aus dem grunde ja harzIV^^
Beiträge von butterfly_92
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... *lach* ...super gerne würde ich arbeiten gehen.. nur leider bekomme ich keine arbeit, keinen job oder sonstiges weil ich noch keinen abschluss habe... welchen ich zwar grade mache..was aber anscheinend keinen chef interessiert..
ich habe mich bestimmt schon in jedem laden unserer stadt, kino, tanke, einrichtungen...etc als alles mögliche beworben..
nur absagen da ich ja im moment NOCH keinen abschluss habe.
es ist wirklich so... is nun nich so das ich dem staat auf der tasche liegen will.. ich men aus dem grund mach ich ja auch eine fernschule um meinen abschluss und eine zukunft sicher zu bekommen... da ich meine fernschule von meinem kindergeld ja auch noch selbst zahlen muss..
ich finde aber wirklich leider gottes nicht
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... Bafög wurde bei mir abgelehnt da ich eine Fernschule "besuche" und bafög nur mit vorrausetzung abgeschlossener berufsausbildung geht oder als student...einzellfall entsheidung gibt es bei mir auch keine.. wie gesagt dies wurde bei mir abgelehnt drumhabe ich nur kindergeld..
..aber da ich ja eine fernschule mache und dort meinen abschluss mache.. müsste ich ja zeitlich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, da ich ja meinen abschluss auch aufwerte... oder nich?!^^
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ich bin damals mit einem umzugs wagen (mit meinem zimmer möbeln) ausgezogen... habe meine anschrift geändert und bin somit von meinen eltern ausgezogen!
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ich bekomme NUR kindergeld ... kein Bafög oder sonst irgendwas!!
da meine eltern mich aber auch garnicht mehr bei sich haben wollen und mein stiefvater komplett gegen mich ist und die beiden aber ein gemeinsammes konto haben.. wollen und werden die 2 mich finanziell in keinster weiße unterstützen.
... gibt es nicht irgendwo richtlienen oder klar ausgedrückte Sätze wo man alles rauslesen kann?!
ich mein .... aus ihren sätzen habe ich jetz garnichts gelernt.. das was bis jetzt da stand war entweder sinnloses gerede und gefrage über etwas was nichts zur sache tut oder auch garnicht der fall ist.. und wie sie es schreiben klingt es fast so als würde ich geld von ihnen wollen... oder den staat ausnutzen was der reinste pfeffer ist^^
kongrete antworten auf meine frage habe ich nun immer noch keine!
denn ob ich zurzeit miete zahle oder sonstiges ist völlig egal... und da fragt das amt auch nur nach der adresse wo ich gemeldet bin ..mehr nicht..
ich bekomme nur mein kindergeld etwas anderes bekomme ich nicht... und möchte nur wissen ob diese regelung das man - wenn man mindestens 2 jahre aus dem elterlichen haushalt ausgezogen ist.. anspruch auf harzIV und eine eigene wohnung hat... ob dies immer noch so sit oder nicht???!.. mehr wollte ich nicht wissen...
Dann stände unsere Bedarfsgemeinschaft auch nichts im wege..
Also noch mal:
Ich (20) - habe und mir steht bisher NUR mein kindergeld zu... ob mir harz IV zusteht weiß ich nicht.. frage ich ja hier grade.. sonst steht mir aber nichts zu!!
-> wohne schon seid.. auf jeden fall 2 jahren außerhalb der wohnung meiner eltern...zu meinen eltern zurück ziehen geht nicht... finanziell untersützen o.ä. werden die auch nie mals tun!!
BEKOMME ICH MIT HARZ IV???
ja oder nein??
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ich war auch mehrmals auf dem Jugendamt wegen diversen häuslichen / elterlichen Problemen - also müssten die auch noch eine Akte von mir haben oder so.. falls das Amt nachweiße braucht.
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ja genau.. aus verschiedenen schwerliegenden Gründen, ständigen Streß und streit mit stiefvater und Mutter, Hangreiflichkeiten etc..
bin ich von zu hause raus und mal dahin mal dahin..
und wovon ich finanziell lebe hab ich schon geschrieben... demnach -> da es ja nur das kindergeld ist bin ich ja eig hilfebedürftig und mir würde auch U25 harz IV zustehen oder?
weil wie gesagt, ins elternhaus kann, will und "darf" ich auch nicht mehr weil zb mein stiefvater auch froh is mich los zu sein da der mich absolut nicht ab kann, genauso wenig wie ich ihn!
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... Darum ja meine frage ob ich mit 20 Jahren HarzIV bekomme.. denn wenn ja, müsste ja das HarzIV meine Miete übernehmen (egal von welchem anbieter.. zb der WGR oder so)
und wenn dem so käme, könnte ich auch statts in eine ein raumwohnung -> gleich in eine 2 Raumwohnung mit meinem Freund zusammen ziehen...
und ich habe mal davon gehört das man bei der Regelung ( U25 ) nur dann harzIV und anrecht auf eine eigene wohnung bekommt, wenn man min. 2 Jahre außerhalb des Elternhaushales lebt..
ist das aber wirklich noch so? -> DAS ist meine Frage!
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Hallo Liebe Leute,
Ich werde im August 20 Jahre alt ( Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses) und möchte gern mit meinem Freund (24) zusammen in eine 2 Raumwohnung ziehen.
Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.
Meine erste Frage ist: bekomme ich (U25) Harz IV?
Meine zweite Frage ist: Bekommen wir eine 2 Raumwohnung oder Finanziele hilfe dafür?
Über zügige Antworten würden wir uns sehr freuen, vielen Herzlichen Dank schon mal