Alles anzeigenHallo nochmal,
hat ja bisher keiner auf mein Thema geantwortet (antworten können?).
Hab ich das wohl doch zu umständlich erklärt?!
Vielleicht so: ich bekomme alg2, bin ab 1.12. selbstständig mit langsam zunehmenden Einkünften
will nächstes Jahr mit meinem Freund zusammenziehen, er wird zumindest für den Zeitpuntk des Umzuges nur alg1 bekommen, da sein Vetrag ausläuft und er aus ner anderen Stadt kommt
bekommen wir generell nur eine whg. bis 444€ warm genehmigt oder können wir in eine teurere ziehen, wenn wir den Restbetrag selbst finanzieren, da wir (oder zumindest ich) das durch die Selbsbständigkeit tun können, da ich ja dann nicht mehr den vollen Satz erhalte.
Wäre toll, wenn jemand antwortet-danke!
Natrürlich kannst du/ihr in eine größere / teurere Wohnung ziehn.
Regelsatz vom Jobcenter bleibt ja weiterhin.Muste nur denen erklären und nachweisen das du in der Lage bist die Mehrkosten zu bestreiten.Und das auf dauer nicht nur ein paar Monate