Beiträge von Alverde

    Sag mal habe ich dir was getan lacki?
    Ich habe gefragt ob man in einer WG eine größere qm-zahl bekommt oder nicht. Nicht mehr nicht weniger.
    Außerdem stelle ich hier keine Ansprüche sondern Fragen. Ich fange gerade an mich mit dem Thema zu auseinanderzusetzten weil ich zum Zeitpunkt des Eintritts wahrscheinlich in klinischer Behandlung bin und von da alles regeln muss.


    Nicht einen Finger krumm machen wollen? Ich will ja aber ich kann derzeit nicht und es steht dir auch nicht zu das zu beurteilen ebensowenig wie eine Beurteilung was ich leiste, jemals geleistet habe, noch was ich jemals leisten werde.
    Um deine Wort aufzugreifen: für mich ist es ist eine "unverschämtheit" solche Behauptungen über einem fremde Personen aufzustellen.

    Danke für eure Antworten.


    lacki
    ja genau das habe ich gemeint mit der qm Zahl. Ich kann deiner Antwort jetzt allerdings nicht entnehmen ob uns wirklich um die 90qm zustehen würden in der WG oder nicht?


    ich werde die Tage mal beim Jobcenter vorbei gehen und nachfragen was die so an Infos haben.


    Und nein ich will nicht ewig mit HartzIV leben! Bei mir stehen allerdings noch mehrere Klinikaufenthalte an die auch jeweils ein paar Monate dauern und auch Frührente ist im Gespräch. Ich habe mehrere Hamburger Modelle hinter mir und dergleichen nur leider erfolglos :(
    Daher werde ich wohl so wie es derzeit aussieht mindestens ein Jahr mit HartzIV verbringen müssen und glaub mir ich habe viel getan um das zu vermeiden.


    Abgesehen davon schreibst du nun auch schon von einer Lebensgemeinschaft :mad:

    Hi!


    Die Situation ist derzeit, dass ich (seit 2 Jahren krankgeschrieben) letztes Jahr meine Arbeitsstelle verloren habe und seit dem ALG I beziehe. Im September wird mein Anspruch darauf aber auslaufen und ich werde ALG II beantragen.
    Die Wohnung die ich derzeit bewohne wird von der ARGE nicht übernommen das weiß ich schon jetzt. Umziehen muss ich also auf jeden Fall wenn es soweit ist. Ich habe die Möglichkeit mit einem Bekannten in eine WG zu ziehen was mir auf grund meiner psychischen Erkrankung gut tun würde. (nicht ganz alleine zu sein) Er bezieht seit 3 Jahren ALG II und wohnt ca 50km von mir entfernt und ist wegen Wohnungskündigung durch den Vermieter auch gezwungen eine neue Wohnung zu suchen. Meine Sorge ist aber, wie ich belege das es keine Bedarfsgemeinschaft ist wenn das erste Jahr abgelaufen ist. Ich habe bereits die "tollsten" Sachen gehört über Personen die von der ARGE in eine Bedarfsgemeinschaft "gedrängt" wurden. Ich denke halt das die ARGE bei einer WG mit unterschiedlichen Geschlechtern alles tun wird um irgendwie eine BG daraus zu machen.


    Daher habe ich folgende Fragen:
    1. Macht es einen Unterschied von der qm2-Zahl ob man in einer WG oder BG wohnt? Hintergrund ist der Gedanke was passiert wenn wir als BG eingestuft werden. Müssten wir uns dann eine andere Wohnung suchen?


    2. Welche Beweise, das es sich nur um eine WG handelt, werden denn erfahrungsgemäß anerkannt? Denn demnach was ich so gehört/gelesen habe nahezu gar nichts :confused:


    3. Ich finde derzeit keine Richtlinien zu meiner Stadt/meinem Kreis(bisher nur online gesucht) auch nicht im öfter gesehenen Link hier im Forum: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    Kennt ihr eine andere Seite? Sonst muss ich mal bei der ARGE vorbei gehen. Gibt es da sowas schriftlich zum mitnehmen?


    4. Ich werde in nächster Zeit einen Behindertenausweis beantragen. Wären mit Behindertenausweis andere Sachen zu beachten?


    Ich steige durch die ganzen Sachen leider nicht so ganz durch alles noch so neu und verwirrend. Möchte aber möglichst von Anfang an alles richtig machen damit es keine Unklarheiten oder größeren Probleme gibt.