@ redsnake - und warum nicht ??? stell Dir mal vor das wäre nicht so, das dies vom AG gemeldet würde, dann sage ich Dir jetzt schon das zig Leute mehrer solcher Jobs im Monat machen in der sicheren Annahme das niemand vom JC dahinter kommen würde; ein Hoch auf die Schwarzarbeit kann ich da nur zu sagen.
Klar ist der Freibetrag für die Ersten 100 € zu 100% frei - aber das ist kein Freibrief dafür diese Tätigkeiten nicht zu melden!
Du hast hier klar gegen Deine Mitwirkungspflicht verstoßen, nämlich alle Veränderungen unverzüglich dem JC mitzuteilen, mehr noch man könnte Dir sogar Vorsatz unterstellen,Das Geld hab ich doch nur dazu verdient um meinen Kindern hin und wieder mal was zu gönnen? was nicht nur Sanktionen zur Folge hätte. Dein SB meint es scheinbar sehr gut mit Dir und hat lediglich wohl einen Neuberechnung der Dir zustehenden Leistungen durchgeführt. Das entscheidende in Deiner Annahme das 100€ frei seien ist der Punkt, das Du ja als Einkommen neben dem Putzstellenverdienst auch noch die Ausbildungsvergütung bekommst, auch diese stellt ein zusätzliches Einkommen Deinerseits da und somit unterliegt auch dieses Einkommen der Freibetragsregelung und zwar als gesamte Einheit und nicht jede Tätigkeit einzeln, sonst würde es sich ja anbieten lieber 10 Jobs bis zur Freibetragsgrenze auszuüben, statt eine besser Bezahlte und eine Aushilfstätigkeit, hoffe das ich das verständlich erklärt habe! Jeder Cent auf der Einnahmeseite wird Deinem Einkommen zugerechnet und vom gesamten sind die ersten 100€ zu 100% frei, alles weitere darüber hinaus ist bis zur nächsten Freigrenze mit 20% zu berücksichtigen
da von dem 100 € übersteigenden Einkommen dann nur noch 20 % als Freibetrag behalten werden dürfen denke ich mal das die 330 € Rückforderung in etwa richtig sind. 330€ Rückforderung sind pro Monat 41.25 die die Du zuviel bekommen hast. In der Gesamtermittlung dieses Betrages hat Dir Dein SB dann sicherlich auch den Freibetrag von vollen 100€ angerechnet sowie weitere 20% Eigenbehalt aus der darüber liegenden Gesamtsumme. Im Grunde bringt Dir dies Putzstelle überhaupt nichts außer das Ansehen von Leuten die es für anerkennenswert halten z.B. "lacki" das Du Deine Sozialleistungen die Du/Ihr bekommt mit eigener Hände Arbeit erworben hast. Ich denke das Du diese Arbeitszeit für 0 € mehr im Portemonaie besser Deinen Kindern gewidmet hättest - was keine Kritik sein soll. Aber die Putzstelle sollte jemand machen der keine Kinder Zuhause zu versorgen hat!
Was den Abzug betrifft, so meine ich irgendwo gelesen zu haben das dieser maximal bis zur Höhe einer Sanktion also 30 % von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes pro Monat möglich bzw. erlaubt ist. ( also keine 30% von Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft zusammen sondern nur von Regelsatz und soviel ich mich erinnere auch nicht vom Regelsatz der für die Kinder bestimmt ist, die BG wird erst mit einer weiteren Sanktion als gesamtes betroffen, wenn ich mich richtig entsinne! Also ab der 2. Sanktion) Wenn Du also nicht nen ganzen Hof voller Kinder hast und es nicht schon die 2.Sanktion ist, wobei dies hier nicht als solche rüber kommt), wird der Betrag normal nicht in einer Summe einbehalten werden können. Ich halte es aber für am Einfachsten diesbezüglich einfach das persönliche Gespräch mit dem SB zu suchen und dies zu klären vielleicht kannst Du das auf 3 Monate strecken.
Ein Widerspruch, wäre nicht sinnvoll, einzig die Anfrage zur Niederschrift zu erklären halte ich für sinnvoll, denn damit ist diese Regelung dann Aktenkundig und ich denke das dann auch niemand im Nachhinein noch mehr draus machen kann, sprich Sanktion wegen der gleichen Angelegenheit!