könnt rumpunnern bis ans ende eurer tage. aber deine frau wird dann bald so einige maßnahmen bekommen. auf immer und ewig werden berufliche träumerein natürlich nicht gesponsort.


    Na das ist doch mal ne Tolle sachliche Antwort:cool:

    Also ich tippe darauf das die dir die Sanktionen aufbrummen.Is halt so in Sanktions Bingo.Da ich rauslesen konnte das du dich eh nicht mit deiner Chef/in verstehst müste es dich doch eigendlich KRANK machen:rolleyes:Ich würde ja solche Depris:rolleyes:nicht aushalten.

    Hoffe ich habe den richtigen Tread erwischt:confused:
    Hier mal ein Komplexes Thema: Mein Frau und ich , beide ALG 2. Meine Frau betreibt ein angemeldetes Gewerbe seit ca 12 Monaten.Einzelhandelgewerbe mit Laufkundschaft.Das die Gewinne ja noch ausbleiben bekommt sie noch Zuschuß vom Jobcenter.Sie gibt alle 6 Monate ihre Papiere ordendlich ab.Heute bekam sie vom der Sachbearbeiterin den mündlichen Hinweiss das doch die Gewinne solangsam mal nach oben gehn sollen , ansonsten muss sie das Gewerbe aufgeben. Hinweiss dazu , es wurden keine Fördermittel oder ähnliches beantragt.Gewinne werden meist im weiteraufbau des Geschäftes gesteckt.


    Frage : Kann das Jobcenter sie dazu zwingen das Gewerbe aufzugeben ? Kann das Jobcenter , falls es nicht gemacht wird, Leistungen streichen?