Ok, Danke für die Info.
Dann werde ich mal mein Glück veruchen,
ich kann nichts verlieren, aber ich könnte etwas erreichen.
Liebe Grüße
Senta
Ok, Danke für die Info.
Dann werde ich mal mein Glück veruchen,
ich kann nichts verlieren, aber ich könnte etwas erreichen.
Liebe Grüße
Senta
Jetzt ist mir noch etwas eingefallen zu fragen.
Wie sieht es mit Heizkosten.- und Steuererstattung aus.
*) Ich habe im März 2012 eine Rückzahlung bekommen der Heizkosten aus 2011 (2011 in ALGII).
*) Aus dem Jahr 2011 erwarte ich eine ESt. u. USt. Erstattung. (Gewerbe, angemeldet bei ARGE, (keine Einnahmen nur Ausgaben)
Fällt das unter das Zuflussprinzip oder ist dies eine andere Baustelle?
Liebe Grüße
Senta
Der Eingliederungszuschuss beruht auf §16 Abs.1 SGB II i.V.m. den §§ 217 bis 222 SGB III
Liebe Grüße
Senta
Danke für die Antworten,
ich habe mir das schon fast so gedacht.
Ist ja eigentlich auch logisch.
Dann werde ich das Geld mal zurückzahlen und das als positive Erfahrung abstempeln.
Ich habe ja dadurch ein zinsloses Darlehen bekommen zur Überbrückung bis zum ersten Gehalt
Nur dieses Zuflussprinzip hatte mich etwas verwirrt.
Dazu muss ich noch hinzufügen das mein Arbeitgeber 3 Monate 50% Eingliederungszuschuss meines Gehalts bekommt.
Dewegen hab ich dadurch zwar nicht mehr Geld, aber einen Job der mir hoffentlich auch bleibt.
Eingliederungsgeld nach § 16b habe ich nicht bekommen, bzw. wusste ich nicht das es dies gibt.
Nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten.
Senta
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Aufhebungs- u. Erstattungsbescheid vom Jobcenter.
Ich habe im Oktober 2011 dem Jobcenter mittgeteilt das ich ab 1.1.2012 wieder Arbeit habe (Angestellt).
Am 31.12.2011 bekam ich das letzte Mal vom Jobcenter ALGII auf mein Konto gutgeschrieben (Regelleistung/Unterkunft u. Heizung).
Am 31.01.2012 mein erstes Gehalt.
Nun sagt das Jobcenter, ich habe im Januar Einkommen gehabt und soll das Geld vom 31 Dezember 2011 "vorausbezahlt für Januar" zurückzahlen.
Soweit ich gelesen habe gibt es das Zufluss-Prinzip.
Wobei es bei mir genau andersherum ist wie ich in Foren gelesen habe.
Hier bekamen die Leute Geld z.B.
*) vom Jobcenter zum 01.01.12 und vom Arbeitgeber zum 31.01.12. Das ist mir klar, dass dies zurückbezahlt werden müsste.
*) vom Jobcenter zum 1.01.12 und vom Arbeitgeber zum 1.02.12. Hier hab ich verstanden das dies nicht zurückbezahlt werden müsste.
Im Januar 2012 hatte ich nur mein Gehalt, im Dezember 2011 nur das vom Jobcenter.
Kann mir hierzu jemand sagen ob das Zufluss-Prinzip für mich zutrifft oder ich zurückzahlen muss?
Liebe Grüße
Senta