Hi danke für die antwort wie sind die regelungen bei ALGI für waisenrente ?gilt das dann auch als Nebeneinkommen ? dann wäre ja der freibetrag 160
Beiträge von drunkenmyno
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Hallo Leser, ich finde es schön das es ein forum gibt wo über die verbrecher von der arge diskutiert wird
und nun möchte ich euch meine sachen erstmal schildern.ich bin in einer umschulung und kriege arbeitslosengeld 1 gezahlt als aufgrund weiterbildung
nun habe ich noch nebenbei einen mini job wo ich einen frei betrag von 160 € habe.jetzt hatte ich vor kurzen noch voll waisenrente beantragt und heute einen rentenbescheid erhalten. und eine nachzahlung erhalten. Monatlich kriege ich von der rentenversicherung einen betrag von 212 euro.
Nun meine fragen sind:
Wird die hinterbliebenenrente bei einer umschulungsmaßnahme/weiterbildung als freibetrag von 242 angerechnet ?
hab da ein absatz gelesen unter besonderheiten der waisenrente http://www.arbeitsagentur.de/nn_26208/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Ausbildungsgeld.html das 242 euro freibetrag wäre
Und wie schaut das aus mit der Nachzahlung die habe ich bekommen von der zeit beginn der umschulung bis dato?
Vielen Dank schonmal im vorraus