wunderbar
Jetzt bleibt nur noch eine Frage zu klären... Zählt das Einkommen aus Werkstudententätigkeiten zu Arbeitsentgeld, wenn keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen?
Beiträge von chris-is-jumping
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Oh ja.. Gesetzestexte sind wirklich tükisch... Danke!!
Also dann mal ein Rechenbeispiel zur Kontrolle:
Einkommen aus Anstellung --> Arbeitsentgeld: 1000€
Davon werden 40% abgezogen. Das heißt das zu berücksichtigende Einkommen sind 600€.
Bei der Waisenrente gibt es einen Freibetrag in Höhe von ca. 480€ (west) aktuell. Dh. man kommt 120€ über den Freibetrag.
Das heißt 40% von 120€ werden von der gezahlten Waisenrente nur abgezogen?Das wär ja schön.. ich dachte immer 40% von 1000€ werden abgezogen.. Aber hab ich das jetzt auch richtig verstanden?
Würde mich sehr freuen, wenn das mal jemand mit der eigenen Gesetzesinterpretation durchrechnen könnte. Gerne auch morgen
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Danke für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich es noch nicht ganz
§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind doch nur Erwerbsersatzeinkommen, keine "normalen" Erwerbseinkommen.
Ich bin Studentin und überlege einen 20 Stunden Job anzunehmen. Also wäre ich aber noch nicht Sozialversicherungspflichtig. Ich könnte aber dann nach dem zitierten Absatz mein Einkommen etwas mindern durch freiwillige Beiträge zur Rente, oder?
Ja und meine nächste Frage wäre noch, ob auch Ausgaben für den Job gegenrechnen kann und das mein Einkommen mindert. Also all das was bei der Steuer möglich ist, was mein Einkommen mindert.. -
Hallo,
ich habe den Artikel zur Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten gelesen (http://www.sozialleistungen.in…einkommensanrechnung.html) und bin etwas irritiert.
Es wird gesagt, dass das maßgebliche Einkommen das Nettoeinkommen ist:
"Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens und Anrechnung
Inwieweit tatsächlich eine Anrechnung des Einkommens stattfindet, die zu einer Minderung der Waisenrente führt, hängt von dem Nettoeinkommen des Berechtigten ab.
Es wird durch Addition sämtlicher erzielter anrechnungsfähiger Einkünfte und unter Abzug der je nach Einkommensart unterschiedlich hohen pauschalen Abzugsbeträge ermittelt (§ 18b SGB IV)."Den entsprechenden Satz habe ich leider bisher jedoch noch in keinem Gesetz finden können. Es wir immer nur von dem Bruttoeinkommen gesprochen, bzw. von Einkommen im Algemeinen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Das wäre klasse!
Viele Grüße